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Heike Werner

22.09.2021 Sitzungen 7/57

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Streichung von Lohnfortzahlungen und 2G-Regelung: Bricht die Landesregierung ihre Zusage, dass es keinen Impfzwang geben soll?“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich kann es eigentlich relativ kurz machen, denn vieles ist hier schon gesagt worden. Der Antrag der AfD zeigt ganz klar, dass es dieser rechtspopulistischen Partei darum geht, Ängste zu schüren. Das ist auch im vorliegenden Fall so zu sehen. Deswegen will ich jetzt hier nur ganz kurz etwas sagen, damit es hoffentlich auch beim Letzten ankommt und hier keine Missverständnisse im Raum bleiben. Zuerst: Nein, die Landesregierung bricht ihr Versprechen nicht. Es wird keinen indirekten Impfzwang geben. Ganz im Gegenteil, mit den Regelungen für 2G und 3G-Plus – das sind, wie gesagt, Optionsmodelle und, Herr Bühl, Modelle, die sich die Veranstaltungsbranche gewünscht hat, die daraus wählen können entsprechend der Settings, die für sie geeignet sind –, mit den 2G- und 3G-PlusModellen gibt es keinen Impfzwang in Thüringen, sondern es sind Regelungen, die langfristig ermöglichen, dass es keinen erneuten Lockdown gibt. Wir bereiten uns auf den Herbst und Winter vor und wollen verhindern, dass die Intensivstationen wieder belegt werden, überlastet werden. Und wir wollen nicht, dass erneute und neuerliche Grundrechtseinschränkungen notwendig sind. Zum Zweiten, was die Frage der Entschädigungszahlungen angeht, hier zunächst so viel: Das ist keine Neuregelung, die gab es auch schon vor der Pandemie, das heißt, dass diese Entschädigungszahlungen nicht mehr gezahlt werden, wenn man durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung eine Quarantäneanordnung hätte vermeiden können. Dieser Entschädigungsanspruch entfällt natürlich nicht, wenn sich jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann. Es geht auch nicht um Fragen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auch hier: Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, erhält selbstverständlich weiter die Lohnfortzahlung. Es geht hier nur in dem Fall darum, wie lange eine Ausnahme gilt, die es durch Corona gab, nämlich dass eine Quarantäne nicht vermeidbar gewesen wäre, solange sich die Menschen nicht impfen lassen konnten, wie lange diese Ausnahmeregelung zum Infektionsschutzgesetz gilt. Ich habe mich heute dafür ausgesprochen – und deswegen eben nicht dem Antrag auf der Gesundheitsministerkonferenz zugestimmt –, dass wir diese Regelung der Ausnahme noch weiter aufrechterhalten, weil ich glaube, dass es nicht gut ist, dass man den Eindruck erweckt, dass hier ein Impfzwang entstehen könnte. Sondern mir ist wichtig, dass wir über die Aufklärung, wie Impfungen wirken, darüber, welche Folgen es haben könnte, dass wir darüber diskutieren und dass wir über diesen Weg und natürlich über niedrige Zugangshürden das Impfen weiter ermöglichen und hoffentlich bald mehr Menschen in Thüringen haben, die sich auch impfen lassen. Aber wie gesagt, ich glaube, das wird man nicht durch Druck erreichen, sondern nur durch Aufklärung. Insofern hier: Nein, kein Brechen des Versprechens, sondern wir wollen, dass geimpft wird, aber natürlich gemeinsam aufgeklärt und mit niedrigen Hürden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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