Anja Siegesmund
a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Thüringer Interessen bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle schützen“
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, lassen Sie mich drei Punkte vorausschicken. Zunächst ein Rückblick: Am 11. März 2011 erlebten die Menschen in Japan eine unbeschreibliche Katastrophe. Auf ein Erdbeben folgte ein Tsunami, danach der Gau in Fukushima.
(Unruhe AfD)
Über 20.000 Menschen starben, 470 Menschen haben die verstrahlten Gebiete verlassen. Sie sind bis heute unbewohnbar. Alte Gewissheiten gerieten damals 2011 ins Wanken. Es ist kein Zufall, dass auch in der Bundesrepublik noch unter dem damaligen Umweltminister Röttgen der Endlagersuchprozess Fahrt aufnahm. Eins ist klar: Tschernobyl und Fukushima haben auf eindrückliche, unmissverständliche, brachiale Art und Weise gezeigt, Atomkraft hat keine Zukunft.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Sie ist klimaschädlich, sie ist gefährlich und sie ist teuer. Vor allen Dingen wird sie uns auch in dieser Debatte, die wir heute hier zur Frage Endlager führen, vor Augen führen, dass 60 Jahre Energiegewinnung bedeuten, dass wir für eine Million Jahre einen Standort suchen. Eine Million Jahre, das sind 30.000 Generationen. Der zweite Punkt, den ich vorausschicken möchte, ist: Diejenigen, die meinen, dass das Atommülllager Asse oder die Zwischenlagerung sicher gewesen sind, die irren. Auch diese alte Gewissheit ist vom Tisch, sehr geehrte Damen und Herren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deswegen gibt es nur mit einem demokratischen, nachvollziehbaren und transparenten Verfahren eine echte Lösung für den bestmöglichen und geeigneten Standort für ein Atommüllendlager.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und drittens: Die Nutzung der Atomkraft wird Folgekosten – der Abgeordnete Gleichmann hat darauf hingewiesen – für eine Million Jahre, für 30.000 Generationen nach sich ziehen. Jedes Mal, wenn wir hier über die Frage der künftigen Energiegewinnung reden, ist es wichtig, das im Hinterkopf zu behalten. Jetzt lassen Sie mich auf die Frage eingehen, die heute hier in der Aktuellen Stunde bewegt, nämlich: Wo stehen wir und wo kann die Reise hingehen? Das komplette Verfahren zur Suche eines Standorts für ein Endlager in der Bundesrepublik liegt in der Hoheit des Bundes. Mit Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes im Mai 2017 im Bundestag mit den Stimmen der kompletten Fraktion von CDU/CSU, mit den Stimmen der kompletten Fraktion der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und anderen, mit großer Mehrheit im Bundestag ist das Verfahren beschlossen worden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Damit wurde nach einem Standort für ein Endlager für wärmeentwickelnde, hochradioaktive Abfallstoffe begonnen. Das Verfahren wurde basierend auf einer weißen Landkarte gestartet, die es jetzt mit geologischen Daten zu füllen gilt. Im Prozess bedeutet das, dass bis 2031 die dem Bundesumweltministerium unter Svenja Schulze direkt unterstellte Bundesgesellschaft für Endlagerung die Aufgabe hat, den besten Standort zu finden. Zunächst wird also die Landkarte auf Teilgebiete, später auf Erkundungsregionen und im weiteren Verfahren auf mögliche Endlagerstandorte eingeengt. Die damalige Bundesumweltministerin im Bund 2017 Barbara Hendricks sprach am Tag der Verabschiedung des Gesetzes von einem „Testfall für die Demokratie“. „Die Sicherheit werde“, so Barbara Hendricks damals, „bei der Endlagersuche der wichtigste Maßstab sein, flankiert von einer regionalen und überregionalen Öffentlichkeitsbeteiligung“. Andere, wie zum Beispiel der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Winfried Kretschmann, sprachen schon damals im Bundesrat von einer „epochalen Aufgabe“ und einem der schwierigsten Infrastrukturprojekte in der Geschichte unseres Landes. