Henry Worm
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Thüringen gegen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz – Kinderrechte gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!“
Vielen Dank. Für die Landesregierung hat Herr Minister Lauinger das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich mit zwei Bemerkungen Richtung AfD beginnen, die diese Aktuelle Stunde heute ins Plenum eingebracht hat. Herr Höcke, doch, es geht genau um das Wohl des Kindes und es stimmt nicht, wenn Sie sagen, bei diesem Entwurf geht es nicht um das Wohl des Kindes, und es ist barer Unsinn, wenn Sie sagen, mit diesem Gesetzentwurf sollen Eltern und Kinder voneinander entfernt werden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Diese zwei Behauptungen sind schlicht und ergreifend falsch und ich werde versuchen, es Ihnen anhand von Fakten zu belegen. Es ist auch richtig, was die Kollegin der FDP gesagt hat. Wir reden hier nicht über einen fertigen Gesetzentwurf, sondern wir reden über einen Entwurf aus dem Bundesjustizministerium, der sich im Moment in der Ressortabstimmung der Bundesministerien befindet. Von daher ist es vielleicht auch ein bisschen früh, um darüber zu entscheiden, ob Thüringen da jetzt vehement dagegen sein soll oder nicht. Da bietet es sich wirklich erst mal an abzuwarten, was dann letztendlich auf dem Tisch liegt. Aber die Fakten: Dieser Gesetzentwurf plant, nach Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes einen Absatz 1a einzufügen, in dem klargestellt wird, dass Kinder in Zukunft Grundrechtsträger sind, und kinderspezifische Ergänzungen vorgenommen werden, durch die die Rechte von Kindern im Verfassungstext besser sichtbar gemacht werden. Also zwei Dinge, die sich ausdrücklich am Wohl des Kindes orientieren. Es ist jetzt auch nicht so, dass diese Idee aus dem völlig luftleeren Raum stammt, sondern – es wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen – vor 30 Jahren ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verabschiedet worden, auch eine Konvention, mit der ausdrücklich die Rechte von Kindern gestärkt werden sollten. Diese Kinderrechtskonvention – auch das wurde erwähnt – ist nicht nur von der Bundesrepublik Deutschland, sondern inzwischen von allen Staaten ratifiziert worden. Genau in diese Richtung zielt auch diese Grundgesetzänderung, nämlich in die Richtung, Kindeswohlaspekte zu stärken. Durch die ausdrückliche Regelung von Kinderrechten im Grundgesetz soll den Kindern eine Subjektstellung eingeräumt werden und damit allen Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern ein Signal gesetzt werden, welche hohe Bedeutung Kindern und ihren Rechten in unserer Gesellschaft zukommt. Dies ist der direkte Weg, um die genau defizitäre Umsetzung der Kinderrechtskonvention auch in Deutschland zu beheben und dem Kindeswohl bei staatlichen Entscheidungen ein stärkeres Gewicht zu geben. Es geht also, um es ganz konkret zu sagen, um die Stärkung der Rechte von Kindern,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
die sie so allein eben gerade oft nicht wahrnehmen können. Man muss auch betonen, dass diesem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums nicht bereits schon eine jahrelange Diskussion vorausgegangen ist. Dieser Gesetzentwurf beruht unter anderem auf einem einstimmigen Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 16./17. Mai 2019 in Weimar sowie – auch darauf wurde bereits hingewiesen – auf einer intensiven Beratung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“. Ja, auch unser Ministerium hat sich an dieser Arbeitsgruppe intensiv beteiligt, unter anderem – dafür danke ich Frau Marx noch mal – vor dem Hintergrund, dass genau diese Kinderrechte eben schon in die Thüringer Verfassung aufgenommen wurden. Natürlich war es uns ein Anliegen, in dieser Debatte und in dieser BundLänder-Arbeitsgruppe darauf hinzuweisen, dass wir das, was wir in Thüringen schon haben, auch sehr gern ins Grundgesetz bringen würden. Es war ja geradezu zwingend, dass wir uns, wenn wir etwas in