thueringer-landtag.de ↗

Lutz Liebscher

SPD 24.09.2021 Sitzungen 7/59

Verkehrssicherheit erhöhen – Enteisungsanlagen für Lkw flächendeckend zur Verfügung stellen

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, vom Eise befreit sind Scheiben und Dach – um Enteisungsanlagen geht es heute hier. Wenn man sich an den letzten Winter hier in Thüringen erinnert, wie es einige Vorredner schon getan haben, waren Teile des Landes massiv durch Schneeund Eismengen lahmgelegt worden. Schulen konnten mehrere Tage nicht öffnen, die öffentlichen Verkehrsmittel kaum noch fahren und auch auf den Bundesstraßen und Autobahnen im Freistaat hatte der starke Schneefall verheerende Folgen. Bei solch strengen winterlichen Witterungsbedingungen sollte die Verkehrssicherheit natürlich trotzdem immer für alle Verkehrsteilnehmer und teil‑ nehmerinnen gewährleistet sein. Für Privatpersonen bedeutet das zum Beispiel, dass das Dach und die Fenster des eigenen Pkw schnee- und eisfrei sein müssen, um den Verkehr nicht zu gefährden. Lkw-Fahrer und Lkw-Fahrerinnen sind rechtlich gesehen ebenso dazu verpflichtet. Hier kommen die sogenannten Enteisungseinrichtungen ins Spiel. Sie kommen in der kälteren Jahreszeit zum Einsatz, um das Fahrzeug sowie den Anhänger von Eis und Schnee zu befreien. In der Straßenverkehrsordnung § 1 Abs. 2 heißt es dazu: „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Das heißt, die Fahrer und Fahrerinnen sind verpflichtet, andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen nicht einem erhöhten Risiko auszusetzen, in dem Fall also die Gefahr des herabfallenden Eises zu eliminieren. Hier müssen die Fahrzeugbetreibenden aktiv handeln. Der eigentliche Hintergrund des Gesetzentwurfs zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der erleichterten Rechtssicherheit für Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen ist sachlich. Das Gemeinwohl sollte immer im Vordergrund stehen. Der ADAC schreibt hierzu, dass die Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen selbst für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich seien und die Kontrolle vor der Abfahrt zu übernehmen haben. Weiterhin wird betont, dass zu diesem Zwecke die genannten Systeme bereits auf einigen Autohöfen und Raststätten zu finden seien. „Für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer [und Verkehrsteilnehmerinnen] wäre es wünschenswert, dass in Zukunft noch mehr Rastanlagen mit derartigen Systemen ausgestattet werden“, so die Expertinnen und Experten des ADAC. Seit einigen Jahren sponsert deshalb der ADAC zusammen mit dem Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e. V., dem TÜV und anderen Organisationen den Ausbau solcher Schneegerüste entlang Thüringer Autobahnen. Das erfolgt sowohl auf Rastanlagen der Autobahnen als auch auf privaten Autohöfen. Im Dezember 2020 gab es insgesamt neun dieser Anlagen. Die Problematik stellt sich in Bezug auf den ersten Punkt des Gesetzentwurfs vor allem in der Verantwortlichkeit für den Ausbau der geforderten Anlagen. Für die Verwaltung der Bundesstraßen sind die einzelnen Bundesländer zuständig, für die Bundesfernstraßen bzw. Bundesautobahnen jedoch nicht. Am 1. Januar 2021 hat der Bund im Zuge einer Verwaltungsreform von den Ländern Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen übernommen. Zur Ausführung dieser Aufgaben hat der Bund die Autobahn GmbH des Bundes gegründet und das Fernstraßenbundesamt als neue Bundesbehörde errichtet. Ziel der Reform war es, die Aufgaben zu zentralisieren, um die Leistungsfähigkeit der Autobahnen zu stärken. Außerdem sollen die Menschen, die die Autobahn nutzen, von einer sicheren und moderneren Infrastruktur profitieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Verwaltungsreform bedeutet aber auch, dass die Verantwortlichkeit für den Ausbau von Enteisungseinrichtungen an Raststätten und Autohöfen entlang der Bundesautobahnen nicht in der Zuständigkeit des Landes liegt bzw. die Bundesländer hier keinen Einfluss haben. Wie in Punkt 2 des Entwurfs formuliert, wäre daher zu überlegen, ob man im Bundesrat eine entsprechende Kampagne anstößt, sofern der Antrag in diesem Punkt auf Zustimmung trifft. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Anschaffungs-, aber auch vor allem auch der Wartungskosten ist damit jedoch nicht geklärt. Auch, ob und inwiefern es sich lohnt, an Thüringer Bundesstraßen eine lückenlose Ausstattung mit Enteisungseinrichtungen zu gewährleisten, bleibt zu diskutieren. Uns erscheint eine flächendeckende Verfügbarkeit besonders an Bundesstraßen außerhalb der Autobahn weder erreichbar noch angemessen. Hinzu kommt, dass in der Praxis die Fahrzeuge in der Regel von einem Gewerbestandort starten. Grundsätzlich sollten an den Start- und Zielorten der Fahrt auf den entsprechenden Firmengeländen hinreichende Möglichkeiten bestehen, solche Anlagen einzurichten, sodass sie nicht auf die einzelnen Bundesstraßen verlagert werden müssten. Wir wollen vom Grundsatz her den Gütertransport zunehmend auf die Schiene verlagern. Ich brauche nicht noch einmal zu erwähnen, dass die Verkehrswende ein wichtiges Ziel für uns ist. Denn im Vergleich zum Gütertransport auf der Straße ist der Transport auf der Schiene um ein Vielfaches umweltfreundlicher, platzsparender, sicherer und effizienter. Ein sicherer Gütertransport auf der Straße ist natürlich dennoch immer noch in unserem Sinne und wichtig. Wie ausgeführt, liegt die Verantwortung hier aber beim Bund. Zusätzliche Mittel aus dem Thüringer Landeshaushalt bereitzustellen, sehen wir nicht als zweckmäßig oder zielführend an. Wir freuen uns auf die weitere Beratung im Ausschuss. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

Alle Reden von Lutz Liebscher Protokoll ↗