Olaf Müller
Chancen der Digitalisierung im Gesundheitssystem nutzen: Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz 4.0 vorlegen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten jetzt den dritten Antrag der FDP zum Thema der digitalen Gesundheitsfürsorge und ein vierter soll noch folgen. Wir hatten bereits im letzten Plenum im Bereich der Digitalisierung in der Verwaltung einen ähnlichen Weg, dass ein Konzeptpapier der FDP etwas aufgestückelt und in einzelnen Tranchen hier besprochen wurde, so jetzt auch im Gesundheitsbereich. Nun gut. Beim Thema „Gesundheit“ hat Ihre Fraktion ein Konzeptpapier erstellt, was Sie jetzt stückchenweise hier in den Landtag einbringen; ein Konzept auf vier Anträge geteilt, vier Tagesordnungspunkte, vier Mal reden. Wir werden sehen, wie viel Innovation tatsächlich drinsteckt. In diesem Antrag fordern Sie im Wesentlichen die Einführung eines neuen Studiengangs „Digital Health“, die Aufnahme von Medizininformatik in das Curriculum des Medizinstudiums und die Stärkung von Weiterbildung im Bereich E-Health. Das ist – gelinde gesagt – jetzt nicht so der ganz große Wurf. Digitalisierung ist bereits Schwerpunkt der aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen dem Ministerium und dem UKJ. Dort wird bereits ebenfalls die Weiterentwicklung des Masterplans Medizinstudium 2020 besonders im Bereich der digitalen Medizin festgeschrieben. Hier sollen neben digitaler Lehre und Forschung weitere Praxisfelder etabliert werden. Die FSU arbeitet hier eng mit dem Michael-Stifel-Zentrum in Jena zusammen. Dieses hat sich zum Ziel gesetzt, die interdisziplinäre Forschung und Lehre auf dem Gebiet der datengetriebenen und simulationsbasierten Wissenschaften zu fördern. An dem Zentrum arbeiten Wissenschaftstreibende verschiedener Fachgebiete zusammen; ein Fokus bildet dabei der Fachbereich Medizin. Hier wurden bereits Curricula im Bereich medizinische Informatik bearbeitet und umgesetzt. Medizinische Informatik und Gesundheitstelematik sind sowohl im Pflichtcurriculum als auch im Wahlpflichtbereich der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin berücksichtigt. Alle Studierenden dieser beiden Studiengänge absolvieren den Pflichtkurs Methodenlehre/Medizinische Informatik und im Wahlpflichtbereich werden die Angebote mit medizininformatischen Schwerpunkten ausgebaut. Dies bedeutet neue Kursmodule zur künstlichen Intelligenz in der Medizin, zu rechnergestützter Terminologie und Klassifikationssystemen, zu Algorithmen und Entscheidungsunterstützungen sowie zur Entscheidungsanalyse. Die Weiterentwicklungen im Bereich der Medizin sind also schon deutlich in Gang gesetzt. Ich sehe nicht, was Ihr Antrag für eine Innovation herbeibringen soll. Im Gegenteil: Akteure im Wissenschaftsbereich haben gezeigt, dass sie die aktuellen Herausforderungen sehen und sich diesen Herausforderungen auch stellen. Dafür hätte es dieses Antrags nicht bedurft und vor allem auch keiner von oben verordneten Strategie. Wir haben stattdessen mit dem Hochschulgesetz die Voraussetzungen für eine freie und starke Wissenschaft gegeben und diese Strukturen können sich nachhaltig entfalten. Die Notwendigkeit von neuen Studiengängen entwickelt sich in der Forschung und damit in den Hochschulen. Diese Strukturen wollen wir stärken. Ihren Antrag, liebe FDP, werden wir ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