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich glaube, wir sind uns alle einig: Einen sicheren Ort für Millionen von Jahren strahlenden Atommüll zu finden, ist nicht nur extrem kompliziert, sondern auch verbunden mit vielen Problemen, Konflikten und eigentlich ein Riesendilemma. Es ist in der Geschichte der Bundesrepublik eine nie dagewesene Aufgabe für die Zivilgesellschaft, die Politik und die Behörden. Nichtsdestotrotz hat das Gesetz uns folgende Aufgabe mit auf den Weg gegeben – der Abgeordnete Bergner ist darauf eingegangen –: Das Verfahren soll wissenschaftsbasiert, partizipativ, lernend und reversibel ausgestaltet sein. Dann kam in der Tat die Meldung der letzten Tage und da reden wir über die Rolle des Landes Thüringens. Ich sagte ja, die Verfahrenshoheit liegt komplett beim Bund. Die Rolle des Landes ist, das Verfahren eng zu begleiten. Das machen wir, und ich gehe gleich darauf ein, in welcher Form. Ich will aber diese Frage der Partizipation noch einmal in den Vordergrund rücken. Wenn „Partizipation“ im Gesetz steht, dann frage ich Sie – deswegen haben Sie das ja auch zum Ausgangspunkt der heutigen Debatte gemacht –: Fühlen Sie sich denn bislang an diesem Prozess beteiligt? Vermutlich würden Sie sagen: Nein! Dann lassen Sie uns doch heute den Tag hier zum Anlass nehmen, dass Sie sich in dieser dritten kommenden Fachkonferenz, die am 6. und 7. August stattfindet, aktiv beteiligen. Dann ist die Debatte zielgerichtet. Ich bitte Sie wirklich, an dieser Frage der Beteiligung und Partizipation mitzuarbeiten, damit sich das, was die BGE uns als Rahmenbedingung auf den Weg gibt, auch erfüllt. In der gegenwärtigen Phase des Standortauswahlverfahrens wurden nämlich seitens der BGE Teilgebiete für die Bundesrepublik ausgewiesen. Diese gilt es jetzt einzugrenzen auf sogenannte Standortregionen. Die Ausweisung von Teilgebieten erfolgt sehr weit gefächert. Wer sich die Karte zunächst angeschaut hat, hat gesehen, dass die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik als Teilgebiete im sogenannten Zwischenbericht gelistet wurde. In Thüringen betrifft das alle kreisfreien Städte und Landkreise. Deswegen ist es umso wichtiger, sich an diesen Fachkonferenzen zu beteiligen; die erste fand vom 5. bis 7. Februar, die zweite vom 10. bis zum 12. Juni statt. Die dritte – komplett ist hier Vorhabenträger gleich derjenige, der die Organisation für die Veranstaltung übernimmt, die BGE – und nächste wird am 6. und 7. August sein. Die Anmeldung kann auf der Info-Plattform „BASE“ des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung erfolgen. Die findet man im Netz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit wir als Land die Rolle, dass wir erstens den Prozess begleiten und zweitens konstruktiv Daten liefern, vollumfänglich übernehmen können, sind wir selbstverständlich vorbereitet. Wir liefern Daten, um genau zu sein, das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Seit dem Jahr 2017 gibt es bei uns im Umweltministerium eine Arbeitsgruppe mit dem Gemeinde- und Städtebund, dem Landkreistag, unseren Fachleuten sowie den Fachleuten aus dem TLUBN, die sich regelmäßig zu den Verfahrensschritten austauscht, die Experten für die einzelnen Schichten, die genannt wurden, die Salinenschichten von Ton, Stein, Steinsalz bis hin zur Frage Granit, auseinandernimmt, Daten liefert und diese sammelt. Voraussetzung für die nächste Einengung des Prozesses sind sogenannte günstige geologische Voraussetzungen. Wir suchen und sammeln Daten, um nachweislich übermitteln zu können, dass Thüringen in der Tradition des Bergbaus stehend, in der Tradition diverser Abbaugebiete und seismografischer Ereignisse stehend selbstverständlich auch hier seiner Verantwortung nachkommt, allen Punkten, die auch an Argumenten tragfähig sein müssten, um auszuschließen, selbstverständlich nachkommt. Klar ist, Ausschlusskriterien sind von der BGE benannt: großräumige Vertikalbewegungen ebenso wie Einflüsse aus früherer bergbaulicher Tätigkeit oder seismografische Aktivitäten. Jetzt schauen Sie sich die Bergbauregion im Westen an, wo wir darüber reden, wie wir insbesondere durch das Verfüllen des Bergbaus auch noch aus DDR-Zeiten überhaupt Standortsicherung betreiben, oder im Norden, wo wir immer wieder Erdfälle haben, oder im Osten, da ist einiges angesprochen worden. Nichtsdestotrotz ist diese Aufgabe wissenschaftsbasiert und damit auch evidenzbasiert zu erfüllen und das tun wir.