thueringer-landtag.de ↗

Robert Sesselmann

AfD 24.09.2021 Sitzungen 7/59

Gesetz zur Einsetzung einer Thüringer Anti-Bürokratiekommission

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, bereits die damalige FDP-Fraktion hat den Anlauf gestartet und mit dem Standarderprobungsgesetz in der Drucksache 7/645 das Ziel verfolgt, die Deregulierung und den Bürokratieabbau voranzubringen. Nur war das hierfür vorgesehene Gesetz nicht weitreichend genug, die finanziellen Auswirkungen blieben oft unterhalb der Wahrnehmungsschwelle. (Unruhe Gruppe der FDP) Das haben zumindest die Erfahrungswerte, Herr Bergner, aus den dieses Gesetz anwendenden Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gezeigt. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Sie haben genau das Gegenteil von dem gezeigt, was Sie jetzt behaupten!) Nunmehr bedient sich die CDU eines bekannten Instruments, der Einführung eines Normenkontrollrats auf Landesebene, welches bereits auf Bundesebene als Gesetz zur Einsetzung eines nationalen Kontrollrats seit September 2006 besteht und wonach seit 2011 die gesamten Folgekosten, der sogenannte Erfüllungsaufwand, in allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung geprüft werden. In meiner Rede zum Gesetzesvorhaben der FDP habe ich im Plenum in der 51. Sitzung am 1. Juli – Seite 3931 des Plenarprotokolls, für den Fall, dass es einer nachlesen will – gesagt: „[D]ie Effizienzüberprüfungen nur den Kommunen und ihren Spitzenverbänden zu überlassen, greift nach unserem Dafürhalten zu kurz. Es müssen alle Akteure – beginnend beim antragstellenden Bürger über das Landesverwaltungsamt, die Ministerien und Kammern sowie Wirtschaftsvertretungen – beteiligt werden, um Effizienz und Vereinfachung der Landesgesetze zu erzielen.“ (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Deswegen machen Sie lieber erst mal nichts!) Nunmehr haben Sie diese Forderung in Ihrem Antrag in der Drucksache 7/4084 übernommen. Sie greifen unter anderem unsere Forderung der Kopie einer Normenkontrollkommission oder einer Normenprüfstelle auf Landesebene auf, wie ich das bereits in meiner Rede am 1. Juli – Seite 3931 des Plenarprotokolls – gefordert hatte. Sie wiederholen zudem unsere Forderung, eine Paragrafenbremse „One in, one out“ zu implementieren. Damit übernehmen Sie einen Großteil unserer Forderungen. Vergessen haben Sie vermehrt, Sunset-Klauseln, also zeitlich befristete Gesetze in der Gesetzgebung, sowie die Vereinfachung und Digitalisierung von umständlichen Antrags- und Beschlussverfahren einzubringen. Aber, sehr geehrte Kollegen der CDU, Bürokratieabbau ist nicht nur aus Gründen der – ich ergänze: politisch verursachten – Corona-Krise erforderlich, wie Sie in Ihrem vorstehend benannten Antrag formulieren. Nein, wir brauchen eine längst überfällige und umfassende Bürokratieentlastung, aber nicht nur auf Landesebene, (Beifall AfD) da auch die Umsetzung europäischer Normen Zeit beansprucht und wertvolle Ressourcen der Unternehmen bindet. Es nutzt also nichts, wenn Sie fünf Gesetze in Thüringen aufheben und zehn Richtlinien der Europäischen Union umzusetzen haben. Die EU regelt immer mehr, wenn man das über den Zeitraum von 60 Jahren betrachtet. Im Jahr 2011 hatte die EU einen Rechtsbestand von etwas mehr als 32.000 Rechtsakten bestehend aus Richtlinien, Verordnungen und Verträgen. Davon waren insgesamt 1.844 Richtlinien oder Rahmengesetze sowie 8.471 Verordnungen. Die Zahl der jährlich verabschiedeten Richtlinien und Verordnungen steigt seitdem stetig. Von 1981 bis 1990 verabschiedete die EU jährlich durchschnittlich 111 Richtlinien. 1991 bis 2000 waren es jährlich 149 und 2001 bis 2010 dann 181 Richtlinien pro Jahr. Das muss man in Relation zur nationalen Gesetzgebung sehen. Der Deutsche Bundestag hat im Zeitraum von 1976 bis 2005 im Durchschnitt etwa 100 Gesetze pro Jahr verabschiedet. Auch hier ist die Zahl der jährlich verabschiedeten Gesetze gestiegen: von knapp 100 in den 80ern, der 10. und 11. Wahlperiode, auf 123 in den 2000ern, der 14. und 15. Wahlperiode des Bundestags, und mittlerweile beginnen wir die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestags. Meine Damen und Herren, wenn immer mehr originäre Kompetenzen der Nationalstaaten in der Umwelt- und Agrarpolitik, der Steuer-, Finanz- und Sozialpolitik und damit letztlich der Arbeitsmarkt- und Wohlfahrtspolitik auf die EU übertragen werden, ist die Legislative nicht mehr national steuerbar. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ein Quatsch!) Wie ein Krebsgeschwür überwuchern die supranationalen Vorschriften das deutsche Gesetzgebungsverfahren. Dabei wissen alle, sämtliche Antragsund Genehmigungsverfahren müssen zwingend vereinfacht werden. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Boah, geht‘s noch?) Zusammenfassend lässt sich daher Folgendes festhalten: Wer die Wirtschaft entfesseln will, muss die Vorschriften verschlanken. Es bedarf daher einer Kosten-Nutzen-Analyse, auf welche Gesetze und Verordnungen verzichtet werden kann. Hilfreich wäre aus unserer Sicht auch, das Landesamt für Statistik zur Unterstützung, vor allem zum Zwecke der Auswertung und Durchführung von Aufwandsschätzungen, heranzuziehen, ähnlich wie es in § 8 NKRG auf Bundesebene geregelt ist. Zu überdenken wäre zudem, auch den Landesrechnungshof in die Effektivitätsprüfung einzubeziehen und auf dessen Haushalts- und Wirtschaftskompetenz zurückzugreifen. Auch der Auswertungsrahmen der Ergebnisse vorstehender Prüfungen – also die Evaluation von zwölf Monaten – ist aus unserer Sicht zu kurz bemessen. Als Orientierung sollte hier die kleine Revisionsfrist von zwei Jahren nach § 3 Abs. 6 des Finanzausgleichsgesetzes dienen. Aber hierüber kann man sich im Ausschuss sicher verständigen, weshalb einer Überweisung unsererseits zugestimmt werden wird. Meine Damen und Herren, wir werden uns nicht nur für die Bürokratievermeidung, den Bürokratieabbau, sondern auch für eine bessere Rechtsetzung einsetzen. Damit müssten Sie, liebe Kollegen der CDU, beginnen und diesen sperrigen Begriff – also dieses Anti-Bürokratiekommissionsgesetz – schon mal in einen vernünftigen Wortlaut und einen vernünftigen Namen abändern. Die IHK hat es Ihnen ja mitgeteilt, sie spricht von einem Bürokratieentlastungsgesetz. Also fangen Sie doch erst mal an, diesen Begriff entsprechend zu entsperren, und nennen Sie das Ganze „Bürokratieentlastungsgesetz“. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Alle Reden von Robert Sesselmann Protokoll ↗