Heike Werner
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten. Vorab wird in Bezug auf das in der Mündlichen Anfrage dargestellte Ende der Beleihungsverträge für die Standorte Hildburghausen, Mühlhausen zum 31.12.2021 darauf hingewiesen, dass die Beleihungen verlängert werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die Beantwortung der Fragen. Zu Frage 1: Der Maßregelvollzug in Thüringen wird ab dem 1. Januar 2022 in den bestehenden Einrichtungen Hildburghausen, Mühlhausen sowie Stadtroda vorgehalten. Zu Frage 2: Die Trägerschaft für den Maßregelvollzug wird unverändert bei der Helios Fachkliniken GmbH für die Einrichtung in Hildburghausen, bei der Ökumenischen Hainich Klinikum gGmbH für die Einrichtung in Mühlhausen sowie bei der Asklepios Fachklinikum Stadtroda GmbH für die Einrichtung Stadtroda angesiedelt sein. Zu Frage 3: Aufgrund der Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 liegt die Personalbewirtschaftung weiter bei den Maßregelvollzugseinrichtungen in Hildburghausen, Mühlhausen sowie Stadtroda.
