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Wiebke Zweig

CDU 25.02.2026 Sitzungen 20/111

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP greift wichtige Fragen der Hochschulpolitik auf. Viele der angesprochenen Anliegen, von Fragen der Bauzuständigkeit bis hin zum Schutz vor Diskriminierung, verdienen sorgfältige Beratung. (Wiebke Zweig) Wie Sie wissen, erwarten wir zeitnah die Einbringung einer umfassenden Novelle des Hochschulgesetzes durch die Landesregierung. Wir sprachen erst im Dezember hier im Plenum bei der Beratung über die jüngste Novellierung des Hochschulgesetzes. Die große HSG-Novelle wird zentrale Bereiche systematisch aufgreifen und in ein stimmiges Gesamtkonzept einbetten. Vor diesem Hintergrund halten wir es für sachgerecht, Einzeländerungen nicht isoliert zu beschließen, sondern im Zusammenhang zu beraten. Zu den vorgeschlagenen Änderungen im Stiftungsuniversitätsgesetz und im Hochschulgesetz lässt sich zusammenfassend sagen: Mehrere Regelungen sind nach meiner Auffassung entweder bereits geltendes Recht, bilden bestehende Praxis ab oder werfen teilweise neue rechtliche, systematische Fragen auf. Hier sollten wir keine vorschnellen Festlegungen treffen, sondern die anstehende Gesamtnovelle abwarten und die Punkte dort gegebenenfalls integrieren. Lassen Sie mich zum Thema Antisemitismus etwas ausführlicher werden. Antisemitismus ist eine ernste Bedrohung auch für unsere Hochschulen. Jüdische Studierende und Lehrende müssen sich sicher fühlen. Sie haben Anspruch auf Schutz, klare Verfahren und verlässliche Ansprechpartner. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Dr. Kai Dolgner [SPD]) Für uns als CDU-Fraktion ist völlig klar: Antisemitismus darf an Hochschulen keinen Raum haben. Gleichzeitig sollten wir sorgfältig prüfen, welche Instrumente tatsächlich wirksam sind. Der Schutz vor Diskriminierung ist verfassungsrechtlich garantiert und im Hochschulgesetz verankert. Hochschulen sind verpflichtet, gegen jede Form von Diskriminierung vorzugehen, selbstverständlich auch gegen antisemitistische Vorfälle. Es bestehen bereits Antidiskriminierungsstrukturen, interne Meldewege und externe Beratungsangebote. Darüber hinaus wird derzeit die Einrichtung einer unabhängigen Vertrauensanwältin beziehungsweise eines Vertrauensanwaltes vorbereitet. Diese Stelle soll Betroffene vertraulich beraten und rechtliche Möglichkeiten aufzeigen. Das ist ein konkreter praxisnaher Schritt, der Vertrauen schaffen und Betroffenen unmittelbar helfen soll. Wichtig ist zudem: Der Bildungsausschuss wird sich am 16. April 2026 im Rahmen eines Fachgespräches mit der Bekämpfung des Antisemitismus an Hochschulen sowie der Situation von betroffenen Studierenden und Lehrenden beschäftigen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eingeladen sind unter anderem die Hochschulrektorenkonferenz, die CAU, die UZL, die EUF, ZEBRA e.V., die Vereinigung Jüdischer Studierender Nord sowie der Landesbeauftragte für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, Dr. Gerhard Ulrich. Dieses Fachgespräch zeigt: Wir nehmen das Thema sehr ernst. Wir hören den Betroffenen zu, und wir beraten auf Grundlage von Expertise und konkreten Erfahrungen. Gerade deshalb sollten wir nichts überstürzen. Entscheidend ist, dass Maßnahmen wirksam, praktikabel und mit den bestehenden Strukturen verzahnt sind. Symbolische Doppelregelungen helfen niemandem – wirksame Unterstützung hingegen sehr wohl. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schlagen daher vor, den Gesetzentwurf in den Bildungsausschuss zu überweisen und ihn dort gemeinsam mit der anstehenden Hochschulgesetznovelle zu beraten. So schaffen wir eine sachgerechte, abgestimmte und rechtssichere Lösung. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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