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Olaf Müller

GRÜNE 11.11.2020 Sitzungen 7/28

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Droht Thüringen der Verlust von EU-Geldern in dreistelliger Millionenhöhe?“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, lieber Herr Bühl und liebe Gäste, ich könnte es jetzt ganz kurz machen, denn es ist doch erst mal so eine rhetorische Frage der CDU, und die einfach mit Nein beantworten und mich im Endeffekt wieder auf meinen Platz begeben. Denn einerseits ist es zwar scheinbar ärgerlich, wenn Fördergelder nicht wie zunächst auf dem Papier geplant abgerufen und umgesetzt werden, auf der anderen Seite haben die Institutionen dafür jedoch auch Vorkehrungen getroffen. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, enden Förderperioden nicht trennscharf am letzten Tag der Förderperiode, sondern es gibt einen Nachlauf. Im Falle des hier offensichtlich in den Fokus der CDU geratenen laufenden EFRE-Programms endet der Förderzeitraum mit Ablauf dieses Jahres, jedoch können auch noch drei weitere Jahre die verbliebenen Programmtitel umgesetzt werden. Dies gilt umso mehr, da erfahrungsgemäß die Auszahlung zum Ende der Förderperiode hin noch einmal deutlich ansteigt, beispielsweise bei Bauvorhaben. Zu attestieren ist gleichwohl, dass der Mittelabfluss in den Prioritätssachen des OP EFRE, also des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Operationellen Programms, aufgrund der Struktur unterschiedlich verläuft. Um dieses Thema daher zu fokussieren, hat das zuständige Wirtschaftsministerium entsprechend im Kabinett ein regelmäßiges Monitoring eingeführt und dazu der gesamten Landesregierung zuletzt im September berichtet. Es ist richtig, dass es Indikatoren auf diesem Weg gibt, die Auskunft darüber geben sollen, ob tendenziell alle Fördergelder abgerufen werden können. Kritisch ist hier eine Zielerreichung von unter 65 Prozent bis zum Ende des Förderzeitraums. Wird diese Marke unterschritten, wird auf die Gefahr hingewiesen, dass Thüringen Fördergelder verlieren könnte. Eine Auswertung der Indikatoren des Leistungsrahmens zeigt, dass die Prioritätsachsen 2 – das ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen – und 4 – Bezeichnung der Prioritätsachse: Risikomanagement und -prävention, Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen – auf einem guten Weg sind. Die geforderten Ziele werden voraussichtlich erreicht. Prioritätsachse 1 – das ist die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation –, Prioritätsachse 3 – die Förderung der Bestrebung zur Verringerung der CO -Emissionen 2 in allen Bereichen der Wirtschaft – und 5 – nachhaltige Stadtentwicklung – weisen jeweils einen guten Umsetzungsstand hinsichtlich einzelner materieller Indikatoren auf, müssen jedoch in anderen Bereichen und insbesondere bei der finanziellen Umsetzung stark zulegen, um die gesetzten Ziele zu erfüllen. Die hier genannten Probleme sind seit Längerem bekannt. Aufgrund einer Zielverfehlung der Etappenziele des Leistungsrahmens für das Jahr 2018 der Prioritäts ­ achsen 3 und 5 musste im Jahr 2019 eine umfangreiche Änderung vorgenommen werden. Hinsichtlich des Bewilligungsstands der Prioritätsachsen 1, 3 und 5 konnten darauf aufbauend Fortschritte erreicht werden, die eine Beschleunigung der Umsetzung durchaus erwarten lassen. Neben der Zielerreichung des Leistungsrahmens gibt es einen zweiten Mechanismus, durch welchen das EFRE-Programm Mittel verlieren kann. Nach der sogenannten „n + 3“-Regelung verfallen Programmtitel, welche nicht spätestens drei Jahre nach ihrer geplanten Verwendung ausgezahlt wurden. In Erwartung einer relativ kontinuierlichen Umsetzung wurden die Mittel gleichmäßig auf die Programmjahre verteilt. Für das aktuelle Jahr ist kein Mittel ­ verfall durch die „n + 3“-Regelung zu befürchten. Damit es auch ab dem Jahr 2021 keine Mittelverluste für Thüringen gibt, wird es in Zukunft eine regelmäßige Berichterstattung der finanziellen Umsetzung innerhalb der Landesregierung geben und hierzu werden jeweils Daten für die Stichtage 30.06., 31.10. und 31.12. verwendet werden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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