Thüringen haben, von dem wir der Auffassung sind, das ist gut so, natürlich daran beteiligen, dies dann auch auf Bundesebene deutlich zu machen. Diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat am 14. Oktober 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt, den Sie auch, wenn es Sie im Detail interessiert, auf den Internetseiten des BMJV nachlesen können. Wer diesen Abschlussbericht liest, weiß auch, dass es innerhalb der Arbeitsgruppe unstreitige Prämisse und wirklich nicht in der Diskussion stehend war, das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts austarierte Verhältnis zwischen Kinderrechten und Elternrechten eben gerade nicht zu ändern. Das ergibt sich, wenn man diesen Abschlussbericht liest, völlig eindeutig aus diesem Bericht. Mit starken Kinderrechten im Grundgesetz – Frau RotheBeinlich hat darauf hingewiesen – geht es uns darum, konsequent Dinge umzusetzen, die tatsächlich noch nicht so sind, wie man sie sich vorstellt, nämlich gleiche Bildungschancen für alle. Ein Thema, bei dem Sie sicherlich zustimmen werden, dass wir in Deutschland eine Situation haben, dass wir weit davon entfernt sind zu sagen, unabhängig von dem Elternhaus haben Kinder gleiche Bildungschancen. Es geht darum, Kinderarmut – ein wirklicher Skandal in diesem Land, wie ich finde – wirkungsvoll zu bekämpfen, und es geht auch um ein Thema, das natürlich sehr heikel ist, aber von dem ich auch als Justizminister weiß, dass es natürlich ein Drama ist, nämlich um das Thema „Sexueller Missbrauch von Kindern“. Es gibt kaum eine Straftat, die in meinen Augen verwerflicher ist als dieser Missbrauch von teilweise wirklich kleinen Kindern. Wenn man sich dann die Statistik anschaut, weiß man, dass ein Großteil dieser sexuellen Delikte im familiären Umfeld stattfindet. Wenn man das weiß, dann weiß man auch, dass es natürlich notwendig ist, Kinder zu schützen und diese Kinderrechte zu stärken. Wenn von der AfD vorgebracht wird, dass damit Elternrechte eingeschränkt werden sollen, dann ist das einfach falsch.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ziel der Grundrechtsänderung ist es, die Grundrechte der Kinder besser sichtbar zu machen. Kinder sind Träger von Grundrechten und gleichzeitig – auch das wissen wir – besonders schutzbedürftig. Bereits im Jahr 1968 – auch darauf kann man vielleicht mal hinweisen – hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich betont, dass Kinder selbst Grundrechtsträger sind und Anspruch auf Schutz durch den Staat haben. Seit dieser sehr bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1968 sind die Grundrechte von Kindern im Lichte ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit durch die ständige Rechtsprechung, die das Bundesverfassungsgericht zu diesem Thema erlassen hat, immer weiter anerkannt, ausgebaut und auch geschützt worden. Nahezu in allen Landesverfassungen ist die Grundrechtsberechtigung der Kinder anerkannt und führt gerade dort nicht zu der befürchteten Übergewichtung der Kinderrechte gegenüber dem Elternrecht. Ist das irgendjemandem in Thüringen in den letzten 30 Jahren tatsächlich aufgefallen, dass diese Verfassung zu dem, was Sie jetzt beschreiben, geführt hat? Nein, ich glaube, das ist mit Sicherheit nicht der Fall gewesen. Den Rechten des Kindes Aufmerksamkeit und Geltung zu verschaffen, sie zu beachten und zu schützen setzt voraus, dass diese Kinderrechte auch bekannt sind und nicht übersehen oder missverstanden werden. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollen durch die Grundrechtsänderung die Grundrechte der Kinder ausdrücklich verankert werden. Es geht um die Stärkung der Rechte der Kinder, also von denjenigen, die in unserer Gesellschaft auch besonders schutzbedürftig sind. Lassen Sie es mich zum Schluss wie folgt zusammenfassen: Nicht der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, sondern die Forderung der Fraktion der AfD greift damit in das verfassungsrechtlich wohl austarierte Verhältnis von Eltern, Kind und Staat ein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
