Thomas L. Kemmerich
b) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Mehr Freiheit ermöglichen – Pandemie-Maßnahmen in Thüringen wirkungsvoll, verständlich und rechtssicher gestalten“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Abgeordnete, sehr verehrte Kollegen, sehr verehrte Vertreter der Regierung, sehr verehrte Zuschauer, Zuhörer an den verschiedenen Endgeräten, ja, seit anderthalb Jahren bewegen wir uns im Verordnungswesen und sind noch nicht so richtig weitergekommen, zumindest was die Tatsache anbelangt, dass diese Verordnungen erstens ausreichend vorher in der Öffentlichkeit diskutiert werden und vor allen Dingen verständlich formuliert und nachvollziehbar gegeben werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Es ist vielleicht ein Thema, das wir alle nicht mehr hören wollen und auch längst froh wären, wenn es vorbei wäre. Allerdings beherrscht es nach wie vor jeden Tag, jeden Lebenssachverhalt, unser aller Leben. Und jeder diskutiert auf dem Weg zur Arbeit, während der Arbeit, auf dem Weg nach Hause, auf dem Weg zur Schule, auf dem Weg, die Kinder abzuholen. Es wird höchste Zeit, hier für Klarheit zu sorgen. Das sehen wir nicht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die bestehende Regelung hat immer noch 20 Seiten Inhalt, über 20 Ordnungswidrigkeiten sind dem angehangen und letztlich konnte man nachlesen, dass der Versuch Thüringens, auch bei der aktuellen Verordnung allen Ländern etwas gleichzumachen, aber trotzdem anders, doch etwas gescheitert ist. Ein Kollege aus der Presse, mit dem ich nicht immer die Meinung teile, nämlich Martin Debes, schrieb heute: Murks bleibt Murks. Ja, 3G-Plus. Was ist wohl 3G-Plus? Vergangene Woche im Ausschuss wollte die Ministerin auch nicht so schnell spontan antworten. Vielleicht wusste sie es auch selbst noch nicht genau. Jetzt wissen wir es etwas klarer. Das Plus steht für das Fallen von Abstands- und Maskenregeln auf Messen und Konzerten, allerdings nur, wenn die Testung – das ist wiederum neu – mittels PCR-Test oder gleichwertigem Test vorgenommen worden ist. Der Test heißt Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren. Ich glaube, bei Herrn Jauch kommt man da relativ weit, wenn man die Frage lösen könnte, ohne Joker wird es nicht funktionieren. Das ist nicht das, was wir meinen, was bürgerfreundlich ist. Jetzt kommen wir auch mal zum Sinn und Zweck der ganzen Maßnahmen, denn wir sind immer noch im Verfassungsrecht und die Maßnahmen, die der Verordnungsgeber gibt, müssen geeignet sein, um das Ziel zu erreichen, nämlich Gesundheitsschutz für die Bevölkerung.
(Beifall Gruppe der FDP)
PCR-Tests kosten Geld. Der zusätzliche Kostenfaktor wird sicherlich den einen oder anderen abhalten, eine Konzertkarte zu lösen – und das bei den Veranstaltern, die seit anderthalb Jahren nahezu Berufsverbot haben. Alternativ ist auch ein 2G-Modell wählbar. Das schließt aber ein Drittel der Bevölkerung aus. Das sind in Thüringen weit jenseits von 400.000 Menschen, also auch eine potenzielle Einnahme. Viele können, obwohl wir Impfangebote an viele machen, aus verschiedenen Gründen noch keine Impfung empfangen. Weiterhin ist klar, dass hier falsche Sicherheit vorgegaukelt wird, denn auch 2G-Personen können einander infizieren und vor allem nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes andere wiederum anstecken. Wir sehen das am Beispiel Münster und an anderen Beispielen. Aber letztlich bleibt zusammenzufassen: So wird es nicht funktionieren. Die Bürger werden sich auch nicht weiter damit befassen können, Leitindikator, Schutzwert und Belastungswert auseinanderzudividieren. Meine Damen und Herren, wir sind hier auf dem Holzweg. Wir sollten endlich sehen, dass wir an Eigenverantwortung appellieren, geeignete Mittel nutzen und vor allen Dingen der Verfassung wieder den Rang einräumen, den sie eigentlich hat.
(Beifall Gruppe der FDP)
Nun konnten wir heute Mittag zum zweiten Thema „Lohnfortzahlung bei Quarantäne“ lesen. Es geht immerhin um einen halben Monatslohn für den einen oder anderen Betroffenen, der ab 1. November dann in ganz Deutschland wegfallen kann. Andere Länder wenden dies schon an. Auch da eine wirklich sehr ernst gemeinte Frage: Es wurde uns immer allen versprochen, es gibt keine Impfpflicht. Also darf es auch keine Impfpflicht durch die Hintertür geben. Und wenn ich jetzt Leuten, die aus welchen Gründen auch immer keine Impfung haben, existenzgefährdende Maßnahmen androhe, dann halte ich das nicht für lauter.
(Beifall AfD, Gruppe der FDP)
Erkrankte Menschen erhalten richtigerweise nach wie vor Lohnfortzahlung. Warum dann die mit Quarantäne belasteten Menschen? Hat man geprüft, ob die mit Quarantäne belasteten Menschen nicht doch Homeoffice wahrnehmen können? Gibt es die Ausnahmeregelung? Was ist mit dem Arbeitgeberrisiko? Der Arbeitgeber kann nicht erfragen, ob eine Quarantänepflicht besteht. Er kann nicht erfragen, warum er zu Hause ist. Wenn er einen Krankenschein kriegt, muss er Lohnfortzahlungen leisten, bei der antraggebenden Stelle wird er leer ausgehen. Trotz Test wird dann nicht jeder sagen, ich gehe in Quarantäne, weil er Angst vor der Repressalie Lohnfortzahlung hat. Ich bin nicht oft bei Herrn Lauterbach, aber mit Recht sagt er, dass es lebensfremd ist, hier zu erwarten, dass von Quarantäne betroffene Menschen, die das Wissen nur für sich und von der ausstellenden Behörde haben, wie selbstverständlich dann Zuhause bleiben und sich dem unterziehen, keine Lohnfortzahlung zu bekommen. Zusammenzufassen ist: Es gibt keine Impfpflicht, deshalb darf es auch keine Bestrafung geben. Es gibt eine Testpflicht, deshalb muss der Staat auch für die Tests aufkommen und sie nicht auf die Bürger abwälzen. Es gibt keine transparenten Regeln, deshalb darf es auch keine Bestrafungen geben. Vielen Dank.
(Beifall AfD, Gruppe der FDP)
