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Torben Braga

AfD 20.10.2021 Sitzungen 7/60

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Debatte ist ja schon fortgeschritten, die Uhrzeit ist es langsam auch. Ich will daher jetzt nicht auf die gesamten Einzelheiten des Gesetzentwurfs eingehen, auch der Beschlussempfehlung nicht. Das haben die Vorredner schon getan. Lassen Sie mich deshalb direkt in medias res gehen. Die für die Rechtsstellung von Parlamentarischen Gruppen gefundene Formulierung des § 58 a Abs. 1, insbesondere nach der Änderung durch die Beschlussempfehlung des Justizausschusses, ist aus meiner Sicht, aus Sicht meiner Fraktion durchaus gelungen. Sie deckt sich auch im Wesentlichen mit den Ergebnissen der Beratung über die Anerkennung dieses Gebildes, dieser Parlamentarischen Gruppe Anfang September hier im Hohen Haus. So war meine Fraktion bekanntermaßen – das haben wir damals deutlich gemacht – eine Kritikerin der Schaffung dieses Gebildes der Parlamentarischen Gruppe und folglich auch etwas skeptisch, ob die Parlamentarische Gruppe in dieser Form anerkannt werden sollte. Wir hatten damals eine Alternative vorgeschlagen. Gleichwohl hat sich der Landtag dafür ausgesprochen. Und weil er es getan hat, ist die Anpassung des Abgeordnetengesetzes folgerichtig. Die hier vorgeschlagene Regelung der Gruppenfinanzierung sehen wir hingegen kritisch. Wenn der Landtag sich schon mehrheitlich dafür entscheidet, eine Gruppe anzuerkennen und diese eben nicht zu behandeln wie ein loser Zusammenschluss von vier oder weniger Abgeordneten, sondern mit Rechten und auch vor allem Pflichten ausstattet – Herr Kemmerich ist soeben darauf eingegangen –, so ist es auch zwingende Voraussetzung, hierfür die notwendigen finanziellen Grundlagen zu schaffen. Ob das mit den hier vorgeschlagenen Beträgen geschehen ist oder geschehen wird, das darf bezweifelt werden und das wird ja auch bezweifelt. Herr Kemmerich hat ja soeben angekündigt, Weimar anzurufen. Wir betreten jedenfalls zumindest in Thüringen Neuland. Unmittelbar übertragbare Blaupausen aus anderen Bundesländern sind ja nur bedingt gegeben. Herr Blechschmidt ist auf verschiedene Beispiele aus anderen Bundesländern eingegangen, die, wie gesagt, nur bedingt übertragbar sind. Wir sind alle gespannt, wie das Verfassungsgericht da entscheidet und uns eine Entscheidung vorlegt, ob die hier gesetzten Maßstäbe die richtigen sind oder waren. Weniger appetitlich sind derweil die weiteren Änderungen des Abgeordnetengesetzes, die im Rahmen der Ausschussberatung, der Ausschussdiskussion dazugekommen sind. War im Rahmen der Diskussion der Gesetzentwürfe meiner Fraktion zur Abschaffung des Diätenautomatismus vor einigen Monaten hier im Hause noch erwähnt worden, dass es auch andere, weitergehende Reformvorhaben im Abgeordnetenrecht gebe, die unter Beiziehung einer gesellschaftspolitischen und rechtswissenschaftlich besetzten Sachverständigenkommission und im Wissen unterschiedlicher Positionen und politischer Ziele zu diskutieren wären, was wir sehr begrüßen würden, ging es mit dieser Minireform, die jetzt durchgeführt wurde, doch recht schnell. Der Antrag der Fraktionen von Rot-Rot-Grün zur Einsetzung einer solchen Kommission – den gibt es ja – fristet in den Untiefen unserer Tagesordnung ja gewissermaßen ein Schattendasein. Bedauerlicherweise liegt, soweit ich weiß, die Drucksache nicht einmal vor. Ich habe sie jedenfalls nicht gefunden, ich hatte jetzt vor der Sitzung noch einmal geschaut. Derweil wurde kurzerhand trotzdem die zusätzliche Aufwandsentschädigung für Parlamentarische Geschäftsführer angepasst. Es wurde die Höhe der Erstattung für die Bürogrundausstattung sowie die Höhe der Bruttoarbeitsentgelte für die sogenannten Wahlkreismitarbeiter bemerkbar erhöht. Eine kurze Schätzung dieser Beträge, was das für den Steuerzahler bedeutet, führt dazu, dass zusätzliche Ausgaben aus dem Landeshaushalt in siebenstelliger Höhe anfallen werden. Ein Millionenbetrag also, den der Steuerzahler zunächst erwirtschaften muss, damit wir es hier vom Landtag aus ausgeben können. Es wird Sie nicht wundern, dass meine Fraktion das mehr als kritisch sieht und hier auch Widerspruch anmeldet. Schon im Rahmen der Aktuellen Stunden am heutigen Tage haben wir gehört, wie die davonlaufenden Energiepreise beispielsweise die Inflation beeinflussen. Wir denken, dass in diesem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kontext unter Berücksichtigung der Begleitumstände, die die Politik seit Monaten verursacht – denken Sie an die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie –, eine derartige Erhöhung stellenweise nicht geboten erscheint. (Beifall AfD) Die einzelnen Anpassungen sind teilweise in der Sache, aber auch der Höhe nach aus unserer Sicht unangemessen. Und um die Angemessenheit ging es, Frau Präsidentin. Sie gestatten die Berichtigung Ihrer Rede. Mir ging es nicht darum, dass der Parlamentarische Geschäftsführer weniger Arbeit hat – ganz im Gegenteil. Ich erlebe das ja. Ich werde auch behaupten, dass der Parlamentarische Geschäftsführer Aufgaben hat, die die Aufgaben eines Ausschussvorsitzenden übersteigen. Fraglich ist immer die Angemessenheit. Und wir denken oder zumindest ich für meine Person denke, dass eine zusätzliche, wie gesagt, auch bisher steuerfreie Aufwandsentschädigung dem Aufwand angemessen Rechnung trägt. Inwiefern das jetzt nicht der Fall ist, das hätte man länger diskutieren können und gegebenenfalls auch müssen. Es fehlte, wie gesagt, jede Einbettung dieser Diskussion, die jetzt stattgefunden hat, im Zusammenhang mit diesem Gesetz, in die angekündigten umfangreicheren Reformvorhaben, von denen vor einigen Monaten die Rede war. Es kann für meine Fraktion daher nur eine Ablehnung dieser Vorschläge geben. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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