Steffen Dittes
Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr
Meine Damen und Herren, wir haben jetzt in einigen Redebeiträgen von der CDU und der AfD die Kritik gehört, dass die Landesregierung ein Konzept zur Videoüberwachung nicht umsetzt. Dem zugrunde liegt ja die Annahme, dass es ein richtiges Konzept gibt und dass die Landesregierung dieses Ziel auch verfolgt. Herr Walk, da will ich Ihnen mal eines deutlich sagen. Sie haben ja einiges gemeinsam mit dem Redner der AfD. Sie dürfen nicht immer nur Ihre eigenen Kleinen Anfragen lesen und offensichtlich im Protokoll früherer Plenardebatten Ihre eigenen Reden, Sie müssen auch lesen, was die Landesregierung Ihnen antwortet, und Sie müssen vielleicht im Protokoll, wenn Sie die Debatten von 2017 noch mal Revue passieren lassen, auch nachvollziehen, was die anderen Redner an Argumenten in diese Diskussion eingebracht haben. Das war eben auch die Schwäche dieses Antrags und ist auch die Schwäche Ihres Redebeitrags. Während Sie sich argumentativ auf 2017 bezogen haben, bezieht sich die AfD auf Zahlenmaterial aus dem Jahr 2017, obwohl wir längst auch aktuelleres Zahlenmaterial zur Verfügung haben und sich dadurch einige Argumente hier auch einfach in Luft auflösen. Dankenswerterweise kann ich mir ersparen, auf eine meiner Anfragen einzugehen, weil das die Kollegin Henfling schon getan hat. Wenn man Ihren Antrag zugrunde legt, Herr Walk, und auch Ihren Redebeitrag, geht es Ihnen um zwei Kernaussagen. Erstens: Mit Videoüberwachung, so behaupten Sie, wird die Sicherheit – die öffentliche Sicherheit oder, wie Sie sagen, die innere Sicherheit – gestärkt. Und zweitens: Es wird das Sicherheitsempfinden ausgebaut. Da will ich Ihnen sagen: Beide Behauptungen stimmen einfach nicht. Das hätten Sie auch rausfinden können, beispielsweise, wenn Sie Ihren Antrag, den Sie ja am 23. September des vergangenen Jahres eingereicht haben, noch etwa zwei Wochen hätten liegen lassen, denn im August 2020 haben Sie eine Kleine Anfrage an die Landesregierung mit der Fragerichtung eingereicht, ob Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens geeignet ist. Was Sie allerdings befürchtet haben, war, dass die Landesregierung sagt, Videoüberwachung dient gar nicht der Steigerung des Sicherheitsempfindens. Deswegen haben Sie gar nicht die Antwort der Landesregierung abgewartet, sondern Sie haben einfach den Antrag eingebracht und haben das mal behauptet. Deswegen kann ich es Ihnen nicht ersparen, auch noch mal auf die Antwort der Landesregierung auf Ihre Anfrage einzugehen, die Sie ja auch hätten zur Kenntnis nehmen müssen, denn die Landesregierung sagt Ihnen eindeutig unter Bezugnahme auf wissenschaftliche Studien, dass es eben nicht zu einer dauerhaften Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens kommt,
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Natürlich)
dass sich das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung an Plätzen des öffentlichen Raums mit und ohne Videoüberwachung eben auch nicht signifikant unterscheidet. Die Landesregierung hat Ihnen auch Studien mit auf den Weg gegeben, die sagen, dass sich das Sicherheitsgefühl der Personen in öffentlichen Räumen nicht unterscheidet – bei den Personen, die von der Videoüberwachung
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Natürlich)
