Christian Dirschauer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon in der letzten Debatte zum Thema betont: Nur wenige Dinge in Landeszuständigkeit sind so persönlich wie unser Bestattungsrecht, denn hier sind nicht nur Details zum Leichen- und Friedhofswesen, sondern zum Beispiel auch zum Umgang mit Totgeborenen geregelt. Damit bewegen wir uns in einem sehr sensiblen Bereich, in dem wir nicht nur dem letzten Willen der Verstorbenen Rechnung tragen müssen, sondern es gilt gleichzeitig, die Wünsche und Bedürfnisse der Angehörigen und religiöser Minderheiten mit denen der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Es ist gleichzeitig kein Geheimnis, dass hier durchaus auch wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielen, das haben wir in der Debatte zur jetzigen Novellierung durchaus ja auch erleben dürfen. Meiner Meinung nach ist mit der vorliegenden Gesetzesänderung beziehungsweise der dauerhaften Einführung der Beerdigung ein guter Ausgleich gelungen. Es wird nach wie vor wichtig sein, diese unterschiedlichen Interessen bei zukünftigen Änderungen des Bestattungsrechts zu bedenken und zu berücksichtigen. Meine Damen und Herren, ich kann ganz klar für den SSW sagen, dass wir einem liberalen Bestattungsrecht unverändert offen gegenüberstehen – auch noch liberaler, als es jetzt und nach der Änderung ist. Daraus mache ich keinen Hehl. Für uns gilt weiterhin als Grundsatz, dass wir die mitunter sehr persönlichen Entscheidungen, die sich im Zusammenhang mit der Bestattung von Angehörigen stellen, nicht unnötig einschränken oder sogar blockieren wollen. Für weitere Änderungen sind wir offen. Das ist deshalb so wichtig, weil sich bei diesem Thema viel bewegt – das hat auch der Kollege Garg gerade dargestellt. Viele Menschen haben ein nachhaltiges Interesse an moderneren Ansätzen und an mehr Selbstbestimmung im Umgang mit Bestattung und Trauer. Immer mehr Betroffene fordern, dass das Ausbringen von Asche beispielsweise eines Angehörigen auf bestimmten Flächen inner- aber auch außerhalb von Friedhöfen ermöglicht wird. (Christian Dirschauer) Viele wünschen sich eine Beisetzung des Leichnams ohne Sarg, eine natürliche Bestattung wie eine Flussbestattung oder ganz allgemein die Entkoppelung der Trauerkultur von starren Vorgaben. Ich bin der Ansicht, dass wir uns auch dem in den nächsten Jahren widmen müssen. Gerade weil sich die Wünsche und Bedürfnisse im Zusammenhang mit Trauer und Bestattung ändern und diese Themen sehr persönlich sind, ist ein regelmäßiger und kritischer Blick auf die gesetzliche Grundlage so wichtig. Das aktuelle Beispiel der Reerdigung macht es deutlich. Trotz Skepsis und gewisser Vorbehalte gibt es hier gleichzeitig eine klar erkennbare Nachfrage nach dieser Bestattungsart – auch das wurde schon beschrieben. Ich finde es richtig, dass wir diesem Wunsch nun entsprechen und unser Bestattungsrecht ein Stück weit zeitgemäß weiterentwickeln. Es ist ein positives Signal, dass wir diesen Weg im Konsens gehen und uns sehr, sehr intensiv und sachlich gemeinsam dazu ausgetauscht haben. Dafür auch noch mal herzlichen Dank an Sie alle. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Mit der Aufnahme der Reerdigung nimmt Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle ein – das haben wir gehört. Unser Bestattungsgesetz zählt damit zu einem der modernsten bundesweit. Dieser Schritt und die Debatte über diese neue Bestattungsform sind und waren wichtig – nicht zuletzt, weil Themen wie Tod und Trauer noch immer viel zu sehr und viel zu stark tabuisiert werden; das hat auch die Kollegin von Kalben gesagt. Wir sollten uns daher in Zukunft für weitere Liberalisierungsschritte offen zeigen, denn sowohl Säkularisierung wie religiöse Vielfalt nehmen zu, und gleichzeitig entwickeln sich die Familienmodelle weiter.
