André Blechschmidt
Danke, Frau Präsidentin. Mit Blick auf rechtliche Fragestellungen bitten wir zur Abarbeitung folgende Tagesordnungspunkte noch zu benennen: Das ist der Tagesordnungspunkt 37, Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes. Hier geht es um europäisches Recht, was terminlich umgesetzt werden müsste. Das ist weiterhin der Tagesordnungspunkt 38, Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022. Hier geht es um die entsprechenden Landesgesetzlichkeiten, die mit Blick auf das Bundesgesetz umgesetzt werden müssten. Und das betrifft den Tagesordnungspunkt 47, Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes. Wir haben bekanntermaßen in der letzten Plenarsitzung die Frage der Notifizierung angesprochen. Um das Notifizierungsverfahren auf europäischer Ebene in Gang zu setzen, bedarf es der Überweisung dieses Gesetzes in den Ausschuss, damit dieses Verfahren beginnen kann. Platzierung dieser drei Punkte bitte am Donnerstag am Ende der Tagesordnung.
