Heike Werner
f) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Tarifflucht in Thüringen bekämpfen und ‚Gute Arbeit‘ weiterhin stärken“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich freue mich, dass ich Gelegenheit habe, auch noch mal für die Landesregierung zum Thema „Gute Arbeit“ deutlich zu machen, was wir unter Guter Arbeit verstehen. Unter anderem gehört natürlich dazu, dass Tarifbindung eine ganz wesentliche Voraussetzung für Gute Arbeit ist. Es wurde jetzt schon auf die Studie eingegangen. Ich will es jetzt gar nicht weiter beschreiben. Was uns die Studie aber, denke ich, deutlich macht, ist, dass es Sorge gibt und besonderen Anlass zur Diskussion, das Thema immer wieder und immer stark in den Vordergrund zu rücken. Das hat uns nicht nur die Studie gezeigt, die hier befragt wurde, sondern wir haben auch unser neues IAB-Betriebspanel, das Ihnen jetzt oder in Kürze auch schriftlich zugehen wird. Sie können es aber auf unserer Homepage auch schon nachschauen. Dort ist die neueste Befragung der Unternehmen veröffentlicht. Leider muss man aus den Daten für 2020 erkennen, dass es zu keiner Besserung gekommen ist, eher im Gegenteil. Bei der Quote der Beschäftigten mit Tarifbindung ist diese leicht auf 42 Prozent gesunken. Bei den Betrieben mit Tarifbindung liegen die wiederum bei 19 Prozent. Das ist ein Punkt mehr als in der WSI-Studie. Die Werte für Westdeutschland sind zwar nach wie vor deutlich besser, aber sowohl in Deutschland gesamt als auch in Thüringen ist die Tarifbindung seit Mitte 2020 deutlich zurückgegangen. Laut dem aktuellen Länderbericht Thüringens des Betriebspanels liegen wir bei der Angleichung der Bruttolöhne an das Westniveau bei 83 Prozent. Auch wenn unser Betriebspanel hier einen etwas höheren Wert als in der Studie von Prof. Schulten ausweist, ist doch noch eine Menge Luft nach oben. Wir sind allerdings in den letzten Jahren, seit 2014 – da lagen wir bei 75 Prozent –, um gut acht Prozentpunkte gestiegen. Das ist in absoluten Zahlen natürlich zunächst positiv. Beim tatsächlichen Bruttolohn liegen wir aber im Ländervergleich nach wie vor, je nach Statistik, auf einem der hinteren Plätze. Hier komme ich wieder zur Tarifbindung. Die Entgelte in tarifgebundenen Unternehmen sind auch unter Berücksichtigung struktureller Unterschiede um etwa 10 Prozent höher als in nicht tarifgebundenen Unternehmen. Zudem konstatiert unser Panel auch, dass die tarifgebundenen Unternehmen für Fachkräfte und für Auszubildende attraktiver sind. Nun, das – denke ich – müsste eigentlich ein gewichtiges Argument für die Tarifbindung sein – das wurde gerade auch schon angesprochen –, denn wir wissen, dass die Fachkräftesicherung das größte Problem der nächsten Zeit sein wird. Hier also noch mal die Aufforderung an die Unternehmen, sich an der Stelle doch darauf einzustellen, dass Fachkräftesicherung nur mit einer guten Tarifbindung sicherzustellen ist. Die Stärkung der Tarifbindung und auch der Betriebsräte in den Thüringer Unternehmen ist also eine weiterhin gemeinsame, wichtige Aufgabe. Und – das wurde auch schon gesagt – es gibt nicht das eine zentrale Instrument, sondern es gibt verschiedene Hebel und Maßnahmen, die an dieser Stelle gefragt sind. Das heißt, alle relevanten Akteure, zunächst natürlich Tarifpartner in der Tarifautonomie, sind hiermit gefragt, aber natürlich auch der Staat. Während die Gewerkschaften ihre Organisationsmacht durch mehr Mitglieder, besonders auch jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ausbauen müssen, müssen aber auch die Arbeitgeberverbände deutlich stärker für die Tarifbindung einstehen und die sogenannten OT-Mitgliedschaften in Verbänden endlich beenden. Das können wir aber staatlich nicht verordnen. Die Politik kann sich aber dazu bekennen und für Gute Arbeit und Tarifbindung einstehen sowie Tarifbindung durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen befördern. Wir haben bei uns im Hause über viele Jahre ein Sozialpartnergespräch durchgeführt. Wir wollen das nach der Corona-Pandemie endlich wiederbeleben, weil es auch dazugehört, dass die Sozialpartner an einen Tisch kommen und gemeinsam erörtern, was Tarifbindung beispielsweise für Gute Arbeit bedeutet, und natürlich auch gemeinsam dafür werben. Es wurde schon angesprochen: Das Land Thüringen hat gemeinsam mit Berlin und Bremen im Mai dieses Jahres einen Bundesratsantrag eingebracht. Wir hatten den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes eingebracht, um erleichterte gesetzliche Voraussetzungen zum Erlass von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für Tarifverträge zu schaffen. Es