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Dr. Bernd Buchholz

FDP 18.06.2026 Sitzungen 20/121

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Schleswig-Holstein sind im vergangenen Jahr 8.942 Wohnungen fertiggestellt worden - nur 8.942 Wohnungen. Das sind 19 Prozent weniger als im Vorjahr. Das ist weit weg von den Zahlen, die von der Landesregierung angestrebt worden sind. Von diesen 8.942 Wohnungen sind 7.895 Wohnungen in Neubauten und nur 1.047 durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden umgesetzt worden. Interessant ist, wo diese Wohnungen entstanden sind. Das hat mich irritiert. Die meisten neuen Wohnungen sind in den Kreisen Nordfriesland, Segeberg und Ostholstein entstanden. Das ist zwar schön, aber da ist der Wohnungsmarkt am wenigsten unter Druck. Erstaunlich, oder? (Zurufe) – Okay, Ihr kennt natürlich auch jemanden, der in Ostholstein unter Druck ist. Ich dachte aber mehr an die Zentren. Die Gemeinden mit dem angespannten Wohnungsmarkt finden sich in der Regel nicht in diesen drei Kreisen. (Dr. Bernd Buchholz) Deshalb ist es in der Tat richtig, die Landesbauordnung anzufassen. Es ist aber nicht zum ersten Mal, sondern zum wiederholten Mal so, dass wir in dieser Legislaturperiode die Landesbauordnung anfassen. Ich finde es fair, dass man dann auch in den Gesetzentwurf hineinschreibt: Was wir bisher gewollt haben, hat nicht richtig gezündet. – Das müssen wir zugeben. Das ändert aber nichts daran, dass es richtig ist, die Vorschriften insoweit anzupassen, als dass derjenige, der über ein Haus verfügt, über eine Baugenehmigung verfügt und etwas ausbaut, nicht sofort den Bestandsschutz verliert und deshalb für die ganze Immobilie einen neuen Bauantrag stellen muss. Deshalb ist dieses Vorgehen richtig. Ich unterstütze viele Teile des vorliegenden Entwurfs, auch wenn ich einige Teile noch nicht so genau verstehe. Zwischen der Formulierungshilfe, die das Ministerium geliefert hat, und dem Antrag der Koalitionäre gibt es an einigen Stellen interessante Unterschiede. Irgendwo mussten sich die Grünen ja wieder einmal verwirklichen. Es ist hinzugefügt worden, dass insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien wichtig sei. Das ist ohnehin intendiert. Das ist überflüssig und sinnbefreit, klingt aber irgendwie schön. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die Debatte von heute Vormittag. Beim Thema Entbürokratisierung rufe ich immer gern den Satz in Erinnerung, den der alte Montesquieu in sein Buch „Vom Geist der Gesetze“ hineingeschrieben hat: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ (Beifall FDP – Unruhe)

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