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Ute Bergner

fraktionslos 24.09.2021 Sitzungen 7/59

Perspektiven für den Thüringer Tourismus – einen erfolgreichen und nachhaltigen Neustart der Tourismuswirtschaft in Thüringen ermöglichen

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Ja, es ist korrekt, das Hotelund Gaststättengewerbe wurde durch die Pandemiemaßnahmen hart getroffen. Und es ist auch korrekt, dass die Thüringer Tourismusbranche Perspektiven und einen erfolgreichen Neustart braucht. Ich möchte jetzt mal noch eine andere Perspektive reinbringen, und zwar die Perspektive der Gaststätten- und Hotelbetreiber, denn sie müssen motiviert sein, sie müssen hochmotiviert sein, um auch wieder gastlich bewirten zu können. Nach der Frustration – erst wurden großzügig Hilfen zugesagt, dann hat es ewig gedauert, bis sie kamen, was sich jetzt gelegt hat, dass sie überleben konnten – stehen die Gastwirte jetzt vor einem neuen Problem: Sie müssen einen Verwendungsnachweis machen, einen detaillierten Verwendungsnachweis. Das kostet Kraft, das kostet Zeit. Anstatt sich an die Vermarktung ihrer Möglichkeiten zu setzen, sind sie damit beschäftigt. Es ist nicht die Aufgabe eines Unternehmers, für alle Umsetzungen, alle Eventualitäten umfassende Verordnungen zu studieren. In diesem Antrag der CDU-Fraktion wird im ersten Teil wieder nur ein Verordnungsdschungel gefordert, was wieder zur Frustration der Unternehmen beiträgt. Was das Hotel- und Gaststättengewerbe jetzt dringend braucht, ist Unterstützung, um aus dem Prozess rund um Corona und Corona-Hilfen unverzüglich rauszukommen. Ich schlage vor, dass der Mittelverwendungsnachweis in seiner bisherigen Form abgeschafft wird. Dass die Thüringer Unternehmer verantwortungsvoll mit den Corona-Hilfen umgehen, zeigt, dass unaufgefordert 15,1 Millionen Euro zurückgezahlt worden sind. Ich erwarte auch, dass bei Übereinstimmung von politischen Forderungen und finanziellen Unterstützungen nachgebessert wird. Ich möchte hier mal ein Beispiel zum Besten geben. In der Branchenregelung für das Hotel- und Gaststättengewerbe vom 3. Juni 2021, erlassen durch das Thüringer Sozialministerium, heißt es: Geschirrspülvorgänge dürfen nur über 60 Grad durchgeführt werden. Das gilt auch für Gläser. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist eine Hygienevorschrift!) Die Folge: Handspülungen sind nicht mehr gestattet und alte Geschirrspüler erreichen die 60 Grad nicht. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mein alter Geschirrspüler schafft das!) (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Trifft all das aufeinander, dann darf es nicht sein, dass Fördermittelanträge für die Anschaffung von Spülmaschinen, die diese Anforderungen erfüllen und dem Unternehmer damit erstmalig die Umsetzung der Verordnungen ermöglichen, von der Thüringer Aufbaubank abgelehnt werden. Wegen der grundsätzlichen Brisanz dieses Themas unterstütze ich auch die Überweisung an den Ausschuss, aber ich bitte, auch hier zu berücksichtigen, dass die Motivation der Unternehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe hier eine entscheidende Rolle spielt und wir sie von der Politik her eindeutig unterstützen sollten. Danke. (Beifall AfD)

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