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Christian Herrgott

CDU 16.12.2021 Sitzungen 7/68

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, folgende Mündliche Anfrage: Kostenübernahme für Aufwendungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung an Schultagen Seit dem 3. September 2021 habe ich Kenntnis von einer Kostenübernahmeerklärung an Leistungsberechtigte für Aufwendungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung durch den Fachdienst Schulverwaltung des Landratsamts SaaleOrla-Kreis vom 31.08.21. Die Erklärung sieht nur noch eine Kostenübernahme an Schultagen vor und ist nach Auskunft des Landratsamts ab sofort anzuwenden. Leistungsberechtigte erhalten demnach nur noch an Schultagen eine vollwertige Mittagsverpflegung, während die Hortzeiten bei Ferienbetreuung explizit ausgenommen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist Ihnen der Sachverhalt der Kostenübernahme nur an Schultagen für Leistungsberechtigte in ganz Thüringen bekannt? 2. Wer kommt für die Mittagsverpflegung an Horttagen auf? 3. Sollen tatsächlich einzelne Schulkinder an Horttagen von der Mittagsverpflegung ausgenommen werden? 4. Ist es von der Landesregierung politisch gewollt, dass einzelne Mitglieder einer Hortgruppe stigmatisiert werden?

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