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Madeleine Henfling

GRÜNE 15.07.2020 Sitzungen 7/19

a) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Lebenswirklichkeiten im Jahr 2020 anerkennen – Thüringen zu einem digitalen Bundesland machen“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Präsidentin, ich habe mich bei dieser Aktuellen Stunde tatsächlich gefragt, was erstens daran aktuell ist und zweitens, warum man so ein Thema überhaupt in eine Aktuelle Stunde packt. Aber, Herr Kemmerich, Sie haben uns heute die Antwort geliefert. Sie wollten die Förderung für die Lastenfahrräder abfassen, aber waren nicht in der Lage, das technisch umzusetzen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich würde Sie ja tatsächlich in dieser Geschichte ernster nehmen, wenn Sie vielleicht ein bisschen fundierter an dieses Thema herangehen und sich tatsächlich auch mit dem aktuellen Stand dieser Diskussion beschäftigen würden. Herr Kaufmann, es mag richtig sein, dass Digitalisierung seit den 1970er-Jahren tatsächlich als Datenumwandlung von analog in digital betrachtet wird. Spätestens seit 2013 ist dieser Begriff aber viel breiter benutzt und Digitalisierung wird eben auch zum Beispiel in ganz anderen Bereichen diskutiert; die digitale Gesellschaft ist ein bisschen mehr als die Umwandlung von Daten. Von daher, glaube ich, sind Sie da – typisch, wie das bei der AfD eben so ist – nicht auf dem Stand der Dinge und schon gar nicht mit dem Zeitgeist unterwegs. Aber das ist ja nichts Neues. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir von Digitalisierung reden und vor allen Dingen von Digitalisierung in Bezug auf den Staat, dann hat das in Deutschland ziemlich viel mit dem Onlinezugangsgesetz zu tun. Das haben Sie ja wenigstens in Ihrer Begründung mal kurz erwähnt. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Aber in Kleinen Anfragen auch!) Ja, Sie haben vier Kleine Anfragen gestellt, aber wir diskutieren ja hier nicht Ihre Kleinen Anfragen, sondern Ihre Aktuelle Stunde. Die Ergebnisse aus Ihren vier Kleinen Anfragen in eine Aktuelle Stunde zu packen ist dann aber immer noch nicht wirklich eine Aktuelle Stunde. Nur, weil Sie etwas aktuell generiert haben, ist das ja vielleicht für die anderen noch nicht aktuell. Dann hätte ich mir gewünscht, dass Sie vielleicht überlegen, in welcher Situation wir uns befinden. Das Onlinezugangsgesetz – das haben Sie immerhin richtig erfasst – ist dazu da, dafür zu sorgen, dass möglichst wenige Medienbrüche in der Abarbeitung von Begehren von Bürgern und Bürgerinnen, von Verwaltungen und von Unternehmen stattfinden. Das ist tatsächlich ein hehres Ziel. Dieses hehre Ziel trifft aber auf eine sehr ausdifferenzierte und diverse Landschaft in der IT, insbesondere auf der kommunalen Ebene, bei den Fachanwendungen besonders. Da haben wir das Problem, dass wir schauen müssen, wie wir das alles zusammenbinden, ohne dass wir beispielsweise auf der kommunalen Ebene anfangen, überall die gleichen Fachanwendungen einzurichten – und das ist genau das Problem. Technisch ist es gar nicht das Problem, technisch ist das umsetzbar. Wir können unterschiedliche Schnittstellen einbinden – das bietet der Bund übrigens auch an. Der Bund hat dafür ein System entwickelt, ein Gateway, das dafür sorgt, dass diese unterschiedlichen Ebenen miteinander eingebunden werden. Herr Kemmerich, Sie haben ja recht. Natürlich ist das nicht befriedigend, wenn wir beispielsweise nicht medienbruchfrei Anträge stellen können, da gebe ich Ihnen total recht. Das Problem ist uns allen hier im Rund, glaube ich, bekannt. Dann sollten wir vielleicht eher an den Lösungen arbeiten und nicht noch mal, zum hundertsten Mal ein uns allen bekanntes Problem aufwerfen. Wir wissen, dass man beispielsweise bei Authentifizierungsfragen, also der Frage, wie zum Beispiel sichergestellt wird, dass jemand eine elektronische Unterschrift leisten kann, ehrlich sagen muss, es gibt noch keine Systeme, die so weit in der Bevölkerung eingeführt sind, dass wir sagen könnten, wir können das alles komplett digital umstellen. Das hat auch etwas mit der Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu tun, das tatsächlich auch zu nutzen. Was Sie bei Ihren ganzen Diskussionen – und ich bin die Letzte, die Digitalisierung nicht wie eine Monstranz vor sich herträgt, ich bin auch ein großer Fan von Digitalisierung, aber die Wünsche, die wir im Bereich der Digitalisierung haben, treffen auf eine Bevölkerung, die vielleicht diesen Wunsch nicht so hart verspürt wie die FDP. Da können wir uns mal die 60-plus-Leute ansehen, da können wir uns das aber auch in allen anderen Altersgruppen tatsächlich … (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das stimmt ja nicht! Die nutzen das doch!) Doch, das stimmt, Herr Kemmerich. Es gibt Menschen, die diese Digitalisierung überfordert, und diese Menschen muss man auf jeden Fall mitnehmen. Deswegen kann man eben nicht einfach sagen, wir führen jetzt überall nur noch digitale Prozesse ein und das Analoge lassen wir bleiben. Sie finden es vielleicht schön, mit der Thüringer Aufbaubank zu chatten und sich beraten zu lassen, andere Menschen sind aber darauf angewiesen, dass es zum Beispiel ein Face-to-face-Gespräch gibt, in dem sie ihre Probleme klären können. Deswegen ist es eben nicht so einfach, dass man sagt, wir stellen das alles mal um. Wir werden eine ganze Zeit lang Prozesse parallel laufen lassen müssen, damit wir die Menschen auch mitnehmen können, damit alle Menschen die Möglichkeit haben, trotz Digitalisierung oder weil digitalisiert wird, auch weiterhin an den Sachen teilzunehmen. Ich kann den Kommunen da immer nur wieder empfehlen, sich auf den Weg zu machen, denn dort haben wir durchaus starken Widerstand, was die Digitalisierung angeht. Es gibt das Kompetenzzentrum 4.0, das für die Wirtschaft zuständig ist, und es gibt die KIV – das ist die Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH –, die dafür sorgen soll, dass eben genau diese Schnittstellen entstehen und wir medienbruchfrei arbeiten können. Aber da müssen alle mitspielen.

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