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Henry Worm

CDU 10.03.2021 Sitzungen 7/37

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Bedeutung des 8. März für Thüringen – Mehr als Blumen und Applaus“

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Weltfrauentag 8. März ist traditionell ein Tag, an dem jedes Jahr berechtigterweise auf die Aufgabe der Gleichstellung und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in der Gesellschaft aufmerksam gemacht wird. Unstrittig ist, dass gleiche Verwirklichungschancen von Frauen und Männern in Beruf, Gesellschaft und Politik die grundlegende Sichtweise einer zukunftsorientierten Gesellschaft darstellen. (Beifall CDU) Hilfreich bei der Gesamtbetrachtung der Thematik ist – wie immer – ein Blick zurück. Seit 1949 steht im Grundgesetz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“. Dieser Satz war keinesfalls selbstverständlich. Vielmehr war es dem außerordentlichen Engagement von Frauen zu verdanken, dass er überhaupt ins Grundgesetz kam. Heute haben wir diesbezüglich ein großes Stück Wegstrecke zurückgelegt. Wenn wir über Gleichberechtigung sprechen, dann sprechen wir zum Beispiel nicht mehr darüber, dass Frauen von ihren Ehemännern eine Bescheinigung brauchen, um arbeiten gehen zu können. 1996 trat das Gesetz gegen Gewalt in der Ehe in Kraft. In der Folge wurde Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt. Da stellt sich mir natürlich auch die Frage: Warum erst 1996? Wenn wir also über den Internationalen Frauentag, den 8. März, sprechen, dann können wir diesen Tag durchaus feiern. Und dennoch gibt es noch eine ganze Reihe von Unterschieden bei der Gleichstellung der Geschlechter. Nach wie vor klaffen hier Lücken, zum Beispiel zwischen dem durchschnittlichen Gehalt von Männern und Frauen. Nach wie vor sind Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung unterrepräsentiert. Und nicht zuletzt ist es hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach wie vor so, dass es vielfach die Frauen sind, die beruflich kürzertreten. Auch deshalb ist das Thema „Elterngeld“ für mich ein wichtiges Thema. Mit dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit haben wir zum ersten Mal zwei Dinge gemacht, die ich wichtig finde: Erstens wird mit dem Elterngeld unabhängig vom Einkommen – bzw. viel unabhängiger vom Einkommen als Sozialleistungen – eine Leistung dafür gewährt, dass man sich für die Familie entscheidet, und zweitens ist es mit den Vätermonaten möglich geworden, dass sich in der Kleinkindphase viel mehr Väter für die Betreuung und die Erziehung des Kindes entscheiden. Das ist aus meiner Sicht von unschätzbarem Wert. Dadurch hat sich vieles gewandelt. Der Arbeitgeber kann zum Beispiel so auch nicht mehr einschätzen, was passiert, wenn eine Familie ein Kind bekommt – bleibt die Frau zu Hause, bleibt der Mann zu Hause. Deshalb hat sich aus meiner Sicht auch die Einstellung zur Frage geändert, wenn Frauen Kinder bekommen. Ich glaube aber, es bedarf noch eines weiteren Engagements von uns allen. So bedarf es zum Bespiel auch weiterhin einer Beauftragten für die Gleichstellung von Mann und Frau beim Thüringer Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Frauen und Familie – (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und eben nicht deren Abschaffung, um am Rande den uns vorliegenden Gesetzentwurf der AfD zu erwähnen. Was dieser Gesetzentwurf aber zeigt, ist, dass die Gleichberechtigung von Frau und Mann täglich verteidigt werden muss und der gesellschaftliche Konsens, der wünschenswert wäre, noch längst nicht erreicht ist. Gerade auch aktuell stellt das Thema von Gleichberechtigung und Frauenrechten eine besondere Herausforderung dar, denn es waren ohne Zweifel gerade die zurückliegenden zwölf Monate, die vor allem die Frauen besonders gefordert haben. So wurde die sogenannte systemrelevante Arbeit in der Hochphase der Corona-Krise überwiegend von Frauen geleistet. Nicht zu vergessen die Frauen, die vielfach neben ihrem Job im Homeoffice noch mit der Kinderbetreuung oder dem Homeschooling beschäftigt waren. Daneben gibt es aus meiner Sicht noch eine ganze Reihe von Punkten, über die hier gesprochen werden müsste, wofür aber eine Aktuelle Stunde nicht die Zeit hergibt. Ich will sie trotzdem kurz anreißen: Das Thema „Gewalt gegen Frauen“, welches in der jetzigen Corona-Krise stärker in den Fokus rückt, das Thema „Altersarmut und Rentengerechtigkeit“, welches zum Beispiel an den zu DDR-Zeiten Geschiedenen exemplarisch zum Ausdruck kommt. Aber auch das Thema „Frauen in Führungspositionen“ ist solch ein Thema; so kann man aktuell an einem Beispiel im Finanzministerium feststellen, dass die wohlfeilen Forderungen von Rot-Rot-Grün in dieser Richtung in der praktischen Umsetzung leider doch keine Berücksichtigung finden und eine in der Qualifikation gleichwertige Bewerberin beim Auswahlverfahren nicht zum Zuge kommt.

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