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Stefan Schard

CDU 10.03.2021 Sitzungen 7/37

a) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Mögliche Bedrohung bürgerlicher Rechte durch eine Corona-Teststrategie in Thüringen“

Frau Präsidentin, werte Abgeordnete! Herr Dr. Lauerwald, Sie machen hier ein Thema auf und sagen kaum ein Wort zum eigentlichen Thema. Wenn Sie das nicht machen, will ich das in meinen kurzen Ausführungen für Sie übernehmen. (Beifall CDU) Ja, dieses Virus und die gleichnamige Krise verlangen uns allen – den Menschen, den Familien, den Mitarbeitern und den Selbstständigen und auch unserem Rechtsstaat – so einiges ab. Und ja, diese Krise dauert auch schon viel zu lange. Umso mehr muss es für jeden Einzelnen wichtig sein, alles dazu beizutragen, damit diese Krise hier in Thüringen, in Deutschland, in Europa, aber auch weltweit in absehbarer Zukunft beendet sein wird. (Beifall CDU, FDP) Dafür ist bereits Enormes geleistet worden und ich nenne besonders die Entwicklung der Impfstoffe, aber auch insbesondere die Geduld und die Anstrengung der Bevölkerung. Einiges wird auch noch zu leisten sein, ich nenne ganz besonders die breit angelegte Impfung der Menschen in unserem Land und darüber hinaus. Auch während einer solchen Krise haben der Rechtsstaat und die parlamentarische Demokratie darüber zu wachen, dass in der Geschichte der Bundesrepublik nie dagewesene Einschränkungen unserer Grund- und Freiheitsrechte nur insoweit erfolgen, wie es unbedingt nötig und gerechtfertigt ist. Das ist eine ganz wesentliche Aufgabe eben dieser Institution und obendrein auch noch der Sinn eines Rechtsstaats, der seine Bürger mit garantierten Grundrechten vor überzogenen und willkürlichen Eingriffen des Staates schützt. Fakt ist, dass das Virus mit all seinen Folgen offenbar eben nicht einfach so verschwinden wird, ohne dass es zum Teil schwerwiegende Opfer hinterlässt. Nach über einem Jahr sollte das eigentlich auch bei jedem angekommen sein. Fakt ist auch, dass es zur Bekämpfung dieser Krise eben nicht reicht, meine Damen und Herren von der AfD, die Corona-Pandemie einfach für beendet zu erklären. Richtig ist, dass den Menschen dieses Landes ihre Grund- und Freiheitsrechte weder zurückgegeben werden müssen oder generös vom Staat gewährt werden. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie hätten gar nicht weggenommen werden dürfen!) Die Grundrechte sind dem Einzelnen verbürgt, wie es kürzlich Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hat. Jetzt, meine Damen und Herren von der AfD, können wir aber weder würfeln und auch nicht die Runen befragen, wie wir dieser Krise Herr werden. In der ganzen Diskussion muss man beachten, dass eine Einschränkung von Grundrechten aus Gründen des Gemeinwohls erfolgen kann und – ich füge dazu – manchmal auch erfolgen muss. Wenn wir über Grundrechte reden, dann reden wir auch über das Recht auf körperliche Unversehrtheit jedes einzelnen Menschen, welches mit den Freiheitsrechten anderer kollidieren kann, so wie es jetzt in dieser Corona-Krise bedauerlicherweise der Fall ist. Wenn Rechte eingeschränkt werden, dann sind es solche Maßnahmen, die verfassungsrechtlich legitimiert sein müssen; diese müssen notwendig sein, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Damit sind wir bei der Kernfrage Ihres Themas, nämlich, ob es legitimiert ist, trotz eines angenommenen positiven Tests und einer damit einhergehenden Infektion andere zu gefährden. Davon ist übrigens die Frage zu trennen, ob Menschen, die andere nicht infizieren können, ihre Rechte uneingeschränkt ausüben dürfen. Die Antwort lautet, dass die Einschränkung von Freiheitsrechten dann gerechtfertigt ist, wenn andere an Leib und Leben gefährdet werden oder ihre körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt wird. Sicher können wir und je länger diese Krise dauert, umso ausführlicher sollten und müssen wir in den Parlamenten über Grundrechtseinschränkungen reden. Wir müssen auch über das kritikwürdige Pandemiemanagement dieser Landesregierung reden. Es lässt sich aber auch trefflich über die Vielzahl der Maßnahmen und ihre Berechtigung im Sinne einer verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeit streiten. Worüber sich aber meines Erachtens nicht streiten lässt, das sind Tests, die zum einen gerechtfertigte Maßnahmen bzw. Eingriffe darstellen, zum anderen ist es aber auch gerade der Sinn dieser Tests, festzustellen, ob andere gefährdet werden. Sollte eben keine Gefährdungslage bestehen, dann besteht auch keine Rechtfertigung für Einschränkungen der Rechte. Insofern sollen doch, meine Damen und Herren, diese Tests helfen, die Menschen ihre Rechte so uneingeschränkt wie möglich ausüben zu lassen. Das ist der Sinn, den Sie verkennen oder auch nicht wahrhaben wollen. Sie wollen keine Impfungen, Sie wollen keine Tests, dann müssen Sie sich aber auch fragen lassen, wie Sie diese Pandemie überwinden wollen. Für jemanden, für den Corona nicht existiert, mag sich diese Frage vielleicht nicht stellen. Die Realität, meine Damen und Herren, ist leider eine andere, deshalb sieht Verantwortung, meine Damen und Herren von der AfD, auch anders aus als das, was Sie veranstalten. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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