Oliver Brandt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität wurde 2025 geschaffen, um den Investitionsstau in Deutschland aufzulösen, allerdings nicht um Haushaltslöcher zu stopfen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist das!) Es wurde geschaffen, um zu bauen und zu sanieren – für Schienen, Brücken, Schulen, Kitas, Digitalisierung, Krankenhäuser, kommunale Infrastruktur und vor allem für die Klimaneutralität. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unter dieser Annahme haben wir als Grüne im Bundestag diesem Instrument zugestimmt. Aber gerade weil das Sondervermögen ein im Haushaltsrecht ganz besonderes Konstrukt darstellt, ist es aus meiner Sicht unerlässlich, dass die Regeln eingehalten werden, und die zentrale Regel, für die die Grünen sich auch eingesetzt haben und die sie hineinverhandelt haben, heißt Zusätzlichkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Beate Raudies [SPD]: Genau! Und nicht für die Länderhaushalte!) Insofern kann ich die mit dem FDP-Antrag formulierte Kritik durchaus nachvollziehen. Darauf haben ja auch einige Wirtschaftsforschungsinstitute hingewiesen. Frau Krämer hat es bereits erwähnt. Vergleichbare Kritik kommt auch von den fünf Wirtschaftsweisen, die klarere Regeln, eine konsistentere Berechnung der Investitionsquote und ein wirksames Monitoring fordern. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Und von Ihrer Bundestagsfraktion!) – Ja, richtig. Genau auf die Bundestagsfraktion komme ich jetzt. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Die hat nämlich ein aktuelles Gutachten von Professor Tappe von der Uni Trier in Auftrag gegeben. Darin hat Professor Tappe festgestellt, dass für 2025 im Sondervermögen eine Summe von rund 13,8 Milliarden Euro steckt, die aus dem Kernhaushalt umgewidmet wurde und jetzt im Sondervermögen steckt. (Zuruf SPD: Ja, und? Das ist nicht verboten!) Problematisch ist auch die Verwendung von Mitteln im Hinblick auf den Klimatransformationsfonds. Denn laut dieses Gutachtens wurden damit bestehende Finanzierungslücken gefüllt. Außerdem ist bei einigen Ausgaben gar nicht klar: Sind das überhaupt Investitionen? Beispiele: 3,4 Millionen Euro für Gasspeicherumlage, 830 Millionen Euro für Ausgaben im Zusammenhang mit LNG- und FSRU-Terminals, (Oliver Brandt) (Zurufe) 1,5 Milliarden Euro für Transformationskosten bei Krankenhäusern und 747 Millionen Euro Digitalisierungsausgaben, die formal sächliche Verwaltungsaufgaben sind, aber keine Investitionen. (Beate Raudies [SPD]: Nein, das ist laut Bundeshaushaltsordnung alles in Ordnung!) Auch der vom Bundesfinanzministerium eigens installierte Investitionsbeirat findet in seinem ersten Monitoring-Bericht – der ist jetzt gerade im Juni veröffentlicht worden – deutliche Worte: Dass etwa die Methode zur Berechnung der Investitionsquote von zehn Prozent bei Verteidigungsinvestitionen zwar im Zähler, Verteidigungsausgaben aber nicht im Nenner berücksichtigt werden, verzerre die Darstellung und hebe die Quote künstlich an. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das kann man so sagen!) – Das kann man so sagen. (Zuruf) Deswegen brauchen wir keine kreative Haushaltsführung, sondern echte zusätzliche Investitionen. (Beifall FDP) Und – das muss man so sagen – wenn die Bundesregierung für ihre sonstigen Bedarfe nicht mit dem vorhandenen Geld auskommt, muss sie entweder Steuern erhöhen oder Ausgaben kürzen. So sähe verantwortungsbewusste Haushaltspolitik aus. (Zurufe CDU) – Ja, jetzt muss ich Sie leider enttäuschen. Das heißt aber für uns nicht automatisch, dass geklagt werden muss. Das genannte Gutachten kommt zu dem Fazit, die Einleitung eines Organstreitverfahrens sei grundsätzlich möglich, aber mit prozessualen Risiken verbunden. Eine Normenkontrollklage ist darüber hinaus ein mächtiges Instrument – das ist auch genannt worden –, das nicht leichtfertig eingesetzt werden sollte. Es muss sowohl rechtlich sorgfältig vorbereitet und politisch verantwortet werden. Denn derartige Klagen haben so oder so eine Wirkung. Sie können Unsicherheit erzeugen bei Ländern, Kommunen und Unternehmen, die mit Mitteln dringend rechnen. Das haben wir im Übrigen bei der Klage gegen den Klimatransformationsfonds in der vergangenen Wahlperiode im Bundestag erlebt. Sie können auch das öffentliche Bild verstärken, demokratische Politik sei nur noch Streit und gegenseitig Blockade. Angesichts der historischen Größenordnung dieser Infrastrukturmittel sollte die Bundesregierung daher selbst ein Interesse haben, Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von deren Verwendung auszuräumen. Die demokratischen Oppositionsfraktionen im Bundestag können eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht in dieser Wahlperiode ja nicht herbeiführen. Mit einer Normenkontrollklage werden wir unsere Landesregierung heute nicht beauftragen, da wir uns über diesen Schritt innerhalb der Koalition nicht geeinigt haben. Besonders wichtig ist mir, an dieser Stelle zu betonen, dass unsere Landesregierung die Mittel für das Sondervermögen von Anfang an zusätzlich und kommunalfreundlich verwendet hat und dies auch weiterhin tun wird. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Beate Raudies [SPD]: Zusätzlich?)
