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Jan Kürschner

GRÜNE 18.09.2026 Sitzungen 20/128

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Verfassungsschutzbericht soll über Bestrebungen gegen Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung informieren, denn Verfassungsfeinde dürfen nicht unter Berufung auf Freiheiten, die das Grundgesetz ihnen gewährt, diese grundlegende Verfassungsordnung beeinträchtigen oder am Ende sogar zerstören. Die Wählerinnen und Wähler dieses Landes sollten vor allen Dingen vor einer Wahl rechtzeitig gewarnt werden. Das Parlament soll ein Verfassungsschutzbericht natürlich früher erschrecken als die Wirklichkeit. Der Verfassungsschutzbericht hier ist richtig auf der Höhe der Zeit, aber noch nicht ohne jede Ausnahme. Wo er die hybriden Bedrohungen gegen unser Land beschreibt, finde ich ihn richtig gut. Da gilt dem Verfassungsschutz mein ausdrücklicher Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Wir wissen, alle ausländischen und inländischen Akteure versuchen Hand in Hand Misstrauen gegen demokratische Institutionen zu säen, die Gesellschaft zu spalten und politische Entscheidungsprozesse zu manipulieren. Das Gefährlichste an Desinformation ist ja gar nicht die Lüge, sondern das ist die Bereitschaft, sie zu glauben. Das ist das Kernproblem. Wer das Vertrauen in den Staat vernichten kann, der muss den Staat gar nicht mehr bekämpfen, das erledigt sich dann von alleine. Das, meine Damen und Herren, ist tatsächlich eine existente und bedrückende Parallele zur Weimarer Republik, denn auch damals wurde nicht zuerst die Demokratie zerstört, sondern ihr Ansehen. In dem Zusammenhang fällt mir der konservative Gustav Stresemann ein, Deutsche Volkspartei, DVP. Der warnte 1929 schon davor: Teile der politischen Rechten seien verrückt geworden. – Diesen Irrsein, meine Damen und Herren, erleben wir teilweise jetzt leider wieder. Wir erleben das systematische Zurschaustellen der Verachtung der Demokratie eigentlich sekündlich auf Social Media. Wir erleben rechtsextreme Straftaten gegen Minderheiten, antisemitische Hetze auf krassem Niveau, Einschüchterung politischer Gegner und eine Sprache, die aus dem Gegner einen Feind macht und für den am Ende am besten gar keine Regeln mehr gelten sollen, wenn überhaupt noch Regeln gelten sollen. Das sind alles Warnlampen, die grell leuchten, die man gar nicht übersehen kann. (Beifall Werner Kalinka [CDU]) In anderen Bundesländern gab es jetzt eine Kampagne mit hanebüchenden Gerüchten auf Social Media gegen Politiker_innen. Vollkommen überraschend sind AfD und BSW gar nicht betroffen. Ob da bestimmte politische Bestrebungen von außen gezielt geschützt oder gestärkt werden sollen, das beantwortet sich eigentlich von alleine. Die AfD jedenfalls sonnt sich in der Gunst dieser ausländischen, hybriden Kampagne gegen unsere Demokratie. Das macht sie nicht zuletzt zu einer Gefahr für ganz Schleswig-Holstein und für ganz Deutschland. Wir spüren diese Gefahr jetzt und müssen uns dagegen bei der Landtagswahl wehren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) (Jan Kürschner) Die AfD hat in Schleswig-Holstein übrigens auf Großbildmonitoren schon längst eine Werbekampagne laufen, mindestens seit Juli. Das ist extrem teuer. Wir können uns das nicht leisten, die aber schon. Wie kann das sein? Das frage ich mich tatsächlich. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und das ausführliche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte sehen in der AfD eine Bestrebung, die sich in ihrer Gesamtheit zumindest auf die Beeinträchtigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richtet. Dieses Beeinträchtigen, das spüren wir doch alle jetzt schon. Das reicht übrigens an Voraussetzungen. Bemerkenswert: Es gibt da zwei juristische Zweitgutachten. Die üben beide Kritik, aber beide kommen zumindest im Kern zum selben Ergebnis. Ein wichtiger Punkt: Die Tätigkeit des Bundesverbandes der AfD erstreckt sich natürlich auch auf Schleswig-Holstein und den AfD-Landesverband. Delegierte aus dem AfD-Landesverband waren auch beim Bundesparteitag der AfD in Erfurt exakt 100 Jahre nach dem Reichsparteitag zur Neugründung der NSDAP 1926 in der Stadt genau daneben. Das kommt einem doch verdächtig vor. Was wollen sie uns eigentlich damit sagen? Das kommt einem schon verdächtig vor. Den Verdacht gegen die AfD haben jetzt ausnahmslos alle Gerichte in ganz Deutschland bis hin zum Bundesverwaltungsgericht bejaht. Zuletzt hat das Verwaltungsgericht Köln sogar von einem starken Verdacht gesprochen. Das ist eine wichtige Ergänzung und eine Warnung für alle Kräfte derzeit in diesem Haus. Warnungen sind natürlich überflüssig, wenn sowieso alle Bescheid wissen. Gleichzeitig müssen wir auch wahrnehmen, zumindest in den östlichen Bundesländern, dass solche Warnungen der Verfassungsschutzbehörden ungehört verhallen. Wir jedenfalls hier – davon gehe ich mal aus – wissen alle Bescheid. Wenn aus dem Verfassungsschutzbericht in Schleswig-Holstein der falsche erste Eindruck entstehen könnte, die AfD in Schleswig-Holstein sei gar nicht so schlimm, dann trügt das. Die führende Polizeigewerkschaft Deutschlands erklärt eine Mitgliedschaft in der AfD nicht ohne Grund für unvereinbar mit dem Polizeiberuf. Und wichtig: Die AfD in Schleswig-Holstein muss sich das Verhalten der AfD in ganz Deutschland zurechnen lassen, von Remigration über Antisemitismus bis zur Verharmlosung des Holocaust. Und das macht sie unwählbar, meine Damen und Herren. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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