Heike Werner
Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wurde schon gesagt, die Fraktion der FDP fordert mit ihrem vorliegenden Antrag, ein Kompetenzzentrum zur Entwicklung innovativer Versorgungsformen im Gesundheitssystem zu gründen, um damit die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Das ist erst mal nicht falsch, wir sind uns einig, Digitalisierung des Gesundheitswesens ist ein Gebot der Vernunft. EHealth und Telemedizin können ihre Potenziale nur voll entfalten, wenn eine sektorenübergreifende medizinische Versorgung stattfinden kann. Die Forderung allerdings, in Thüringen ein Kompetenzzentrum zu gründen, ist aus meiner Sicht plakativ, denn der Antrag berücksichtigt nicht bereits vorhandene Strukturen und Initiativen der Landesregierung. Ebenso nicht berücksichtigt werden die Gesetzesvorhaben auf Bundesebene, die gerade in jüngster Zeit neue Perspektiven für die Entwicklung und Einführung innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen eröffnet haben. Aber die Anträge sind auch nicht schädlich, weil sie doch die Möglichkeit geben, noch mal aktuell zu informieren, welche Strukturen derzeit bestehen. Auf Landesebene wurde mit der Einbeziehung von E-Health und Telemedizin in die Digitalstrategie Thüringen die Grundlage für breit aufgestellte Projekte gelegt. Als besonderes positives Beispiel möchte ich auf das Projekt „Digitalisierung der Notfallversorgung“ hinweisen, das mit 554.000 Euro durch mein Haus gefördert wird. Im Notfall müssen Informationen zwischen Leitstellen, Rettungsdienst oder Notarzt sowie ambulanten und stationären Bereichen ausgetauscht werden. In unserem Pilotprojekt „Elektronische Einsatzdatenerfassung und übertragung für den Notfalldienst“ wird das unter ‑ Nutzung der Digitaltechnik erprobt. Die Federführung hat die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen. Die Rückmeldungen aus dem Projekt sind sehr positiv. Prozessoptimierungen haben im Bereich des Rettungswesens einen immensen Einfluss auf die Abläufe und damit auf die Gesundheit der zu behandelnden Patientinnen und Patienten. Die Zeit ist hier oft ein entscheidender Faktor. Das heißt, digitale telemedizinische Lösungen bergen ein großes Potenzial. In einem weiteren Schritt werden Kliniken an das System angebunden. Das hat bereits begonnen. Wir wollen die komplette Digitalisierung der Rettungskette erreichen, einschließlich des Zugriffs auf digitale Patientenakten – natürlich immer unter Einhaltung hoher Datenschutzstandards. Mit der im Jahr 2019 gegründeten Digitalagentur Thüringen wurde ein kompetenter Partner für die Entwicklung und Durchführung von Telemedizinund E-Health-Projekten gewonnen. Die Digitalagentur als breit aufgestellte Anlauf- und Beratungsstelle für Digitalisierung ermöglicht die Einbindung von Sachverstand aus verschiedenen Branchen und eine breite Vernetzung von Projekten. Wir sind mit der Erarbeitung der E-Health-Strategie Thüringen gut vorangekommen. Sie wird auch vielfältige Erfahrungen der telemedizinischen Projekte aufgreifen, die wir durchgeführt haben. Dazu gehört, dass künftige Telemedizin-Modellprojekte neben der Orientierung einer E-Health-Strategie eine sektorenübergreifende Komponente erhalten sollen. Diese Strategie wird im Wesentlichen von der Arbeitsgruppe Telemedizin in Thüringen erarbeitet. Die Arbeitsgruppe ist schon 2017 gegründet worden, sie vereint wesentliche Akteure des Gesundheitsbereichs, darunter Leistungserbringer und Kostenträger. Sie ist das zentrale Expertengremium auf Landesebene. Zu der Arbeitsgruppe gehören auch Vertreterinnen und Vertreter meines Hauses, das die Arbeit koordiniert, des Wirtschaftsministeriums, des Innenministeriums, des Infrastrukturministeriums, der Landesentwicklungsgesellschaft, der Digitalagentur sowie der Landesärztekammern, des Universitätsklinikums Jena, der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, der Landeskrankenhausgesellschaft und nicht zuletzt der Landesverbände der Krankenkassen. Somit sind also bereits alle Kompetenzpartner an einem Tisch und haben mit der Digitalagentur einen wichtigen Partner bei der Entwicklung und Umsetzung der Thüringer E-HealthStrategie und der Projekte. Es spricht sicher nichts dagegen, das dann als digitales Kompetenzzentrum Gesundheit zu bezeichnen. Aber, was nicht sein kann, ist, dass wir hier parallel Strukturen aufbauen.
