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Madeleine Henfling

GRÜNE 20.10.2021 Sitzungen 7/60

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, die ausführliche Berichterstattung des Kollegen Blechschmidt erspart mir noch mal das grundlegende Eingehen auf das, was jetzt in diesen Änderungsvorschlägen zum Abgeordnetengesetz tatsächlich auch drinsteht. Ich will nur noch mal darauf hinweisen, dass wir uns quasi in dem zweiten Schritt befinden. Wir haben ja schon am 9. September die grundlegenden parlamentarischen Rechte für Gruppen im Thüringer Landtag geregelt. Ich spreche da bewusst von Gruppen, weil es geht hier natürlich einerseits um die FDP, aber es geht hier vor allem ganz grundsätzlich darum, wie wir im Thüringer Landtag mit den Gruppen und auch mit zukünftigen Gruppen verfahren, auch deswegen ist es eben eine sehr intensive Diskussion gewesen. Ich finde es angemessen, dass wir das nicht innerhalb weniger Tage durchgerockt haben, sondern dass wir uns Zeit dafür gelassen haben, auch noch mal genau in die anderen Bundesländer geschaut und hier eine Entscheidung getroffen haben, die aus meiner Perspektive heute hier einen Präzedenzfall für die Finanzierung aller kommenden Parlamentarischen Gruppen schafft. Deswegen ist es wichtig, dass wir das gut diskutiert haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kollege Blechschmidt hat es schon gesagt. Im Groben haben wir hier einmal das Thema „Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen“ vorliegen, also die hälftige Finanzierung vom Grundbetrag für die Gruppe, den Oppositionszuschlag in Höhe von 25 Prozent für den Gruppengrundbetrag, dann die Regelung zum Sprecher oder zur Sprecherin einer Parlamentarischen Gruppe, angelehnt an die 28 Prozent der Grundentschädigung wie auch bei den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen, wo wir das hochnehmen, und den Vizepräsidentinnen des Thüringer Landtags. Bisher – auch das ist schon gesagt worden – erhalten die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Wir wandeln das jetzt um in eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung, die dann nicht mehr Aufwandsentschädigung heißt – aber Sie wissen, was ich meine. Ein Teil der Diät muss ja dann ganz normal versteuert werden, so wie wir das mit unserer jetzigen Diät auch schon machen müssen. Das will ich noch mal sagen, auch als Parlamentarische Geschäftsführerin: Ich glaube, dass den Kolleginnen und Kollegen hier im Rund – außer die AfD, die hat festgestellt, dass sie nicht mehr arbeiten musste – aufgefallen ist, dass in den letzten Wochen und Monaten und auch schon in den letzten Jahren der Aufwand für Parlamentarische Geschäftsführer/-innen im Thüringer Landtag ein erheblicher Mehraufwand ist zu dem Mandat, was man hier ausübt, und auch den Sprecher/-innenFunktionen, die man vielleicht für seine Fraktion noch ausübt. Von daher finde ich es durchaus angemessen, diese Vergütung von 28 Prozent der Grundentschädigung anzupassen. Damit liegen wir immer noch sehr, sehr deutlich unter dem, was andere Landtage, auch in Ostdeutschland, ihren Parlamentarischen Geschäftsführerinnen an zusätzlicher Entschädigung zahlen, bis hin zu der besonderen Situation meinerseits. Ich bekomme nämlich – und das ist etwas, mit dem ich leben muss – ab dem 1. Oktober dann offiziell weniger Geld, weil ich als Vizepräsidentin und Parlamentarische Geschäftsführerin eine Verrechnung vornehme. Also wir können auch nicht davon reden, dass wir hier alle davon profitieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nichtsdestotrotz stimme ich dem natürlich zu, weil das trotzdem richtig ist. Aber wir als kleine Fraktion haben natürlich manchmal andere Probleme, die sich personell einfach regeln lassen müssen. Es ist so, wie es ist, wir können es nicht allen recht machen an dieser Stelle. Aber um dem vorzubeugen, dass hier alle großartig davon profitieren, sei das nur ganz kurz an dieser Stelle erwähnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein wichtiger Punkt, den ich auch noch erwähnenswert finde, ist die Rechtsnachfolge und das Aussetzen der Liquidation, was wir hier auch geregelt haben. Wir schlagen also vor, dass mit Anerkennung einer Parlamentarischen Gruppe durch den Thüringer Landtag diese die Rechtsnachfolge der bisherigen Fraktion antreten kann. Eine Liquidation würde dann ausbleiben. Einen Cut zwischen Fraktion und Gruppe muss es aus unserer Sicht allerdings geben, auch um finanzielle Transparenz zu schaffen. Von daher sind eine Abschlussbilanz und ein Abschlusssachinventar der bisherigen Fraktion der Landtagspräsidentin zu übergeben, die den Ältestenrat darüber ins Benehmen setzt. Auch das ist eine wichtige Regelung, wie ich finde. Zur Frage der Mitarbeiterinnen in den Wahlkreisbüros ist hier auch schon gesagt worden, dass wir die endlich nach oben stufen, damit das auch angemessen ist. Auch die Ausstattung der Abgeordnetenbüros mit der Bürogrundausstattung ist hier schon erwähnt worden. Jetzt liegt uns noch ein Änderungsantrag der FDPGruppe vor. Lassen Sie mich dazu nur sagen: Sie wollen gern noch einen Parlamentarischen Geschäftsführer für Ihre Gruppe haben, einen Sprecher. Sie versuchen, auch den Vizepräsidenten für die Parlamentarische Gruppe zumindest finanziell zu legitimieren. Aus meiner Perspektive haben Sie aber vergessen, irgendwo aufzuschreiben, dass Parlamentarischen Gruppen ein Vize und ein Parlamentarischer Geschäftsführer zusteht. Hier regeln Sie nur, dass sie Geld bekommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von daher, glaube ich, ist dieser Änderungsantrag nicht tragfähig und entspricht nicht dem, was wir in den letzten Wochen und Monaten diskutiert haben. Ich will nur darauf abstellen, weil Sie an dieser Stelle immer auf Brandenburg rekurrieren. Brandenburg hat keine zusätzlichen Entschädigungen für den Sprecher oder die Sprecherin der Gruppe geregelt. Von daher gehen wir da hier einen deutlichen Schritt weiter. Ich glaube, das, was wir jetzt vorliegen haben, ist für den Gruppenstatus eine gute Regelung, mit der wir sicherlich auch über die nächsten Jahre hinkommen, sollte es denn noch die eine oder andere Gruppe in diesem Thüringer Landtag geben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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