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Thomas L. Kemmerich

FDP 20.10.2021 Sitzungen 7/60

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen

Frau Präsidentin, mehr sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten und liebe Zuschauer, Zuhörer an den diversen Möglichkeiten, die gegeben sind, mit Blick auf die Debatte im Justizausschuss und auch auf die Debatte heute und die zur Abstimmung stehende Vorlage möchte ich noch mal einige Punkte hervorheben. Der Zweck der Gruppenbildung unterscheidet sich im Grundsatz nicht von den der Fraktionsbildung zugrundeliegenden Motiven und damit auch nicht von den parlamentarischen Aufgaben. Vor diesem Hintergrund kann es ein starres Abstandsgebot zwischen Fraktionen einerseits und Gruppen andererseits nicht geben. Wir müssen sicherstellen, dass die mit dem Zusammenschluss zu einer Gruppe verfolgten Zwecke durch die Ausgestaltung von Status und Verfahren entfaltet werden können. Dies setzt eine angemessene Ausstattung mit sachlichen und personellen Mitteln voraus. Vor diesem Hintergrund ist die Finanzierung keine politische Arithmetik, sondern untrennbar mit den auch der Gruppe übertragenen parlamentarischen Aufgaben verbunden. Es ist ein verfassungsgemäßer Anspruch und eben nicht die Entscheidung der Mehrheit des Parlaments. Maßstab für die Bemessung der zuzuweisenden Mittel sind die zu bewältigenden Aufgaben und das ist unabhängig von der Kooperationsform. Es geht um die Funktionsfähigkeit des Parlaments und die Aufgaben, die im Parlament zu erledigen sind. Die in der Beschlussempfehlung festgelegte Mittelausstattung in Höhe von 50 vom Hundert ist unangemessen gering. Das hat nichts damit zu tun, dass es 50 Prozent sind, sondern mit den Aufgaben im Parlament und den Mitteln, die man für diese Erfüllung der Aufgaben in der heutigen Zeit braucht und zugrunde legen muss. Ich erinnere noch mal, der Parlamentarischen Gruppe kommen zahlreiche umfassende Mitwirkungs-, Initiativ-, Informations- und Kontrollrechte zu. Exemplarisch steht hierfür die Vertretung der Gruppe in allen elf Fachausschüssen. Unter den angebotenen finanziellen Rahmenbedingungen verkennen Sie die Bedeutung einer sachkundigen, allgemeinen Vorbereitung parlamentarischer Initiativen, der fachlichen Unterstützung im Rahmen der Ausschussarbeit, Informationsbeschaffung, Aufbereitung oder auch der allgemeinen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese Aufgaben sehen im Zuge der Gruppenarbeit im Grundsatz keineswegs anders aus als bei Fraktionen. Unter diesem Stichwort sei mir noch der Verweis auf die Aufgaben und die Bedeutung des Sprechers einer Parlamentarischen Gruppe erlaubt. Aufgrund der Nähe der Parlamentarischen Gruppe zu Fraktionen und der damit einhergehenden vergleichbaren Struktur lassen sich Gruppen ebenfalls durch einen Sprecher vertreten. Der Sprecher nimmt eine herausgehobene Stellung ein und vertritt die Politik der Parlamentarischen Gruppe, insbesondere in der Öffentlichkeit. Er ist angehalten, gerade in einer parlamentarischen Demokratie auch dafür zu werben, für die Entscheidungen eines Parlaments, für Verständnis zu sorgen, für Akzeptanz in der Bevölkerung der parlamentarischen Demokratie. Letztlich ist es auch seine Aufgabe, die unterschiedlichen politischen Ansichten der Gruppe zusammenzuhalten und die Ausrichtung zu prägen. Die Vorbereitung und Koordination der politischen Willensbildung tragen letztlich auch zur Arbeitsfähigkeit der Parlamente und damit auch des Thüringer Parlaments entscheidend bei. Damit ist nach überwiegender Auffassung – und da geht es nur um den Status, es geht mir nicht ums Geld, auch wenn da gerne mal der Eindruck erweckt wird – der Status eines Sprechers der Gruppe gleichzusetzen mit einem Fraktionsvorsitzenden einer Fraktion. (Beifall Gruppe der FDP) Die von Ihnen vorgenommene Aufwertung der Parlamentarischen Geschäftsführer, die wir sehr begrüßen und die die Arbeit der Parlamentarischen Geschäftsführer auch angemessen würdigt, unterstützen wir. Auch sie ist darauf gerichtet, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen, und zwar die umfangreichen Aufgaben der Koordination zwischen den einzelnen Fraktionen respektive Parlamentarischen Gruppen. Und Sie wissen, wie aufwendig das geworden ist, sicherlich auch durch die interessante Konstellation, die wir hier im Thüringer Landtag zu betrachten haben. Insofern sagen wir auch, ob das nun vier oder fünf Abgeordnete einer Fraktion oder Gruppe sind, dass es einer parlamentarischen Geschäftsführung bedarf, und das steht einer Gruppe zu. Insbesondere verweisen wir hier auf die Regelungen der Thüringer Verfassung, dass ausdrücklich Landtagspräsident, Landtagsvizepräsident erwähnt sind, dass der Fraktionsvorsitzende erwähnt ist, der Parlamentarische Geschäftsführer ist insofern nicht erwähnt.

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