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Stefan Schard

CDU 20.10.2021 Sitzungen 7/60

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Gruppenstatus bzw. zu der uns übertragenen Aufgabe, wie es dazu kam, ist ja schon viel gesagt worden. Uns ist jetzt die Aufgabe übertragen worden, zwingend über den Gruppenstatus und die daraus resultierenden Folgen im Abgeordnetenrecht zu beraten. Es ist schon viel gesagt worden über dieses Hin und Her, über die Vorschläge, über das Zustandekommen des Beschlussvorschlags und der Mehrheit im zuständigen Ausschuss. Offensichtlich war es so, dass der Grundbetrag in Höhe von 50 Prozent für vermittelbar gehalten wurde und dies auch immer mit dem Abstand begründet wurde und natürlich auch im gleichen Fall die Diskussionen über die Entschädigungen des Sprechers der Gruppe. Uns als CDU-Fraktion war immer wichtig, dass die FDP ihre Rolle als Opposition wahrnehmen kann. Deshalb haben wir uns immer dafür eingesetzt, dass die entsprechende Gruppe, die dann der Regierung natürlich nicht zugehört, einen entsprechenden Oppositionsbonus erhält, weil Opposition in diesem Hause eine sehr wichtige Aufgabe ist. Daran muss ich, hoffe ich, nicht erinnern. (Beifall AfD) Die Opposition und damit jede Fraktion hat verfassungsrechtlich die überaus wichtige Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren, und das ist nur mit einem angemessenen Oppositionsbonus zu leisten. Das sollte zumindest hier Konsens sein. Das trifft am Ende auf die hier schon erläuterten Höhen der Werte für die Gruppe zu. Ich möchte aber dennoch auf einen Umstand Bezug nehmen, der mich im Vorfeld und heute ganz besonders sehr geärgert hat. Das waren die Äußerungen des Ministerpräsidenten, dem ich an dieser Stelle nicht nur etwas Realitätsverlust attestieren muss, sondern ich muss ihm solches auch unterstellen. Wenn Herr Ramelow feststellt, wie es heute in der TA zu lesen war – jetzt ist er leider nicht mehr da –, dass die CDU sich hier für wirklich scharfe Einschränkungen bei der Finanzierung der FDP starkgemacht hätte, dann kann ich ihm nur empfehlen oder ihn auch bitten, doch mal mit seiner Fraktion in Verbindung zu treten und da mal zu fragen, wer sich wofür ausgesprochen hat, bzw. sich auch noch mal in Erinnerung zu rufen, wie die Einbringung hier gelaufen ist und wer sich da wofür starkgemacht hat. (Beifall CDU) Das sind Dinge, wo ich einfach feststelle, dass sich der Ministerpräsident lieber mit meiner Fraktion beschäftigt als mit Thüringen. Ob uns das alle weiterbringt, wage ich an der Stelle einfach zu bezweifeln. (Beifall CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist in den verschiedenen Redebeiträgen deutlich geworden, dass neben den Gruppenfragen auch weitere Regelungen in die Beschlussempfehlung Einzug gefunden haben. Über die PGFs wurde gesprochen. Wir alle wissen, welche wichtige Scharnierfunktion diese PGFs haben, fraktionsübergreifend. Damit stellen die PGFs sicherlich auch das Funktionieren des Parlaments sicher. Die Regelung, wie sie heute hier auch schon häufig erklärt wurde, nämlich die steuerfreie Entfernungspauschale gegen eine analoge Regelung zu tauschen, wie es für die Vizepräsidenten und jetzt auch die vorgeschlagenen Gruppensprecher hier vorliegt, halte ich für begründet. Des Weiteren gibt es Regelungsvorschläge für die Mitarbeiter, auch das ist schon deutlich geworden heute in dieser Runde. Die Mitarbeiter sollen etwas angehoben werden. Auch da, wer sich damit beschäftigt hat im Vorfeld, mit den Regelungen in anderen Bundesländern und in anderen Häusern, der hat gesehen, dass diese Regelungen, die wir jetzt vorschlagen und die vorgeschlagen wurden, in etwa den Regelungen in den anderen Häusern entsprechen. Denn es ist natürlich nicht einzusehen, warum Thüringer Mitarbeiter, die ähnliche Aufgaben oder gleiche Aufgaben haben, dort an dieser Stelle wesentlich weniger verdienen sollen. Der letzte Punkt, auf den ich zurückkommen will, ist die Büroausstattung. Auch da, denke ich, wissen wir, dass gerade in den letzten Jahren mit der Zunahme der Digitalisierung die Aufgaben gewachsen sind. Hier bei den Bestandsabgeordneten – so will ich das mal nennen – eine vergleichsweise geringfügige Erhöhung durchzuführen in Höhe von etwa 400 bis maximal oder knapp 500 Euro, ist gerechtfertigt, und bei denen, die sich das erste Mal ein Büro einrichten müssen, hier 5.000 Euro zu gewähren, ist aus meiner Sicht auch sachgerecht, sodass am Ende über diese Regelung nicht nur die Arbeit in den einzelnen Wahlkreisen gefördert und qualitätsvoll abgeleistet werden kann, sondern natürlich auch die Parlamentsarbeit hier besser gefördert werden kann durch die einzelnen Abgeordneten. Insofern danke ich auch hier noch mal für die Aufmerksamkeit und kann am Ende uns allen nur dabei wünschen, dass wir diesen Beschluss so umsetzen, weil es wirklich eine sachgerechte Entscheidung ist, die am Ende diese lange geführte Gerechtigkeitsdebatte abschließt. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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