wurde schon gesagt: Wir haben hier keine Mehrheit für einen Beschluss im Bundesrat gefunden. Ich habe deswegen für die kommende Arbeits- und Sozialministerkonferenz Ende November einen Thüringer Antrag „Stärkung der tariflichen Strukturen und der Tarifbindung“ eingereicht, um eine politische Unterstützung zumindest mehrheitlich durch die Länder zu erreichen. Der Bund soll in diesem Antrag aufgefordert werden, konkrete Gesetzesvorschläge zur Stärkung der Tarifbindung einzubringen. Ich bin zuversichtlich, dass der von uns neu gefasste Antrag diese Mehrheit findet. Tarifbindung hat für uns einen hohen Stellenwert. Es wurde schon gesagt: Wir haben im Dezember 2019 eine sogenannte Tariftreueregelung im Thüringer Vergabegesetz eingeführt – übrigens als erstes Bundesland. Weitere Länder wie Brandenburg, Berlin und das Saarland ziehen mit eigenen Regelungen nach. Wir haben im § 10 des Thüringer Vergabegesetzes einen Vergabemindestlohn verankert, der derzeit bei 11,73 Euro liegt und sich zum kommenden 1. Januar weiter erhöhen wird. Dann sind wir knapp an den derzeit oft diskutierten 12 Euro, auch wenn ich mir einen allgemeinen Mindestlohn auf Bundesebene, wie Sie wissen, höher vorstellen könnte und dieser auch notwendig ist. Bezüglich der Tariftreue können wir nach Beratung in einem paritätischen Ausschuss von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hier im Land geltende Tarifverträge für repräsentativ erklären, sodass dann die dort festgelegten Entgelte und weitere damit zusammenhängende Tarifregelungen bei staatlichen Aufträgen gelten. Für kommunale Aufträge ist dies nicht verpflichtend, diese können sich den Verfahren aber anschließen. Und wir haben heute schon Unterstützung aus den Reihen der CDU dafür gehört. Wir bringen diesen Ausschuss jetzt in Gang. Die Rechtsverordnung für den beratenden Ausschuss zur Feststellung repräsentativer Tarifverträge wurde durch mein Haus erstellt und ist am 13. September 2021 im Gesetzesblatt veröffentlicht worden. Sie gilt ab diesem Tag. Nun holen wir die Vorschläge von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften für die Bestellung der Ausschussmitglieder ein. Ich appelliere hier an die Arbeitgeberseite mitzuziehen, damit wir die Regelung im Thüringer Vergabegesetz nutzen können und damit zur Stärkung der Tarifbindung in Thüringen beitragen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es wurde schon gesagt, die soziale Marktwirtschaft wurde heute schon beschworen, von Herrn Kemmerich unter anderem. Ich will aber noch mal deutlich sagen: Sie fußt auf der Partnerschaft zwischen den Unternehmen und ihren Arbeiternehmern und Arbeitnehmerinnen, also auf der Sozialpartnerschaft.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Das habe ich auch so gesagt!) Dazu gehört nun mal ein Tarifvertragssystem und das am besten in Form von Branchen- und Flächentarifverträgen und nicht nur in kleinteiliger Form von Haus- und Firmentarifverträgen, die in den letzten Jahren leider deutlich zugenommen haben. Die Landesregierung sieht hier die Arbeitnehmenden als gleichberechtigte Partner neben den Unternehmen, mit denen man im Gespräch bleiben muss, beispielsweise auch mit den Gewerkschaften, aber auch direkt mit Betriebs- und Personalräten. Dazu gibt es ganz regelmäßige Konferenzen. Herr Kemmerich, Sie haben zum Schluss noch mal das Thema „Flexibilisierung“ angesprochen. Ich will aber an dieser Stelle noch mal ganz deutlich sagen: Gute Arbeit hat viele Aspekte. Dazu gehört Tarifbindung. Dazu gehört aber auch gesunde Arbeit. Dazu gehört auch, dass entsprechende Sozialversicherungssysteme da sind. Dazu gehört auch, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wirklich möglich ist, dazu gehört auch Verlässlichkeit und dazu gehören Tarifverträge. Wenn wir uns einig sind an solchen Stellen, dass Gute Arbeit genau diese Agenda hat, dass diese Kriterien berücksichtigt werden müssen, dann sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sind Beschäftigte, Gewerkschaften die Letzten, die sich nicht gemeinsam dafür einsetzen würden, dass es hier zu Regelungen kommt, die genau für Familien beispielsweise viel tragfähiger sind. Aber das ist im Moment eben nicht der Fall, sondern Flexibilisierung heißt eben meistens mehr Ausbeutung, heißt weniger Arbeitsschutz.
(Beifall DIE LINKE)
Und deswegen an dieser Stelle: Lassen Sie uns in den Sozialpartnerschaftsdialog gehen, lassen Sie uns gemeinsam für Gute Arbeit streiten. Dann glaube ich, dass es für alle und für das Land Thüringen am besten ist.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Nicht alles ist böse, was nicht Tarifvertrag ist!)