(Beifall DIE LINKE)
Wie bereits erwähnt, werden die Vorteile der Digitalisierung für eine Verbesserung der medizinischen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, nur im Zusammenhang mit sektorenübergreifenden Versorgungsformen ausgeschöpft. Diese Erkenntnis konnte aus den zahlreichen Pilotprojekten gewonnen werden, die in der Vergangenheit in den Bundesländern durchgeführt wurden. Eine wesentliche Voraussetzung für innovative Versorgungsformen ist die Überführung in das System der Vergütung nach dem Fünften Sozialgesetzbuch, also die Regelversorgung. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz vom 9. Dezember 2019 wurden wichtige Grundlagen geschaffen, der Innovationsfonds wurde weiterentwickelt, die Entwicklung und Erprobung neuer Versorgungsformen soll gefördert werden, das Verfahren für die Evaluation wurde geregelt, zudem wurde ein Verfahren für die Überleitung von nachweislich erfolgreichen Versorgungsansätzen in die Regelversorgung geschaffen. Mit dem neuen Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege sind weitere Impulse für diese Entwicklung zu erwarten. Damit werden auch in Thüringen dem Aufbau neuer Versorgungsformen und der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung und der Pflege künftig neue Impulse verliehen werden. Ich bin sicher, dass die daraus erwachsenen Aufgaben mit der weiteren Zusammenarbeit der Kompetenz gemeistert werden. Aber, es wurde auch schon gesagt, die Digitalisierung im Gesundheitswesen beinhaltet nicht nur zahlreiche Chancen, um effizientere und effektivere Versorgungsformen zu entwickeln, sondern gerade für ein Bundesland mit einer schwierigen demografischen und soziostrukturellen Struktur ist es von viel weiterer Bedeutung. Patientinnen und Patienten, die gut über ihre Diagnose und Therapiemöglichkeiten informiert sind, können besser gemeinsame Entscheidungen mit ihren Ärztinnen und Ärzten oder Therapeutinnen oder Therapeuten treffen und die notwendige Therapie leichter bewältigen. Insbesondere Menschen mit chronischen Erkrankungen, die in ihrer Mobilität oftmals eingeschränkt sind, werden durch E-Health-Anwendungen unterstützt. Aber auch ältere Menschen sind Profiteure von solchen Anwendungen. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, müssen E-Health-Anwendungen so gestaltet werden, dass jeder und jede sie verstehen und informierte Entscheidungen treffen kann. Bereits im Jahr 2014 nutzte mehr als ein Drittel der 60- bis 69-Jährigen das Internet als Kommunikation mit Ärztin und Arzt sowie Kasse. Die Offenheit und das Interesse gegenüber telemedizinischen Angeboten sind also gegeben. Wie schon erwähnt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben, wird an dieser EHealth-Strategie Thüringen gearbeitet. Sie ist Teil der Thüringer Strategie für digitale Gesellschaft und baut auf den gewonnenen Erfahrungen auf und soll es in neuer Qualität fortschreiben. Mittelpunkt ist hier – das wurde auch schon von verschiedenen Vorrednern und Vorrednerinnen gesagt – die Prämisse, dass im Mittelpunkt des digitalen Wandels im Gesundheitswesen der Mensch stehen muss. Dazu zählt, dass erkrankte Menschen als mündige Patientinnen und Patienten zu behandeln sind und dass auch stets die Anforderungen an den Datenund Informationsschutz gewährleistet sein müssen. Gefördert wurden und werden unter anderem folgende telemedizinische Projekte: Im Mittelpunkt steht insbesondere die Verbesserung der medizinischen Versorgung in ländlichen Räumen. Es ist der Telearzt, der medizinisch unterstützt die Übernahme von Hausbesuchen durch speziell geschulte Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis darstellt. Das ist das telemedizinische Kardiologienetzwerk, das ist die telemedizinische Versorgung von Parkinson-Patienten, von Demenz-Patienten und von Patienten mit depressiven Erkrankungen im Alter. Das ist ein telemedizinisches Expertenkonzil zur fachärztlichen Versorgung von Menschen mit neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen. Das