wissen, zu den Personen, die von der Videoüberwachung nicht wissen. Die Landesregierung hat Ihnen darüber hinaus sogar noch mitgeteilt – und das haben Sie auch vollkommen ignoriert –, dass es sogar unerwünschte Nebeneffekte der Videoüberwachung gibt und die auch im Prinzip belegt sind: Das eine – das wurde hier schon angedeutet –, dass nämlich ein falsches Gefühl von Sicherheit vermittelt wird, das im Endeffekt zu einer größeren Gefährdungssituation führt. Und zweitens gibt es auch das sogenannte Sicherheitsbedürfnis-Paradoxon. Das meint und beinhaltet nämlich, dass mit immer mehr Forderungen nach immer mehr Sicherheitsmaßnahmen – gerade im öffentlichen Diskurs und bei gleichzeitig zunehmender faktischer Erhöhung der Sicherheit – das individuelle Sicherheitsbedürfnis auch immer weiter steigt. Also, Sie können mit solchen Debatten überhaupt nicht das Sicherheitsbedürfnis senken, Sie steigern es ins Unermessliche. Und was ist die Folge: im Prinzip ein tatsächlich grundrechtsbeschränkendes, grundrechtsverletzendes Hochrüsten polizeilicher und ordnungsrechtlicher Überwachungsmaßnahmen.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: 1.000 Video-
kameras in Erfurt!) Und da sind wir nämlich tatsächlich – Herr Montag, das war einer der Beiträge, bei dem wir die größte Übereinstimmung haben – bei einem sehr relevanten Thema, das die wenigsten hier bislang von diesem Pult aus benannt haben, nämlich dem Grundrechtseingriff, der mit dieser Videoüberwachung tatsächlich einhergeht. Denn Sie werden natürlich im öffentlichen Raum die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren müssen, dass sie unter Beobachtung stehen. Und was tun Menschen, die unter Beobachtung stehen? Sie ändern ihr Verhalten, Herr Walk,
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: 1.000 Video-
kameras in Erfurt!) und zwar diejenigen, die kriminell sind, das sind nämlich diejenigen, die sich an andere, nicht öffentlich überwachte Plätze zurückziehen. Diejenigen, die nicht kriminell sind, ändern natürlich ihr Verhalten, weil sie eben unter Beobachtung stehen. Diese Verhaltensänderung ist tatsächlich ein Eingriff in Grundrechte und da sage ich Ihnen: Das werden wir nicht in dieser Form so leichtfertig einfach hinnehmen, wie Sie das hier letztendlich immer wieder einfordern.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dann behaupten Sie, Videoüberwachung würde zu mehr Sicherheit führen. Frau Henfling ist darauf eingegangen: Der größte Teil der Straftaten, die dem Anger zugerechnet werden, findet ja gar nicht auf dem Anger statt. Es sind zehn umliegende Straßen, die damit gemeint sind, es sind Ladengeschäfte damit gemeint, auch Gewaltstraftaten, die beispielsweise in Wohnungen stattfinden, die in diesem Großraumbereich liegen, werden dem Anger zugeordnet. Der größte Teil der Straftaten findet bereits in videoüberwachten Räumen statt, nämlich in Geschäften oder beispielsweise in der Straßenbahn. Da sage ich Ihnen ganz ehrlich: Der rassistische Übergriff in der vergangenen Woche in Erfurt wurde nicht durch Videokameras verhindert,
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Hat die Video-
überwachung zur Aufklärung beigetragen?) ganz im Gegenteil, Menschen fühlen sich dadurch überhaupt nicht mehr beeinträchtigt in ihrem Tun, Herr Walk. Ich erinnere Sie auch an den Terroranschlag in Berlin: 15.000 Kameras in Berlin haben nicht dazu geführt, dass der Terroranschlag in Berlin verhindert worden ist, ganz im Gegenteil: Der Täter hat die Kameras sogar noch für seine Öffentlichkeitsarbeit genutzt. Ich kann Ihnen die Beispiele auch noch weiter fortsetzen: 50.000 Kameras in Paris und sage und schreibe 670.000 Kameras zur Überwachung des öffentlichen Raums in London – weder in London noch in Paris wurden damit Terrorstraftaten verhindert.
