Oliver Brandt
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Haushalt ist ein lebendes Konstrukt und immer wieder an die aktuellen Gegebenheiten im laufenden Jahr anzupassen. Daher beraten wir nun im Mai bereits den zweiten Nachtragshaushalt für 2026, denn es haben sich erneut wichtige Änderungen ergeben. Zunächst möchte ich auf die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zur Beamtenbesoldung eingehen, denn wir handeln hier sehr schnell, es ist bereits gesagt worden, und dafür werden 332 Millionen Euro zusätzlich veranschlagt. Das ist ein enormer Betrag, aber aufgrund der Rücklage von 240 Millionen Euro aus dem Haushaltsabschluss 2025 sowie weiteren 17 Millionen Euro Vorsorge ist die zusätzliche Belastung im laufenden Haushalt tragbar. (Annabell Krämer [FDP]: Und ihr plündert den Versorgungsfonds!) Der zweite wichtige Aspekt, den ich hervorheben möchte, ist bereits auch genannt worden: die Schaffung von 254 Lehrkräftestellen ab dem Schuljahr 2026/27, davon 54 Stellen für die Oberstufe und 200 Stellen für Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Damit verbessern wir die Unterrichtsversorgung und stellen sicher, dass ausreichend Personal für die erforderliche Stärkung der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer und der weiteren Fremdsprachen vorhanden ist. Zudem schaffen wir mit zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen von rund 250 Millionen Euro Verlässlichkeit und Planbarkeit beim Ausbau des Ganztages. (Lachen Martin Habersaat [SPD]) Nach den bis Ende 2025 erfolgten Mittelanmeldungen benötigen die Kommunen jetzt Planungssicherheit. Wir schaffen damit die Voraussetzung für gute Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder in Schleswig-Holstein. Ich möchte noch einmal betonen, dass wir im Vergleich zu anderen Bundesländern das Flächenland sind, das die Kommunen beim Ganztagsausbau am meisten unterstützt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Außerdem tragen wir mit einem Ansatz von rund 279 Millionen Euro – eine erste Tranche aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität – dazu bei, dass die Kommunen jetzt ihre Projekte starten können, und zwar mit einem besonders bürokratiearmen Verfahren. Im Haushaltsgesetz regeln wir nämlich, dass ein Monat nach Antragstellung eine Genehmigungsfiktion eintritt. Ist bis dahin nicht beschieden, gilt die Bewilligung als erteilt, sofern die Unterlagen vollständig sind: eine enorme Erleichterung für unsere Kommunen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Zudem möchte auch ich auf ein aus unserer Sicht besonders wichtiges Projekt eingehen, nämlich das Azubiwerk. Das wird mit der Bereitstellung von 60.000 Euro für eine Markt- und Bedarfsanalyse auf den Weg gebracht. Wir machen hiermit den ersten Schritt zur Attraktivitätssteigerung der dualen Ausbildung. Die berufliche Bildung braucht gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein Unterstützung, und dazu gehört auch bezahlbarer Wohnraum für Azubis. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Daher stellen wir für weitere mögliche Ausgaben zur Errichtung des Azubiwerks in diesem Jahr auch im Rahmen einer Ermächtigung weitere Möglichkeiten zur Finanzierung bereit. Außerdem enthält der Nachtrag eine Reihe von Anpassungen bei Ausgaben und Einnahmen. Im Finanzausschuss haben wir uns damit bereits intensiv beschäftigt, und es gab einige Nachfragen der Opposition, die ich teilweise durchaus nachvollziehen konnte, zum einen in Bezug auf die Begründung der geänderten Ansätze, zum anderen, warum Posi- (Oliver Brandt) tionen nicht schon zum Zeitpunkt der Vorlage der Nachschiebeliste im November 2025 berücksichtigt wurden, sondern erst jetzt.
