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Marcus Malsch

CDU 30.06.2021 Sitzungen 7/50

a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland in Thüringen endlich umsetzen – Klage gegen den Bund auf den Weg bringen“

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer, die Geschichte hinter dieser Aktuellen Stunde ist eigentlich schnell erzählt. Die rot-rot-grüne Landesregierung will über ein eigenes Landesprogramm Flüchtlinge aus dem griechischen Lager Moria aufnehmen. (Beifall CDU) Bundesinnenminister Seehofer hat das dafür erforderliche Einvernehmen aber nicht erteilt. Jetzt ist sich die rot-rot-grüne Thüringer Koalition über weitere Schritte nicht einig, was die Grünen zu einem Wahlkampfspektakel auf Kosten ihres Koalitionspartners veranlasst. Der Blick auf die Hintergründe des Geschehens ist aber nicht weniger interessant. Nach den Bränden in der Aufnahmeeinrichtung Moria auf der griechischen Insel Lesbos hat die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich und der Europäischen Kommission und in enger Abstimmung mit der griechischen Regierung die Übernahme weiterer Personen aus Griechenland durch andere europäische Staaten initiiert. Deutschland selbst hat im September 2020 die Aufnahme von 150 unbegleiteten Minderjährigen und 1.553 in Griechenland als Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannte Personen im Familienverbund von den griechischen Inseln zugesagt. Einschließlich der Aufnahmezusage von rund 1.000 Personen im Zusammenhang mit dem Koalitionsbeschluss aus dem März 2020 beläuft sich die Aufnahme aus Griechenland nach Deutschland auf insgesamt 2.750 Personen. Diese humanitären bundesdeutschen Aufnahmeprogramme für Geflüchtete aus griechischen Flüchtlingslagern wurden im April 2021 beendet. Daraufhin gab es in einigen Bundesländern Initiativen für Landesaufnahmeprogramme; auch in Thüringen wurden derartige Pläne geschmiedet. Konkret sollen bis Ende 2022 bis zu 500 Flüchtlinge in Thüringen aufgenommen werden. Gemäß § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ist für eine solche Landesaufnahmeordnung aber das Einvernehmen des Bundesinnenministers nötig. Dieses wurde weder für die Thüringer Pläne noch für Programme anderer Länder erteilt. (Beifall CDU) Hiergegen hat das rot-rot-grün regierte Land Berlin mittlerweile Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Thüringer Regierungsparteien sind sich nun uneins, ob auch der Freistaat im Streit um das Landesprogramm gegen den Bund klagen soll. Aktuell wird der Druck auf die Landesregierung durch eine darauf gerichtete Petition höher. Die Aktuelle Stunde von Bündnis 90/Die Grünen kritisiert infolgedessen die ablehnende Haltung von einigen Teilen der Thüringer Landesregierung, an der sie selbst beteiligt sind, gegenüber einem Beitritt zum Verfahren. Konkret gemeint ist die Thüringer SPD, die im Gegenteil zu ihren Berliner Genossen mit der Ablehnung der juristischen Auseinandersetzung eine verständige Entscheidung getroffen hat. Die Aussicht auf Erfolg der Berliner Klage ist – optimistisch formuliert – sehr fraglich. In der Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes heißt es: „Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.“ Diese Bestimmung soll Alleingänge wie in Thüringen oder Berlin gerade verhindern. Sogar in der Berliner Senatsverwaltung selbst bestanden lange erhebliche Bedenken an den Erfolgsaussichten der Klage. Angezweifelt wurde dort insbesondere, ob § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes überhaupt auf die Aufnahme von Menschen aus dem EU-Ausland anwendbar ist. Das Verfahren sei juristisch aussichtslos, hieß es Medienberichten zufolge noch im Sommer 2020 aus der Berliner Senatsverwaltung. Auch darüber hinaus scheinen die Zweifel an den Erfolgsaussichten der Klage groß. Nicht umsonst gibt es nun sogar Vorstöße, die fragliche Bestimmung zu ändern. Insbesondere die SPD-Bundestagsabgeordneten wollen das Aufenthaltsgesetz anfassen. „Die rechtlichen Voraussetzungen von Landesaufnahmeprogrammen besser regeln“ lautet der Titel des Positionspapiers, das die sozialdemokratischen Abgeordneten hierzu verabschiedet haben. Im Wahljahr ist das nicht nur als Angriff auf den Koalitionsfrieden zu verstehen, sondern auch als offene Konfrontation in der Flüchtlingspolitik. All dieses spricht dafür, dass niemand ernsthaft daran glaubt, dass die Berliner Klage auf Grundlage des geltenden Rechts Erfolg haben kann. Die Klage und insbesondere diese Aktuelle Stunde hier kann man damit allenfalls als Symbolpolitik und Wahlkampfspektakel begreifen. Interessant und – wenn das Thema nicht so ernst wäre – beinahe erheiternd sind dabei Parallelen zwischen dem Agieren auf Bundes- und Landesebene. Ebenso wie die Bundes-SPD haben die Thüringer Grünen entdeckt, dass sich aus der Situation ein wunderbares Wahlkampfthema entwickeln lässt. Das gilt für die Bundestagswahl gleichermaßen wie für die Neuwahl des Thüringer Landtags. Jeweils wird die Konfrontation mit dem eigenen Koalitionspartner gesucht, wahrscheinlich in der falschen Hoffnung, ihm hierdurch die eine oder andere Stimme abjagen zu können. Klar ist, dass diese Scheindebatte über einen thüringischen Alleingang alles andere als zielführend ist, um wirklich etwas an der prekären Situation in Griechenland zu verändern. Dementgegen hat die Europäische Union 276 Millionen Euro für den Bau neuer Zentren auf den griechischen Inseln bereitgestellt, um die Lage tatsächlich erheblich zu verbessern. Alleingänge einzelner Bundesländer gefährden nur die Bemühungen um eine europäische Lösung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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