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Andreas Bühl

CDU 11.12.2019 Sitzungen 7/2

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Thüringen gegen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz – Kinderrechte gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!“

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Zuschauer, man muss schon feststellen, bereits bei der Formulierung der Aktuellen Stunde seitens der AfD-Fraktion wird deutlich, dass hier versucht wird, die Kinderrechte gegen die Elternrechte auszuspielen. Und – das will ich gleich am Anfang sagen – das ist mitnichten das, was auf Bundesebene versucht wird, und das ist auch mitnichten das, was wir hier bei uns wollen, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass man Kinderrechte gegen Elternrechte ausspielt, weil für uns ganz klar ist, dass eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz nicht zu einer Schwächung von Elternrechten führen darf. Dafür haben wir in der Thüringer Verfassung – darauf haben wir schon in Presseäußerungen hingewiesen, darauf hat meine Kollegin Beate Meißner schon hingewiesen – ein gutes Beispiel. Und dieses Beispiel sollte man sich auch auf Bundesebene nehmen. Wenn ich darf, würde ich zitieren wollen. In unserer Verfassung steht: „Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung. Sie sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zu schützen.“ Ich glaube, die Haltung ist völlig d’accord, hinter die können wir uns alle stellen, weil keiner will, dass Kinder solchen Formen von Gewalt und von Benachteiligung ausgesetzt werden. Wenn so etwas auch in die Bundesgesetzgebung, in das Grundgesetz kommen würde, müssten wir uns davor – glaube ich – alle nicht verstecken und könnten uns auch dahinter versammeln. (Beifall CDU) Was nun auf Bundesebene passiert, wird sich jetzt zeigen. Es ist ja im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU verankert gewesen, dass man dort eine gemeinsame Lösung hinbekommen möchte. Es liegt jetzt auch seit Ende November ein Entwurf vom Bundesjustizministerium vor. Den muss man sich jetzt erst mal ganz genau anschauen. Es laufen gerade diese Diskussionen in der CDU/CSUBundestagsfraktion und diese werden wir jetzt abwarten müssen und schauen, welches Ergebnis dort zum Schluss kommt. Ich halte es für ganz wesentlich und unser Grundgesetz weist jetzt schon mit Artikel 6 Abs. 2 ganz eindeutig zuallererst auf die Rechte der Eltern zur Erziehung hin. Und wenn es eine Ergänzung gibt, dann soll die auch in diesem Kontext des Artikel 6 passieren. So verstehe ich zumindest die Initiative, die auf Bundesebene gemacht wird, sodass ich diese Panikmache gar nicht nachvollziehen kann, die sich augenscheinlich aus dieser Aktuellen Stunde ergeben soll, weil es auch gar nicht der Diskussionsstand auf Bundesebene ist. Von daher würde ich zu viel mehr Sachlichkeit, zu viel mehr Ruhe raten, jetzt erst mal die Diskussion auf Bundesebene abzuwarten. Ich will ganz zum Schluss noch mal sagen: Uns als CDU-Fraktion – und das war in der Vergangenheit schon so – sind die Elternrechte natürlich ganz besonders wichtig. Mit dem Landeserziehungsgeld oder mit der Stiftung FamilienSinn haben wir das, glaube ich, deutlich gemacht. Da kann man auch in die linke Richtung hier schauen: Das scheint Ihnen nicht so wichtig zu sein, weil Sie das nämlich beides abgeschafft haben. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wir stär- ken Kitas! Wir stärken Kindergärten!) Und das können wir hier nur wieder sagen: Das ist sträflich falsch gewesen. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ha- ben Sie nur noch nicht mitgekriegt!) Bei allem Schlechten, was dieses Wahlergebnis aus unserer Sicht vielleicht hat, ist das Gute, dass Sie solche Dinge nicht mehr einfach durchbringen können und solche Schwächungen der Elternrechte hier nicht im Alleingang durchziehen werden. Von daher warten wir, was die Legislatur bringt. Ich würde zu mehr Besonnenheit auffordern und freue mich auf die weitere Diskussion. Danke. (Beifall CDU, FDP)

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