(Beifall DIE LINKE)
Ich will noch ein weiteres Beispiel anfügen und das vielleicht auch erklären, denn deswegen sind wir auch so sensibel bei diesem Thema: In Moskau existieren 100.000 Kameras im öffentlichen Raum. Und wissen Sie, wozu die zuletzt genutzt worden sind? Das ist nämlich auch eine Gefahr dieser Technologie, wenn immer weiter der Ruf nach immer besseren und weiteren Befugnissen und Technologien einhergeht. Diese Kameras wurden genutzt, um Bewegungsprofile von Mitarbeitern von Nawalny zu erstellen, um sie dann nach einer Teilnahme an friedlichen Demonstrationen bei ihrem Heimweg tatsächlich festzunehmen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ty-
pisch kommunistische Methode! Gibt es in China schon lange, Racial Profiling!) Das ist nämlich eine Gefahr, die damit einhergeht, Herr Voigt, und der müssen Sie sich nämlich auch argumentativ stellen,
(Beifall DIE LINKE)
dass diese Videos nicht nur für eine spätere, nachträgliche Auswertung angefertigt werden, sondern natürlich auch mit den Möglichkeiten der Technologie geeignet sind,
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Zwi-
schen Demokratien und Autokratien besteht ein Unterschied, das kennen Sie vielleicht nicht!) Bewegungsprofile herzustellen, Gesichtserkennung durchzuführen und eine flächendeckende Überwachung einzelner sich bewegender Menschen
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: De-
mokratie und Autokratie ist ein Unterschied!) durchzuführen, zu realisieren. Und das ist eine Gefahr, die wir immer wieder erleben. Sie fordern ein Instrument der Überwachung des Grundrechtseingriffs, versuchen dann die Ausweitung mit immer weiteren Instrumenten und am Ende die Vernetzung dieser darzustellen. Da bewegen wir uns tatsächlich auf dem Weg hin in den Überwachungsstaat und diesen Weg werden wir nicht mit Ihnen gemeinsam gehen, sondern wir versuchen, diesen Weg aufzuhalten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Sie haben in Ihren Antrag – und damit will ich vielleicht auch ganz kurz schließen –, das ist eigentlich gar nicht so relevant, behauptet, die Mehrheit der Thüringer Bevölkerung befürwortet die Anwendung der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen als einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der inneren Sicherheit. Herr Montag, Sie sind auch schon auf andere Umfragen eingegangen, aber, Herr Voigt, da Sie sich ja sehr engagiert in dieser Debatte zeigen, das ist nicht nur gelogen, das ist auch Blödsinn. Das können Sie nämlich dieser sage und schreibe 1.379 Tage alten Umfrage von INSA überhaupt nicht entnehmen. Denn die Fragestellung, die dort von zwei Dritteln der Thüringerinnen mit Ja beantwortet worden ist, war: Sind Sie für eine verstärkte Überwachung von öffentlichen Plätzen mit Kameras? Ein Zusammenhang zu einer vermeintlichen Wirkung wurde überhaupt nicht hergestellt. Die behaupten und konstruieren Sie aber einfach in Ihrem Antrag,
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nach
Umfragen machen wir keine Politik. Sie vielleicht!) wird ja wohl keiner merken, wir können einfach mal was in den öffentlichen Raum hinein behaupten. Die Bürgerinnen und Bürger wurden auch nicht nach Alternativen gefragt, sondern es wurde einfach eine so unreflektierte Frage, die mit Ja und Nein zu beantworten ist, hingelegt und das entbehrt nun wirklich – das sollten Sie wissen – jeder wissenschaftlichen Grundlage. Und es ist eigentlich beschämend, dass Sie sich auch noch drei Jahre, neun Monate und drei Tage später darauf beziehen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Em-
pirik, Herr Dittes!) Und wenn wir die Diskussion über Sicherheitsgefühl und tatsächliche Sicherheitsentwicklung auch noch mal führen sollten, dann sollten wir auch über die reale Entwicklung reden. Dann verweise ich darauf, dass man hier natürlich trefflich über die Zahlen aus dem Jahr 2017 diskutieren kann. Der Rückgang der Straftaten auf dem Anger 2019 gegenüber 2018, der auch schon geringer war als 2017, betrug im Übrigen 20 Prozent. Aber dann sollten wir auch über die tatsächlichen Alternativen reden. Da, Herr Montag,
