thueringer-landtag.de ↗

Steffen Dittes

Die Linke 21.07.2021 Sitzungen 7/53

f) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Menschen nicht im Stich lassen – Schutz der Thüringer Bevölkerung in Katastrophenfällen“

Meine Damen und Herren! Herr Urbach, Sie haben in Ihrem Redebeitrag viele Fragen gestellt, auf die, glaube ich, der Thüringer Landtag gar keine Antwort leisten kann. Diese Fragen müssen sicherlich in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen beantwortet werden. Aber Sie haben vollkommen recht: Wir müssen uns in Thüringen mit den Antworten, die dort gefunden werden, beschäftigen, diese mit unseren Erfahrungen hier in Thüringen abgleichen und daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Im Bereich des Katastrophenschutzes, bei denen es immer um die Rettung von Menschenleben geht, kann es keinen Entwicklungsstillstand geben. Wir müssen immer wieder lernen. Vor allen Dingen müssen wir uns – das wurde vielfach schon diskutiert – auf immer neue Ereignisse einstellen, die wir nicht am grünen Tisch vorhersehen können. Ich will es trotzdem an dieser Stelle noch mal sagen: Es scheint vieles nicht funktioniert zu haben, aber eins hat funktioniert – und das, denke ich, kann man auch aus der Politik heraus immer wieder betonen –, nämlich die Hilfsbereitschaft von vielen Tausenden Menschen in diesem Land. Das wird sich in den nächsten Tagen und Wochen mit Spenden und Unterstützungsleistungen noch fortsetzen. Dafür herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE) Sie haben in Ihrem Redebeitrag – und ich weiß das von den Beratungen im Innenausschuss in den vergangenen Monaten – den Finger immer in die Wunde gelegt, was die Alarmierung der Bevölkerung anbetrifft. Das Thema „Sirenen“ war einer Ihrer Schwerpunkte, die Sie immer wieder benannt haben. Man muss aber auch deutlich machen, dass dem vorgelagert noch zwei andere Systeme der Warnung existieren müssen, über die wir reden müssen. Die müssen fachlich ausgewertet werden. Das ist die Warnung vor Extremwetterlagen, wann diese eintreten, welches Ausmaß sie haben. Das scheint funktioniert zu haben. Hinzu kommt dann darauf aufbauend die Information, welche Pegelstände, in welchen Flüssen, zu welchen Zeiten und an welchen Orten entstehen. Auch das scheint funktioniert zu haben. Dann müssen wiederum die Behörden daraus die richtigen Rückschlüsse ziehen und die Bevölkerung vor der daraus entstehenden Gefahr warnen. Und dann müssen allerdings auch die Menschen, die vor diesen Gefahren gewarnt werden, die richtigen Schlüsse ziehen und ihr Verhalten dementsprechend anpassen, ändern oder bestimmte Handlungen vornehmen. Jetzt muss man die Frage stellen: Wo, an welcher Stelle die Sollbruchstelle gewesen ist, die dann letztendlich doch zu so vielen verloren gegangenen Menschenleben geführt hat. Das ist, glaube ich, die entscheidende Frage, wo wir sehr viel komplexer darüber diskutieren müssen, was wir wirklich in dem Bereich der Warnung vor Gefahren der Bevölkerung haben. Da ist es eben nicht allein die Warnung über die Sirene, die notwendig ist, denn die Menschen müssen nämlich auch wissen, was das eigentlich heißt, Warnung vor einer Gefahr, was müssen sie dann tun. Das heißt, sie müssen wissen, welche konkrete Gefahr ihnen tatsächlich droht, ist es ein Brand, ist es möglicherweise ein Chemielagerunfall, ist es möglicherweise eine andere Umweltkatastrophe oder ist es, wie in diesem Fall, ein Hochwasser. Das heißt, wenn man über Sirenen redet, müssen wir nicht nur darüber reden, dass wir die Menschen lautstark alarmieren, sondern wir müssen ihnen parallel dazu auch die Informationen geben, vor welcher Gefahr hier gewarnt wird. Das könnte dann unter Umständen dazu führen, dass wir verschiedene Sirenentöne installieren müssen, aber wir müssen auch darüber reden, wie wir analoge und digitale Warnsysteme verbinden; auf der einen Seite die Warnung, auf der anderen Seite die Information und, wenn notwendig, auch mit konkreten Verhaltenshinweisen, Verhaltensaufforderungen. Und da, glaube ich, gibt es in der Bundesrepublik – Sie haben das angesprochen – durchaus Schwächen. Sie haben angesprochen, dass die SMS-Alarmierung nicht funktioniert hat, die Erfahrung kennen wir. Die Sirenensituation in Thüringen ist eine andere Situation als möglicherweise in den alten Bundesländern, und wir haben – da will ich zumindest mal die Frage stellen, ob das sinnvoll ist – mehrere Apps, die zur Warnung im Katastrophenfall beitragen. Deswegen darf man durchaus in diesem Zusammenhang die Frage der föderalen Verantwortung stellen. Der Bund hat heute auf Ebene der Bundesregierung beschlossen, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe neu auszurichten und zu einem nationalen Kompetenzzentrum zu entwickeln, in dem die Länder aktiv mitarbeiten, ohne dass den Ländern die Kompetenzen dabei genommen werden. Insbesondere in Thüringen haben aber natürlich auch noch die Landkreise im Katastrophenschutz Zuständigkeiten. Wir haben die Situation, dass der größte Teil der Thüringer Landkreise zur Alarmierung der Bevölkerung das System NINA nutzt, aber ein Teil in Südthüringen nutzt das System von KATWARN. Das heißt nämlich, dass sich die Menschen in den jeweiligen Landkreisen genau für die App, die in ihrem Landkreis genutzt wird, entscheiden können. Das System versagt aber schon dann, wenn sie sich in der Bundesrepublik bewegen, nämlich sich an anderen Orten aufhalten, als an dem, wo sie wohnen. Hier sollte man auch die Frage stellen, wie diese Systeme klug miteinander verbunden werden. Sie haben das modulare Warnsystem genannt, das hat Schwächen. Ich glaube, hier muss man zu einer stärkeren Vereinheitlichung kommen. Deswegen mein Vorschlag, nicht nur heute darüber zu reden, was man machen muss, sondern tatsächlich auch zu geeigneter Zeit die Landesregierung zu bitten, dann, wenn im Prinzip die Analysen zu Nordrhein-Westfalen, zu Rheinland-Pfalz vorliegen,

Alle Reden von Steffen Dittes Protokoll ↗