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Thomas L. Kemmerich

FDP 16.12.2021 Sitzungen 7/68

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Der Thüringer Maßregelvollzug, das heißt die Betreuung psychisch kranker Straftäter, wird derzeit durch private Klinikbetreiber in Hildburghausen, Mühlhausen und Stadtroda im Wege einer Beleihung wahrgenommen. Mit der Absicht, den Maßregelvollzug wieder in unmittelbare staatliche Verantwortung zurückzuführen, wurden die Beleihungsverträge für die funktionell privatisierten Einrichtungen gekündigt. Mit Ende des Jahres 2021 enden die Beleihungen für die Standorte Hildburghausen und Mühlhausen. Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Standorten wird der Maßregelvollzug in Thüringen ab dem 1. Januar 2022 vorgehalten werden? 2. Wo wird die Trägerschaft für die Maßregelvollzugseinrichtung bzw. -einrichtungen angesiedelt sein? 3. Wie ist der Stand der Personalbewirtschaftung – welche Stellen sind geplant und wie viele Stellen sind zum 1. Januar 2022 besetzt?

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