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Olaf Müller

GRÜNE 12.12.2019 Sitzungen 7/3

Fragestunde

Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Mittel für welche Hebammenleistungen wurden aus welchen Haushaltstiteln im Jahr 2018 ausgezahlt bzw. im Jahr 2019 bewilligt? 2. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten die in Frage 1 genannten Auszahlungen bzw. Bewilligungen? 3. Welche Beträge in wie vielen Anträgen wurden in den Jahren 2018 und 2019 für die Maßnahmen zur Förderung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Hebammenleistungen nicht ausgezahlt bzw. nicht bewilligt und welche Gründe hatte dies? 4. Gibt es für die im Titel 08 29 686 71 ab 1. Januar 2020 eingestellten Mittel für Hebammenleistungen und hier insbesondere für die institutionelle Förderung von Geburtshäusern eingestellten 500.000 Euro (Untertitel 0100) sowie die Projektförderung nach Untertitel 0200 Verordnungen oder anderweitige Rechtsgrundlagen, und wenn nein, auf welcher Grundlage werden welche Leistungen aus diesem Titel bewilligt und ausgezahlt?

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