Christian Dirschauer
Kære fru landdagspræsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich der FDP danken, dass sie mit diesem Antrag eine (Christian Dirschauer) durchaus wichtige verfassungsrechtliche Frage aufgreift. Es ist richtig und notwendig, dass wir bei der Einrichtung von Sondervermögen, auch wenn sie für Investitionen vorgesehen sind, also de facto für Schulden, wirklich genau hinschauen. (Beifall FDP) Das finde ich völlig in Ordnung. Denn wer öffentliche Mittel einsetzt, der trägt Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Gerade deshalb sollten wir die Debatte mit der gebotenen Sachlichkeit führen. Meine Damen und Herren, mit der Änderung des Grundgesetzes und der Einrichtung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität hat der Bund auf enorme Herausforderungen reagiert. Seit Jahren verweisen auch wir alle hier gebetsmühlenartig auf die gewaltigen Investitionsbedarfe, vor denen wir stehen: bei den Straßen, bei den Schienen, bei den Häfen, bei den Schulen, bei der Digitalisierung und nicht zuletzt auch beim klimafreundlichen Umbau unserer Wirtschaft. Dass der Bund neue Investitionsmöglichkeiten geschaffen hat, begrüßen wir als SSW grundsätzlich. Die FDP möchte nun mit ihrem Antrag ein abstraktes Normenkontrollverfahren einleiten, weil sie hier bereits einen Verfassungsverstoß im Hinblick auf das sogenannte Zusätzlichkeitsprinzip wittert. Doch wer tiefer einsteigt, der merkt schnell – die Kollegin Raudies hat es eben sehr gut dargestellt –, was „zusätzlich“ in diesem Kontext genau bedeutet, ist rechtlich nicht eindeutig definiert. Der Haushaltsgesetzgeber, also der Bund, hat da durchaus einen gewissen legitimen Gestaltungsspielraum. Die entscheidende Frage lautet für uns daher: Ist ein abstraktes Normenkontrollverfahren durch das Land Schleswig-Holstein zum jetzigen Zeitpunkt der richtige und vor allem auch verhältnismäßige Weg? Ich muss ehrlich sagen, dass auch wir als SSW hier Zweifel haben. Der vorliegende Antrag vermittelt den Eindruck, als wäre die Verfassungswidrigkeit bereits weitgehend erwiesen. Tatsächlich handelt es sich bislang um Bewertungen und Einschätzungen einzelner Forschungsinstitute. Wir nehmen durchaus ernst, was die Fachleute sagen. Sie ersetzen aber weder eine umfassende eigene rechtliche Prüfung noch die politische Bewertung durch die zuständigen Verfassungsorgane, also uns. Wenn wir heute zustimmen würden, wäre das quasi ein Blindflug. Wir haben uns damit rechtlich ja gar nicht auseinandersetzen können. (Vereinzelter Beifall SPD) Wir sollten zudem bedenken, dass das Sondervermögen ja erst am Anfang des Umsetzungsprozesses steht; viele Projekte befinden sich noch in der Planung oder sind gerade im Anlauf. Ob die Mittel tatsächlich dauerhaft bestehende Ausgaben ersetzen oder zusätzliche Investitionen ermöglichen, wird sich vermutlich erst im weiteren Vollzug vollständig beurteilen lassen. Wir als SSW plädieren daher lieber dafür, dass die Politik erst einmal die konkrete Umsetzung dieser Mittel ermöglichen sollte. Lassen wir die Mittel erst einmal fließen und wirken, und parallel sowie im Nachgang sollte selbstverständlich eine entsprechende Evaluation erfolgen, das ist doch ganz klar. Für uns als SSW halte ich also fest: Rechtsklarheit ist wichtig. Ebenso wichtig ist jetzt aber auch Planungssicherheit für Länder, Kommunen und Wirtschaft. Wir sollten es an dieser Stelle vermeiden, dringend notwendige Investitionen durch vorschnelle rechtliche Auseinandersetzungen schlichtweg auszubremsen. (Zuruf CDU: Oh!) Schauen wir uns doch die Realität an: Die Demokratie vor Ort steht überall unter Druck. Wenn wir den Menschen jetzt erklären müssen, dass wichtige Infrastrukturvorhaben blockiert werden, weil wir uns in aufwendigen Gerichtsverfahren verheddern, dann ist das meiner Meinung nach derzeit sehr unklug. Den Leuten zu sagen, dass mit einer Investition vor Ort nun doch nicht begonnen werden kann, gefährdet das Vertrauen in den Staat. Schleswig-Holstein profitiert nicht nur von Investitionen in Klimaanpassung und Wettbewerbsfähigkeit – wir sind darauf angewiesen. Diese Ziele – starke Kommunen und eine intakte Infrastruktur – sollten wir daher nicht aus dem Blick verlieren. Selbstverständlich, meine Damen und Herren, setzen auch wir als SSW auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den öffentlichen Finanzen. Dazu gehört Transparenz über die Mittelverwendung, dazu gehört eine sorgfältige auch parlamentarische Kontrolle, und dazu gehört selbstredend auch die Bereitschaft, verfassungsrechtliche Fragen prüfen zu lassen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte für Verstöße ergeben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir es jedoch nicht, dass Schleswig-Holstein zwingend die Rolle des Klägers vor dem Bundesverfassungsgericht einnehmen muss. Aber – ich habe es einleitend gesagt (Christian Dirschauer) – wir sollten uns damit weiter beschäftigen. Daher schlage ich vor, den Antrag in den Finanzausschuss zu überweisen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und FDP)
