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Birgit Herdejürgen

SPD 25.02.2026 Sitzungen 20/111

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat bin ich jetzt schon gespannt auf die (Birgit Herdejürgen) Diskussionen im Ausschuss. Bei so viel Einigkeit muss irgendwas Gutes dabei herauskommen. Allerdings ging es auch mir so beim Lesen des Gesetzentwurfs: Es sind einige Fragen aufgeploppt. Ein paar davon sind jetzt durch die Debatte beantwortet; es bleiben aber noch Fragezeichen. Ich bin mir nicht sicher, ob die hier vorgeschlagenen Lösungen zu den Problemen passen, aber das können wir ausgiebig im Ausschuss beraten. Mich würde beispielsweise zum Thema Hochschulbau interessieren, ob die Ermächtigung unter Zustimmung des Finanzministeriums, die wir bisher schon im Gesetz haben, durch das Finanzministerium sozusagen boykottiert worden ist. Da können wir dann sicherlich noch mal genauer nachfragen. (Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Heiterkeit SPD) Das würde mich sehr interessieren. Zum Thema Antisemitismus. Kollege Krüger, ich kann nur sagen: Eine Vertrauensanwältin, die im Fall von Mobbing eintreten soll, ist etwas anderes als Antisemitismusbekämpfung. (Beifall SPD, FDP und SSW) Hier geraten Dinge durcheinander, die aus meiner Sicht nicht durcheinandergeraten sollten. Das Schöne bei einem Gesetzentwurf ist, dass sich die regierungstragenden Fraktionen einer Ausschussbefassung nicht verweigern können; das ist gut so. Damit allerdings zu warten, bis die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, auf den wir schon lange warten, nämlich auf eine umfangreiche Hochschulgesetzänderung, halte ich für das Falsche in diesem Fall. Wir haben hier Vorschläge vorliegen, und diese sollten wir zeitnah diskutieren. Wir sind grundsätzlich immer bereit, Regelungen zu treffen, die unseren Hochschulen die Arbeit erleichtern. Weil der Kollege Vogt das angesprochen hat, möchte ich Folgendes sagen: Die letzte Hochschulgesetzänderung bezog sich auf die Verwaltungskostenbeiträge, und hier wurde der Härtefallfonds, der eingezogen wurde, hoch gelobt. (Christopher Vogt [FDP]: Ja!) Ich möchte aus der Antwort einer Kleinen Anfrage zitieren, die mir jetzt gerade auf den Tisch geflogen ist: „Nach den dem Antragsportal zu entnehmenden Informationen wird der Zuschuss in Höhe des Verwaltungskostenbeitrages gewährt, wobei der Zuschuss nur so lange bewilligt wird, wie Mittel im Härtefallfonds zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss aus dem Härtefallfonds besteht nicht.“ – So viel also zu diesem hochgelobten Härtefallfonds. (Zuruf Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Das bezog sich auf die Änderungen im Hochschulgesetz, die wir schon hatten und die auch Sie angesprochen haben. – Vielen Dank. (Beifall SPD und FDP – Zuruf Martin Habersaat [SPD])

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