Wolfgang Tiefensee
Gesundheit schützen, Arbeit und Wohlstand sichern, Freiheiten zurückgewinnen: Verantwortbare und entschlossene Wege aus der Corona-Krise
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Damen und Herren! Erinnern Sie sich noch an den 4. März? Am 4. März war die letzte reguläre Landtagssitzung, wir haben einen Ministerpräsidenten gewählt und eine Regierung installiert. Geht es Ihnen wie mir? Das scheint eine halbe Ewigkeit her zu sein. Die Ministerinnen und Minister haben damals ihre Büros wieder eingeräumt und ihre Arbeit aufgenommen. Und ich entsinne mich sehr gut, dass ich am 12. März um 14.30 Uhr eine Coronaad-hoc-Arbeitsgruppe einberufen habe mit Kammern, Thüringer Aufbaubank – am 12. März, unmittelbar nachdem die Regierung wieder arbeitsfähig war. Wir haben uns zusammengefunden, um zu diskutieren, welche Maßnahmen wir ergreifen müssen. Und, meine Damen und Herren, dann kam der vom Ministerpräsidenten bereits angesprochene 13. März mit der Entscheidung zur Schließung am 16. März. Und seither befinden wir uns im Krisenmodus. Ich bin Herrn Abgeordneten Dittes sehr dankbar, dass er einen Gedanken darauf verwendet hat, wie es wohl denjenigen geht, die sehr schnell Entscheidungen fällen müssen. Ich will hier ein persönliches Wort anfügen. Seit dieser Zeit ist man als Politiker – und das geht meinen Kolleginnen und Kollegen nicht anders und letztlich Ihnen jetzt hier auch so – ständig vor die Frage gestellt, wie man in einer solchen krisenhaften Situation die Balance herstellt zwischen dem, was gesundheitliches Erfordernis ist, und andererseits, was die Maßnahmen, die man beschließt, für Folgen, auch für negative Folgen haben. Das ist wahrlich nicht leicht. Ich bin froh, dass wir in die Arbeit gekommen sind und wir haben anders als die meisten Bundesländer auf dem Feld, was ich zu verantworten habe, Wirtschaft und Wissenschaft, sofort Maßnahmen eingeleitet, die weit über das hinausgehen, was die meisten Bundesländer getan haben. Wir haben ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, am Dienstag, dem 17., den Grundsatzbeschluss im Kabinett gefällt – und ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen dafür. Ich danke einer Finanzministerin, die anders als in anderen Bundesländern – zum Beispiel in Sachsen – den Weg frei gemacht hat für eine enorme Höhe an Geldern für die Unternehmerinnen und Unternehmer. Wir sind bei diesem Soforthilfeprogramm über das, was dann später vom Bund kam, hinausgegangen. Bereits am 23., also wenige Tage, nachdem die Krise überhaupt in der Form sichtbar war, haben wir das Programm veröffentlicht und damit den Unternehmerinnen und Unternehmern die Möglichkeit gegeben, ihre Liquiditätsengpässe zu minimieren. Meine Damen und Herren, wir haben ein Programm aufgelegt, das bezüglich der Anzahl der Beschäftigten weit über das hinausgeht, was der Bund uns gibt. Wenn wir Unternehmen bis zu 25, bis zu 50 Beschäftigten mit einer Soforthilfe versehen, dann ist das Geld, das ausschließlich und allein Thüringen finanziert. Herr Möller – der da ist –, ich finde es im höchsten Maße unredlich, durch das Mantelgesetz bzw. die Positionen des Sondervermögens zu blättern, sich einige Positionen herauszugreifen, um dann am Ende zum Schluss zu kommen, na ja, für die Unternehmen ist dann irgendwo in einem Topf irgendwas vorhanden. Ist Ihnen bewusst, was der Freistaat in den letzten wenigen Wochen für die Unternehmerinnen und Unternehmer getan hat, flankiert durch das, was der Bund tut?
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir geben jetzt über 235 Millionen aus oder haben ausgegeben. Und dieses Volumen steigt weiter an. Das ist eine Summe, gedeckt durch den Bund und das Land – wir tragen 80 Millionen bis heute –, die sich sehen lassen kann in Relation auch zu den Positionen, die Sie angeführt haben. Und, Herr Prof. Voigt, einmal mehr höre ich aus der CDU-Fraktion, das sei ja keine Soforthilfe, weil ja noch dieser oder jener, am 23. März beantragt, auf seine Hilfe wartet. Zum Mitschreiben ein paar Circazahlen. Wir haben ca. 58.000 Anträge bekommen. 38.000 sind bewilligt. Das ist eine Differenz von 20.000. Wo kommt diese 20.000-Differenz her? 15.000 Anträge sind doppelt, falsch, unvollständig und ganz, ganz wenige auch in betrügerischer Absicht gestellt. Es bleibt also roundabout eine Differenz von 5.000/6.000 Anträgen, die noch nicht bearbeitet sind. Und selbstverständlich sind wir nicht unfehlbar und es passieren Fehler in der Weise, dass ein Antrag vielleicht liegen gelassen worden ist. Aber Sie sehen an diesem Volumen, über 90 Prozent der Anträge bewilligt, dass wir hervorragend arbeiten. Wir arbeiten auch so mit einem System, das es ausschließt, dass wir Betrugsfälle haben. Ganz kann man es nie ausschließen. Aber Thüringen ist einen anderen Weg gegangen als beispielsweise Nordrhein-Westfalen und Berlin. In Berlin wird es so gehandhabt, dass ich beantrage, der Bearbeiter drückt auf den Button und ich habe 24 Stunden später das Geld. Es ist einem Unternehmer passiert, dass er sich bei uns bedankt hat für die Soforthilfe, um dann festzustellen, dass er aus Versehen in Berlin beantragt hat und das Geld bekommen hat. Er hatte irgendwie einen Zahlendreher in der Postleitzahl. Das passiert uns nicht. Meine Damen und Herren, ich möchte hier ausdrücklich der Thüringer Aufbaubank und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken. Die 200 Mitarbeiter haben Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Karsonntag gearbeitet. Ich danke ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kammern, die dafür Sorge tragen ...
