Madeleine Henfling
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen zum Thüringen-Monitor 2021 – „Demokratie in der Corona-Pandemie“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann würden wir jetzt in eine Lüftungs- und Mittagspause eintreten – 50 Minuten, also bis 14.30 Uhr. Und der Ältestenrat trifft sich im Raum F 101 zu seiner Sitzung jetzt 5 Minuten nach dem Eintreten in die Mittagspause. Ich wünsche allen einen guten Appetit! Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ältestenrat hat etwas länger gebraucht, aber ich würde die Sitzung jetzt fortsetzen und würde vielleicht um Ruhe bitten, damit wir auch tatsächlich anfangen können. Vereinbarungsgemäß rufen wir jetzt nach der Mittagspause die Tagesordnungspunkte zu den Wahlen auf. Das sind die Aufrufe der Tagesordnungspunkte 16, 18, 20 bis 26 und ich würde jetzt dazu die Erläuterungen geben und wir gehen dann in den Wahlgang. Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4538 Der 5. Landtag hat in seiner 10. Sitzung am 29. Januar 2010 Herrn Dr. Hans Walter Sebastian Dette zum Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs gewählt. Dessen zwölfjährige Amtszeit endet mit Ablauf des 31. Januar 2022 und eine Wiederwahl ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Wahl der neuen Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs erfolgt nach den Vorschriften des Artikels 103 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof. Danach wird die Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs vom Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder ohne Aussprache gewählt. Benötigt werden also mindestens 60 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP liegt Ihnen in der Drucksache 7/4538 vor. Vorgeschlagen ist Frau Kirsten Butzke. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4566 Aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Prof. Dr. Michael Kaufmann mit Wirkung vom 6. November 2021, der zu diesem Zeitpunkt Vizepräsident des Landtags war, ist ein neuer Vizepräsident des Landtags zu wählen. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/4566 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4571 Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschußgesetzes wählt der Landtag die bzw. den Vorsitzenden aus seiner Mitte. Der Vorsitzende und der Stellvertreter müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Nachdem bereits der stellvertretende Vorsitzende gewählt wurde, ist nunmehr die Wahl des Vorsitzenden auf Vorschlag der Fraktion der AfD vorzunehmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/4571 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter René Aust. Ich weise darauf hin, dass mit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auf Verlangen einer einsetzungsberechtigten Minderheit auch die Erwartung verbunden ist, dass der Untersuchungsausschuss zügig und rechtssicher seine Arbeit aufnehmen kann. Wird zu diesem Punkt die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 21 Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/4539 Auch hier verweise ich auf die Maßgaben des § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschußgesetzes. Der Vorsitzende dieses Untersuchungsausschusses wurde bereits gewählt. Nunmehr ist die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden auf Vorschlag der Fraktion Die Linke vorzunehmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/4539 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Katharina König-Preuss. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 22 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4543 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4569 Der Landtag hat bislang drei von insgesamt fünf Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Durch den Verlust eines Mitglieds liegt das Wahlvorschlagsrecht für die beiden verbleibenden Mitglieder nicht mehr allein bei der Fraktion der AfD. Stattdessen können nunmehr die Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD jeweils eine Wahlbewerberin bzw. einen Wahlbewerber vorschlagen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin sind das mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/4543 vor. Vorgeschlagen ist hier Herr Abgeordneter Dirk Bergner. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt in der Drucksache 7/4569 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Gröger. Die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrats am 25. Mai 2021 stattgefunden. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 23 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4565 Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, also mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/4565 vor. Vorgeschlagen ist auch hier Herr Abgeordneter Thomas Gröger. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 24 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4570 Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragen für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag gestellt. Der bereits bezeichnete Mandatsverzicht des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Kaufmann macht die heutige Wahl notwendig. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen auch hier in der Drucksache 7/4570 vor. Vorgeschlagen ist hier Abgeordneter Denny Jankowski. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 25 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4567 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchstabe d) der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen und Vertreter der Landtagsfraktionen an. Auch hier nehme ich Bezug auf den Mandatsverzicht von Herrn Prof. Dr. Kaufmann. Damit ist eine neue Wahl notwendig. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/4567 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Birger Gröning. Wird dazu die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 26 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/4564 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4550 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4572 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/4583 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4573 dazu: Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4599 Hier der Hinweis: Gemäß Artikel 54 Abs. 3 des Grundgesetzes besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestags und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Die Bundesversammlung hat die Aufgabe, die Bundespräsidentin bzw. den Bundespräsidenten zu wählen. Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung wählt der Landtag die auf das Land entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten. Aufgrund der Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 17. Bundesversammlung vom 8. November 2021 ist der Landtag zur Entsendung von 20 Mitgliedern berechtigt. Die Präsidentin des Deutschen Bundestags wird für Sonntag, den 13. Februar 2022, die 17. Bundesversammlung einberufen. Die Wahlvorschläge der Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP liegen Ihnen in den Drucksachen 7/4550, 7/4564, 7/4572, 7/4573, 7/4583 und 7/4599 vor. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Auch das kann ich nicht erkennen. Herr Kießling, wir hatten es gestern schon und ich glaube, die Lernkurve könnte höher sein. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) So, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf neun Stimmzettel. Bei der Wahl der Präsidentin des Rechnungshofs, eines Vizepräsidenten des Landtags, des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/2, der stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/3, eines Mitglieds der G10-Kommission, eines Mitglieds des Beirats beim TLfDI und eines Mitglieds des Kuratoriums der STIFT können Sie auf jedem der Stimmzettel jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission besteht die Möglichkeit, sowohl bei dem einen Wahlbewerber als auch bei dem anderen entweder mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ zu stimmen. Die Wahl der vom Landtag zu wählenden Mitglieder der 17. Bundesversammlung ist eine Verhältniswahl. Die Sitze werden nach der gesetzlichen Bestimmung den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im d'Hondtschen Höchstzahlverfahren zugeteilt. Bei dieser Wahl haben Sie deshalb eine Stimme. Sie können entweder für einen Wahlvorschlag votieren oder sich enthalten. Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Herr Abgeordneter Reinhardt, Frau Abgeordnete Güngör und Frau Abgeordnete Baum eingesetzt. Ich eröffne damit die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
