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André Blechschmidt

Die Linke 17.11.2021 Sitzungen 7/63

Danke, Frau Präsidentin. Wir haben am 9. September dieses Jahres einen Beschluss gefasst im Zusammenhang mit der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Baum, Bergner, Kemmerich und Montag als Parlamentarische Gruppe. Dort wird in III. ausdrücklich festgehalten – ich zitiere, Frau Präsidentin –: „Die Rechte und Pflichten der Fraktion, die sich aus den Vorschriften der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und aus den bisherigen Beschlüssen des Landtags zur Abweichung von der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ergeben, gelten für die Parlamentarische Gruppe der FDP entsprechend, soweit sie auf diese anwendbar sind. Ausnahmen beziehungsweise Abweichungen bestehen für folgende Vorschriften beziehungsweise Beschlüsse in folgendem Umfang“. Im weiteren Verlauf werden diese punktuell erfasst in den Punkten 1 bis 6 – ich zitiere den Punkt 6 –: „Die Parlamentarische Gruppe kann einmal im Quartal Aussprache über ein bestimmt bezeichnetes Thema, das von aktuellem und allgemeinem Interesse ist (Aktuelle Stunde), gemäß § 93 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags beantragen.“ Diesen Antrag mit Blick auf das Quartal hat es in der letzten Plenarsitzung gegeben. Demzufolge zweifelt meine Fraktion und die Koalition schon die Zulässigkeit des jetzigen Antrags grundsätzlich an, aber auch im Konkreten den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung abweichend nach § 120 der Geschäftsordnung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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