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ostersonn-
tag!) Was habe ich gesagt? Karsonntag ist falsch, das muss ich als Katholik sagen. Ostersonntag. Darf ich trotzdem weiterreden? Danke. Ich danke den Mitarbeitern der Kammern und in dem Zusammenhang in Bezug auf Kurzarbeit usw. auch denen in den Jobcentern und Arbeitsagenturen, den vielen, die dafür ihren Beitrag geleistet haben, dass das Geld möglichst zügig bei denen ankommt, die es brauchen. Meine Damen und Herren, ein Wort zu den Soloselbstständigen. Die Soloselbstständigen sind vom Bund mit einem Verfahren versehen, das Sie kennen. Nur die Sach- und Finanzaufwendungen, die mit dem Betrieb zusammenhängen, werden ersetzt. Ansonsten verweist man auf die Grundsicherung. Thüringen ist eins von drei Ländern, das einen anderen Weg gegangen ist. Wir erlauben den Soloselbstständigen, ihre Krankenversicherung und Altersvorsorge als Sachkosten geltend zu machen, und, meine Damen und Herren, Bayern zahlt 1.000 Euro, Baden-Württemberg 1.180 Euro, Thüringen zahlt im Durchschnitt 800 Euro pro Monat auf diese Art und Weise. Und wir wissen, es gibt einige, die weit über 1.000 Euro erhalten, und einige, die natürlich auch unter 800 Euro erhalten. Wir haben eine weitere Facette in unser Programm eingebaut, nämlich dass wir den Unternehmen die Auszubildendenvergütung für ihre Auszubildenden zum Teil wieder zurückerstatten. Die Auszubildendenvergütung der sechs Wochen vor Beginn der Kurzarbeit wird zu 80 Prozent erstattet. Wir haben in den beiden anderen Säulen – nämlich für die Primärproduktion Landwirtschaft und für die Vereine – jeweils eine Programmsäule aufgelegt und auch das läuft: 1,4 Millionen Euro in der zweiten, 1,8 Millionen Euro in der dritten Säule und es ist noch Luft nach oben. Auch hier wieder die Thüringenspezifik, dass wir in die Vollzeitbeschäftigten bei den Vereinen und Trägern die Honorarkräfte, FSJler und auch die Projektbeschäftigten einbeziehen. Sie sehen, es ist eine Fülle an Instrumenten im Bereich der Soforthilfe, ergänzt durch Kreditprogramme, Konsolidierungsfonds Spezial, Bürgschaften, die auch im Sondervermögen bzw. im Mantelgesetz vereinbart sind, verankert sind. Alles das tun wir, weil Thüringen etwas für seine Unternehmerinnen und Unternehmer tut und dafür Sorge trägt, dass die Arbeitsplätze erhalten werden. Die SPD steht dafür, dass wir das Kurzarbeitergeld aufstocken. Und es lag nicht an der SPD im Bund, dass wir jetzt eine so lange Frist brauchen, bis wir auf die 80 bzw. 87 Prozent kommen. Wenn wir hier noch mal gemeinsam Druck auf den Bund ausüben können, wäre das sehr im Interesse eines ostdeutschen Wirtschaftsministers, der weiß, dass viele Beschäftigte mit 60 Prozent vom Netto auf die Grundsicherung fallen. Meine Damen und Herren, ein Wort noch zur Wissenschaft: Wir kümmern uns auch intensiv um die Studierenden. Ich bin froh, dass die 50.000 Studierenden am 5. Mai jetzt mit dem Studienbetrieb in der Regel virtuell, digital beginnen konnten. Wir haben die Kreditvolumina für die Studierenden in Notlagen aufgestockt, den Fonds im Studierendenwerk, der für diese Studierenden als Zuschuss möglich ist, aufgestockt, das Studierendenwerk – Sie finden es in der Anlage im Sondervermögen – noch einmal mit 3 Millionen Euro versehen. Darüber hinaus wollen wir die Möglichkeit schaffen, über die Rahmenvereinbarung V, die wir in den nächsten Wochen verabschieden werden, den Hochschulen auch finanzielle Sicherheit über diesen Tag hinaus zu geben. Summa summarum: Thüringen hat, denke ich, in dieser schwierigen, in dieser krisenhaften Lage schnell, gründlich und im Endeffekt auch erfolgreich gehandelt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
