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Dr. Heiner Garg

FDP 18.06.2026 Sitzungen 20/121

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Dem Dank schließe ich mich an. Ich teile das, was die Kolleginnen und Kollegen vor mir gesagt (Dr. Heiner Garg) haben, dass es gut ist, dass wir hier beieinander bleiben. Für uns war vor allem ausschlaggebend, was eigentlich zählt. Aus unserer Sicht ist das zuallererst die Würde und der Wille der oder des Verstorbenen. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Birte Pauls [SPD]) Mir ist vollkommen klar, dass zumindest – wahrscheinlich nicht nur in unserem Kulturkreis – eine Beerdigung, eine Bestattung natürlich auch immer etwas ist, bei dem Hinterbliebene trauern, Abschied nehmen. Trotzdem, so wie die Kollegin Pauls das schon ausgeführt hat, wenn klar dokumentiert ist, für welche Bestattungsform man sich entschieden hat, dann sollte genau das den Ausschlag geben. Die Konfliktlinien, die wir während der Beratung, und zwar nicht erst während der Beratung des Gesetzentwurfes, sondern schon, als die Frage bestand, wie wir die Experimentierklausel rechtssicher machen, als es noch keine rechtssichere oder beziehungsweise keine gesetzliche Verankerung der Experimentierklausel gab, waren immer der Wunsch nach individueller Selbstbestimmung bei alternativen Bestattungsformen versus den Anforderungen an Würde, Hygiene, Umwelt und Dokumentation. Ich sage sehr klar: Der vorliegende Gesetzentwurf beschreibt ganz klar die Punkte, die notwendig sind; das geht bis zur zweiten Leichenschau. Auch die seuchenhygienischen Bedenken konnten ausgeräumt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe ein gewisses Verständnis für diejenigen, die sehr laut geworden sind, die sich – sagen wir einmal – sehr intensiv an dieser Diskussion beteiligt haben. Wenn alleine im Kirchenkreis Alt-Holstein im Jahr 2024 oder in den Kieler Nachrichten von 2024 der Rückgang der Sargbestattungen von 1990 bis 2022 um 71 Prozent berichtet wird, dann kann man den einen oder anderen Einwand verstehen. Ich sage aber auch: Das hat mit Würde und Wille des Verstorbenen nichts zu tun. (Beifall Birte Pauls [SPD] und Christian Dirschauer [SSW] – Birte Pauls [SPD]: Genau!) Wir sind nicht dafür da, bestimmte Geschäftsmodelle zu befördern oder diese zu schützen, sondern ich finde – das ist an der Stelle gelungen –, wir sind dafür da, gesellschaftliche Entwicklung und gesellschaftliche Weiterentwicklung nachzuvollziehen, auch bei einem Bestattungsgesetz. Uns ist das allen miteinander gelungen. Dafür sage ich Danke, und deswegen werden wir dem selbstverständlich zustimmen. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)

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