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Frage der Partizipation – das hat interessanterweise heute noch keiner erwähnt – führt aber noch über die Teilnahme der Fachkonferenzen hinaus. Es gibt für die Bundesgesellschaft für die Endlagersuche ein sogenanntes Nationales Begleitgremium. In diesem Begleitgremium sind auch sechs Bürgerinnen- und Bürgervertreter vertreten. Für Thüringen ist das die Bürgervertreterin Frau Marion Durst, die sich dankbarerweise bereit erklärt hat, diesen Prozess aus Thüringen heraus zu begleiten. Gegebenenfalls könnte sich der Ausschuss überlegen, sie einmal einzuladen und mit ihr darüber zu reden, wie das Nationale Begleitgremium arbeitet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie hören, dass das Land Thüringen sich konstruktiv an dem Prozess beteiligt, obwohl wir in der Frage der Informationspannen – anders kann ich es nicht nennen – der Bundesgesellschaft für Endlagersuche auch mit unseren Fachleuten ganz klar Richtung BGE artikuliert haben, dass sich die Art und Weise der Kommunikation mit dem Land auf diese Art nicht noch einmal wiederholen darf. Ich erwarte von der BGE eine nachvollziehbare Begründung für die Auswahl der Modellregionen. Genau das haben wir auch in diese Richtung adressiert. Eine Behörde mit 1.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann in der Frage des Veröffentlichens von Modellregionen nicht einfach die zuständigen Landesministerien vergessen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das hinterlässt in diesem Prozess vor allen Dingen eins: einen Vertrauensverlust. Deswegen richte ich ganz klar auch die Botschaft, so wie alle Abgeordneten das vorher hier getan haben, an die BGE: Wenn Sie evidenzbasiert und partizipativ und transparent arbeiten wollen, dann ist das keine Einbahnstraße, dann erwarten wir die entsprechende Beteiligung des Bundes. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie wirklich bitten, an dieser Stelle zu berücksichtigen, dass sich die Aussagen der BGE darauf beziehen, dass es sich bei der Auswahl der Modellregionen um keine Vorfestlegung für geeignete Endlagerregionen handelt. Das ist jedenfalls die Information, die wir bekommen. Wir werden mit der BGE natürlich enger in den Austausch treten, weil sich maximale Transparenz nicht von alleine herstellt. Der Prozess muss ergebnisoffen sein. Das ist auch nicht verhandelbar. Die Aufgabe der BGE ist es, für maximale Transparenz zu sorgen. Dazu gehört auch eine Einbindung auf fachlicher Ebene. Das Land Thüringen ist bestens aufgestellt, um diese Fachdaten zu liefern. Wir binden die kommunale Familie jederzeit ein. Als Landesregierung können wir aber nur fachlich begleiten, übrigens auch nur dann, wenn natürlich die notwendigen Informationen zu Verfahrensschritten der BGE geliefert werden. Ich glaube, dass dort auch verstanden wird – übrigens, weil wir als einziger Landtag darüber diskutieren, in den anderen betroffenen Ländern und Modellregionen nicht, ist das Signal umso wichtiger –, dass wir deutlich machen, der Vertrauensverlust ist da, ihn wieder zu heilen, ist Aufgabe der BGE, und zwar vollständig. Das ist ihre Aufgabe, und zwar Transparenz. Das ist keine Option, sondern ein Muss. Ich will Sie abschließend noch mal einladen. Nehmen Sie teil an der Fachkonferenz am 6./7. August. Beteiligen Sie sich daran. Ich entstamme einer Partei, die damit groß geworden ist, dass sie der AntiAtomkraft-Bewegung entstammt und immer deutlich gemacht hat, dass die Nutzung dieser gefährlichen Energie bedeutet, dass wir genau die Frage, die wir heute hier erörtern, diesen Gordischen Knoten gemeinsam durchschlagen müssen. Verantwortung hört aber nicht da auf, wo am Ende andere einen Prozess angefangen haben, der es zumindest wert ist, sich zu beteiligen. Lassen Sie uns das gemeinsam angehen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
