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Thomas Rudy

AfD 11.11.2020 Sitzungen 7/28

c) Thüringer Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer, Entbürokratisierung im Baurecht, Kostensenkung sowie die schnelle und günstige Bereitstellung von Wohnraum hat sich die AfD schon lange auf die Fahne geschrieben. Bereits in der Vergangenheit haben wir deutlich betont, dass wir derartige Initiativen gern mittragen. Die Entwürfe der CDU und der FDP erfüllen diese Kriterien zumindest so weit, dass wir ihnen zustimmen können. Doch erst mal zum Grundsätzlichen: Scheinbar ist die bewährte Thüringer Bauordnung zum neuen Spielzeug der Altfraktionen geworden: gleich drei Änderungsentwürfe in kurzer Zeit durch die Minderheitsfraktionen von Rot-Rot-Grün, einer von der FDP, einer von der CDU, und ein vierter Entwurf liegt gerade im Ausschuss. Sicher haben alle inhaltlich etwas miteinander zu tun, doch wäre hier eine umfassende, große Änderung sinnvoller und kostensparender für die Bürger gewesen. Wenn es gegen uns von der AfD geht, können die Altfraktionen ja schließlich auch einträchtig zusammenarbeiten, das aber nur am Rande vermerkt. Kommen wir nun zu den einzelnen Gesetzentwürfen. Wie gesagt, zwei der vorliegenden drei Entwürfe wollen das Baurecht entschlacken und schnell günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen. Im Entwurf von Rot-Rot-Grün hingegen stehen Dinge, bei denen man eigentlich nur den Kopf schütteln kann. Die im CDU-Entwurf angestrengte Senkung der Baukosten sowie die Etablierung einer mietpreisdämpfenden Wirkung für den Wohnungsmarkt sind dringend geboten. Die Einführung einer Typengenehmigung im Baurecht kann für eine deutliche Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren sorgen. Zusammen mit einer zeit- und kosteneffizienten Planung und Ausführung solcher seriellen Bauformen kann man so für eine schnelle und billigere Umsetzung von Bauvorhaben sorgen. Unserer Auffassung nach ist das besonders im Bereich des Wohnungsbaus und der zunehmend prekären Wohnungslage in Jena, Weimar und Erfurt wichtig. Gleichzeitig können so auch Thüringer Unternehmen der Baubranche, die im Bereich des seriellen Bauens bereits aktiv sind, im eigenen Bundesland von Aufträgen profitieren. Zudem sehen bereits Bauordnungen verschiedener anderer Bundesländer eine entsprechende gesetzliche Regelung zum seriellen Bauen sowie auch zur Genehmigungsfiktion vor. Daher werden wir dem Entwurf der CDUFraktion zustimmen. Die mit dem Entwurf der FDP-Fraktion verfolgte Genehmigungsfiktion kann ebenfalls dazu beitragen, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Unseres Erachtens schafft die vorgeschlagene Genehmigungsfiktion nach einem Zeitraum von fünf Jahren Rechtssicherheit für alle am Bauprozess Beteiligten, für Unternehmen, für die Bürger und die verantwortlichen Planer, auch wenn dies manche Verbände anders sehen mögen. Daher werden wir auch dem Entwurf der FDP-Fraktion zustimmen. Der Entwurf von Rot-Rot-Grün dagegen ist eine Mogelpackung, welche vorgibt, den Holzbau zu stärken, aber dann doch wieder den Ausbau der sogenannten E-Mobilität vorantreiben will. Das geht schließlich auch auf Kosten der Autos mit Verbrennungsmotor. Den Holzbau zu stärken und dessen Potenziale für die Bauwirtschaft zu erschließen, findet unsere Unterstützung. Doch leider beschränkt sich der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün nicht auf dieses löbliche Ansinnen. Nein, er ergeht sich mal wieder in purer Ideologie. So heißt es in der Begründung unter anderem ernsthaft, dass durch die zunehmende Nutzung hochpreisiger Fahrräder der Bedarf an umschlossenen und witterungsgeschützten Abstellmöglichkeiten steigen würde. Weiter heißt es, dass die verfahrensfreie Größe für solche Abstellmöglichkeiten zufälligerweise der Größe von Pkw-Garagen und überdachten Pkw-Abstellplätzen entspricht. Das offenbart nicht nur, dass den Kollegen von Rot-Rot-Grün offenbar Fahrradkeller und Co. unbekannt sind, es zeigt auch eine offene Autofeindlichkeit. (Beifall AfD) Diese Regelung sorgt vielmehr dafür, den Konflikt zwischen Kraftfahrzeugnutzern und Fahrradnutzern weiter zu vertiefen und zu verschärfen sowie eine mögliche Nachverdichtung in den Städten zu erschweren und die bereits vorhandene Knappheit an Parkplätzen für Autos zu erhöhen. Allein das ist Grund genug, dieses ideologische Machwerk der rot-rot-grünen Fraktionen abzulehnen. (Beifall AfD) Der politisch gewollte und nicht zielführende Ausbau der Elektromobilität und der damit verbundene Ausbau der Ladeinfrastruktur wird enorme und nicht absehbare negative Auswirkungen auf die Infrastruktur in den Städten haben und in den Stadtkernen bezüglich der Parkbewirtschaftung viele Konflikte mit sich bringen. Laut der ThEGA fahren derzeit zudem lediglich 3.000 E-Autos in Thüringen herum und davon 1.766 reine Elektrofahrzeuge und 1.445 Hybride. Bereits im Juli 2018 warnte Siemens vor einer unüberlegten Integration der E-Mobilität in den Städten, und im November 2019 teilten Stromnetzbetreiber aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Tschechien mit, dass sie den Ladestrom an privaten Ladestationen beschränken werden, damit es in Spitzenzeiten nicht zur Überlastung der Verteilernetze kommt. Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün offenbart also neben autofeindlicher Ideologie auch, dass er der Realität nicht gerecht wird. Schade, dass es wieder einmal nur die AfD erkennt. Vielen Dank. (Beifall AfD) (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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