Dr. Heiner Garg
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Stellen wir alle uns einmal für einen Moment vor, wir würden morgens aufwachen, und die Welt um uns herum wäre einfach still; kein Radio beim Frühstück, keine Durchsage am Bahnhof und kein spontaner Austausch mit Nachbarinnen, Nachbarn oder Kolleginnen und Kollegen. Für gehörlose Menschen ist das keine Vorstellung wie für uns, sondern für sie ist das Alltag. Dieser Alltag verlangt oft zusätzliche Anstrengungen und zusätzliche Organisation, und es verursacht natürlich zusätzliche Kosten, diesen Alltag zu bewältigen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich sage das in allem Ernst, weil ich schon selbst in der Verantwortung stand, Konsolidierungshaushalte mitverantworten zu müssen und mir die finanzielle Situation des Landes durchaus bewusst ist. Ich will aber auch sagen: In einer Zeit, in der in Wahlprogrammen von rechtsextremen Parteien Menschen mit Behinderung quasi als lästig empfunden werden und die Entwicklung von anderen Menschen verzögern oder stören, sollten wir uns gemeinsam noch einmal fragen, wie ernst wir es mit Teilhabe und Inklusion in dieser Gesellschaft wirklich meinen. (Beifall FDP, SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie wissen, dass die FDP-Fraktion eine Große Anfrage zur Eingliederungshilfe gestellt hat. Mich hat betroffen gemacht und auch erschreckt, was in der Stellungnahme des Gehörlosen-Verbandes Schleswig-Holstein unter anderem dazu ausgeführt wird. Ich möchte gerne zwei Stellen zitieren. Das betrifft die erschwerte Kommunikation mit Behörden. Behörden kommunizieren überwiegend schriftlich oder telefonisch. Für taube Menschen ist eine eigenständige Kontaktaufnahme häufig nicht möglich. Die praktische Auswirkung ist: Durch diese Hindernisse kennen viele taube Menschen ihre Ansprüche nicht, verstehen sie nicht, können keine Anträge stellen oder ihre Rechte nicht durchsetzen. Die Folge ist ein faktischer Ausschluss von zentralen Leistungen zur Teilhabe, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich bin der Auffassung, dass eine Leistung, die wir begründen, zum Beispiel eine Leistung nach dem SGB XII, nichts nutzt, wenn Menschen, die einen Rechtsanspruch auf diese Leistung haben, diesen Rechtsanspruch aufgrund eines Handicaps aber überhaupt nicht kennen oder nicht durchsetzen können. Deswegen schließe ich mich den Vorrednerinnen und Vorrednern von SPD und SSW im Grundsatz vollkommen an. Wir müssen über diesen Nachteilsausgleich nicht nur in Sonntagsreden sprechen, sondern – das ist ja eine erste Lesung – wir müssen uns damit ausführlich im Sozialausschuss beschäftigen. Möglicherweise gelingt es uns ja gemeinsam. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich nicht polemisch werden. Mir fielen sonst sofort Finanzierungsmöglichkeiten ein, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich will an dieser Stelle aber nicht polemisch werden. Vielleicht gelingt es uns ja gemeinsam, diesen Anspruch durchzusetzen; denn eines eint die Demokratinnen und Demokraten in diesem Parlament, nämlich die Auffassung, dass die Vielfalt unserer Gesellschaft die Stärke dieser Gesellschaft ist. Menschen mit Handicap tragen ebenfalls einen Teil zu dieser Vielfalt bei. – Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall FDP, SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