sind telemedizinische Früherkennung von Demenzerkrankungen in ländlichen Regionen. Das ist das Teleneurologie-Netzwerk. Das ist das ZNSKonzil, also das telemedizinische Expertenkonzil zur fachärztlichen Versorgung von Menschen mit neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen. Das ist das telemedizinische Netzwerk zur Versorgung von Schlaganfall-Patientinnen und Schlaganfall-Patienten. Es gibt neu ein telemedizinisches Netzwerk zur Versorgung von COVID-19-Patientinnen und Patienten. Das ist die elektronische Ein‑ satzdatenerfassung und übertragung für den Not‑ arzt und eine E-Health-Cloud. Künftige Telemedizinmodellprojekte sollen sich an dieser E-HealthStrategie Thüringen orientieren. Das ist unser Aktionsplan, um einen Begriff aus dem Namen des Tagesordnungspunkts aufzugreifen. In unseren Telemedizinprojekten wurden auch Mittel für die Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitgestellt, Schulungen und Workshops für die beteiligten Akteurinnen und Akteure wurden umgesetzt, damit diese die Funktion der neuen digitalen Systeme kennenlernen und anwenden können. Auch künftig wird die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigt, um Kompetenz zu sichern und ausbauen zu können. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit unserer Arbeitsgruppe Telemedizin in Thüringen gehört die Förderung der Akzeptanz von Telemedizin bei den medizinischen Akteurinnen und Akteuren sowie in der Öffentlichkeit. Also, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Thüringen nutzt die Chancen der Digitalisierung, um die Gesundheitsversorgung in unserem Land weiter zu verbessern. Die E-Health-Strategie wird ein wichtiger notwendiger Baustein sein. Ich will das aber auch noch mal sagen: Wichtig ist, den Menschen hier in den Mittelpunkt zu stellen. Es wurde von anderen jetzt auch schon gesagt: Digitalisierung kann dabei nur ein Weg sein. Wir versuchen, natürlich gerade für ältere Menschen hier Möglichkeiten zu schaffen, die Möglichkeiten der Digitalisierung auch anwenden zu können. Deswegen ist beispielsweise eine Arbeitsgruppe unseres Landesfamilienrats genau damit beschäftigt, nicht nur über digitale Bildung für alle Generationen zu reden, sondern auch dafür zu sorgen, dass diese Anwendungen, die es gibt, von allen auch genutzt werden können, von den Jüngeren in den Familien, aber natürlich auch von Seniorinnen und Senioren. Zum Zweiten möchte ich noch mal kurz auf unsere Landesgesundheitskonferenz eingehen. Sie haben das jetzt so in Abrede gestellt, Herr Montag, und haben gesagt, es gibt einzelne Akteure, die für Gesundheitskompetenz sorgen können. Das ist eben genau nicht der Fall. Wenn es um Gesundheitskompetenz geht, dann geht es darum, dass wir das in die Lebenswelten der Menschen hineintragen müssen und das kann nicht ein einzelner Akteur, das geht eben nur gemeinsam. Da müssen aus den verschiedensten Bereichen, aus der Forschung, aus den Kassen, von den Kommunen, der Wissenschaft, von den Hausärztinnen und Hausärzten usw. die Kompetenzen zusammengezogen werden und es müssen gemeinsam Strategien entwickelt werden. Das ist in der Landesgesundheitskonferenz der Fall. Und ich habe Ihnen – denn digital ist das eine, aber etwas haptisch in der Hand zu haben ist das andere – noch mal unsere Broschüre der Landesgesundheitskonferenz aus dem Jahr 2018 mitgebracht, als es genau um das Thema „Gesundheitskompetenz“ ging, wie es in verschiedenen Lebenswelten weiter vorangebracht werden kann. Ich habe Ihnen auch einen Knick reingemacht, damit Sie das schneller finden, was an Ideen entstanden ist.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich möchte Sie wirklich sehr herzlich einladen, das ernst zu nehmen und nicht nur auf die Meldungen von Einzelnen zu hören, die vielleicht gern im Mittelpunkt stehen wollen, aber eben nicht verstanden haben, dass wir nur durch Kooperation wirklich Gesundheitsversorgung in Thüringen verbessern können.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
