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Robert Sesselmann

AfD 15.07.2020 Sitzungen 7/19

c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge versprochen? – Versprechen gebrochen?“

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, jetzt haben Sie mir den zweiten Adrenalinschub verpasst, da Sie mich hier zum zweiten Mal vorgehen lassen. Man ist ja doch ein bisschen aufgeregt – aber nichtsdestotrotz. Uns liegt nunmehr der Prüfbericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales vor. Der Prüfbericht sollte am 30. Juni 2020 dem Parlament zur Verfügung gestellt werden. Letztlich wurde er am 8. Juli zugestellt, das heißt acht Tage später. Herr Minister, ich weiß nicht, ob das jetzt an dieser fehlenden Digitalisierung gelegen hat, wie wir es vorhin gehört haben, aber es wäre natürlich schön, wenn Sie in Zukunft solche Berichte ernst nehmen und auch entsprechend zur Verfügung stellen und es nicht erst entsprechender Pressemitteilungen durch die AfD bedarf, um hier ein bisschen Druck auszuüben. (Beifall AfD) Jetzt haben wir diesen schönen Prüfbericht mit dem Ergebnis – es geht hier um den Härtefallfonds –: Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Ausgangssituation zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen, der abgefragten Daten, der dargestellten rechtlichen Würdigung sowie unter Berücksichtigung des Umgangs mit der Frage nach einer Härtefallregelung in den anderen Bundesländern wird für Thüringen die Errichtung des Härtefallfonds für nicht erforderlich angesehen. Das halten wir für sehr zweifelhaft und hinterfragen das, und zwar aus folgenden Gründen: Wir haben auf der einen Seite im Prüfbericht stehen, dass eine umfangreiche Datenlage erfragt oder zugrunde gelegt worden ist. Daran haben wir erhebliche Zweifel. Es haben sich insgesamt von den 634 in Thüringen politisch selbstständigen Gemeinden 353 zurückgemeldet. Sie sagen, das ist nicht weiter schlimm, weil 80 Prozent der entsprechenden Einwohner über diese 353 Gemeinden abgebildet sind. So ist es aber nicht. Denn wir müssen differenzieren: Es gibt einerseits die Einwohner und andererseits die Einwohner, die Eigenheime oder Eigentum besitzen und hier entsprechend für die Straßenausbeiträge herangezogen werden müssen. Das sind die Eigentümer, das heißt, eine Differenzierung zwischen Einwohner und Eigentümer wurde durch den Bericht nicht getätigt, und das ist aus unserer Sicht fehlerhaft. Wir haben hier letzten Endes insgesamt nur 55 Prozent der Gemeinden, die geantwortet haben, abgebildet. Das heißt, 55 Prozent ist gerade mal etwas mehr als die Hälfte. Und dann zu sagen, dass es sich hier um eine umfangreiche Datenlage handelt, die zur Auswertung reicht, da habe ich und haben wir unsere Bedenken. (Beifall AfD) Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben selbst gesagt – wenn wir das zugrunde legen, die entsprechenden Bescheide, die zwischen 2015 und 2018 erlassen worden sind –: Das Volumen beträgt 180 Millionen Euro. Davon sind 59 Millionen Euro festgesetzt, ein festgesetztes Beitragsvolumen. Vereinnahmt haben die Gemeinden dadurch lediglich 46 Millionen Euro von 110.000 bestandskräftigen Bescheiden. Jetzt schauen wir uns das Ganze mal an: Letztlich kommt dieser Bericht zum Ergebnis, dass wir einen entsprechenden Härtefallfonds nicht einzurichten haben. Das wäre rechtlich vertretbar. Aber es geht hier nicht um rechtliche Probleme, es geht letztlich um ein Politikum. Es geht auch darum, denjenigen Beitragszahlern ein Stück weit Gerechtigkeit zukommen zu lassen, die zwischen 2015 und 2018 ihren Beitragsbescheid erhalten haben. Wenn wir uns ansehen, um wie viel es da letzten Endes geht, wenn wir eine bayerische Lösung, die hier in diesem Bericht auch mit beachtet wurde, zugrunde legen, dann stellen wir fest, dass alles über 2.000 Euro – ich fasse es mal kurz – zu erstatten ist, wenn die entsprechende Einkommenssituation so ist. Da haben wir hier, gemünzt auf Thüringen, 4.917 plus 1.312 Bescheide, also knapp 6.000 Bescheide, um die es geht, die in diesen Härtefallfonds überhaupt einfließen würden. Das sind ungefähr 5,3 Prozent der Bescheide. Das heißt – das ist unser Problem, was wir haben –, Sie haben in dem Bericht nicht erhoben, um welche Beträge es sich im Einzelnen handelt. Wenn wir aber vergleichend schauen, was die bayerische Lösung ist oder dieser Entschließungsantrag, der in Brandenburg gestellt worden ist, mit in etwa einer Härtefallbestückung von 30 Millionen Euro – in Bayern sind es 50 Millionen Euro –, handelt es sich vielleicht in Thüringen bei einer Einwohnerzahl von ca. 2,1 Millionen – Bayern hat 13 Millionen – um einen geringfügigen Anteil dieser 50 Millionen Euro. Wir sprechen im Endeffekt vielleicht von Beträgen im Rahmen von 20 Millionen Euro, mit denen dieser Härtefallfonds bestückt werden muss. Um mehr geht es nicht. Es geht letztlich um diese 20 Millionen Euro.

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