Christopher Vogt
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für einen erfolgreichen Wissenschaftsstandort, der Schleswig-Holstein aus unserer Sicht ganz ausdrücklich sein soll, sind neben der Finanzierung vor allem die rechtlichen Grundlagen entscheidend. Unsere Hochschulen haben für die Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins eine ganz entscheidende Rolle. Sie brauchen deshalb auch ein zeitgemäßes Hochschulgesetz mit den richtigen Weichenstellungen, um sich besser entwickeln zu können. Die letzte größere Reform des Hochschulgesetzes hatte noch die Jamaikakoalition umgesetzt. Bei Schwarz-Grün ist von einer Weiterentwicklung des Hochschulgesetzes auch nach bald vier Jahren bisher leider noch nichts zu sehen, außer den kürzlich eingeführten Verwaltungsgebühren für Studierende, die leider ein hochschulpolitischer Rückschritt waren. Es sollte aus unserer Sicht nicht dabei bleiben, dass sich die Diskussion über das wichtige Gesetz in dieser Wahlperiode vor allem darin erschöpft, die Studierenden zum Schließen von schwarz-grünen Haushaltslöchern heranzuziehen. (Vereinzelter Beifall FDP, SPD und SSW) Wir wollen, dass unsere Hochschulen international konkurrenzfähig sind und – das ist ein hehres Ziel – dass Wissen schneller in die Wirtschaft und Gesellschaft gebracht werden kann, dass die Hochschulen attraktive Orte zum Studieren, Forschen und Lehren sind. Wir haben deshalb einige konkrete Vorschläge erarbeitet, die wir Ihnen heute vorstellen möchten: Wir schlagen vor, dass die Hochschulen Bau- und Sanierungsmaßnahmen zukünftig selbst planen und durchführen können. (Beifall FDP) Das ist jetzt schon möglich, wenn man das in der Verordnung ändern würde. Ich finde, das sollte im Gesetz geregelt werden, denn das fordern mittlerweile immer mehr Hochschulen aus guten Gründen auch öffentlich. Das Desaster um die Fakultätenblöcke in der Leibnizstraße und das Thema Audimax in Flensburg zeigen erneut, dass es mit der GMSH im Hochschulbau – ich will niemandem zu nahe treten, aber so ist es nun mal – leider zu oft zu enormen (Christopher Vogt) Problemen, Verzögerungen und vor allem Kostensteigerungen in Millionenhöhe kommt. Die Hochschulen wissen aus unserer Sicht selbst am besten, welche Anforderungen ihre Bauvorhaben mit Blick auf Forschung und Lehre haben müssen. Die GMSH muss, gerade mit Blick auf die geplanten Milliardeninvestitionen für die vielen Bundeswehrstandorte in Schleswig-Holstein, dringend entlastet werden, denn für deren Baumanagement ist sie ja schließlich auch zuständig, und das wird nun wirklich eine echte Mammutaufgabe sein. Ich weiß eigentlich gar nicht, wer sich darüber schon Gedanken macht, dass diese Milliarden in Schleswig-Holstein von der GMSH in den nächsten Jahren verbaut werden sollen. Mit den bisherigen Kapazitäten ist das völlig illusorisch. Um das große Potenzial unserer Hochschullandschaft besser ausschöpfen zu können, sollte das Land den Hochschulen insgesamt mehr Autonomie und Freiräume zugestehen. Dies sollte zukünftig auch bei der Profilbildung, der Schwerpunktsetzung und der Ausrichtung bei Studium und Lehre der Fall sein. Die Hochschulen sollen interne Verfahren vereinfachen, die Digitalisierung beschleunigen und Verwaltungsvorgänge spürbar reduzieren können. Die internationale Vernetzung der Hochschulen wollen wir weiter stärken. Wir wollen unseren Hochschulen zudem bessere Rahmenbedingungen für Ausgründungen und Start-ups schaffen. In Deutschland und in Schleswig-Holstein werden aus Forschungsergebnissen und aus guten Ideen an den Hochschulen viel zu selten erfolgreiche Geschäftsmodelle. Da gibt es sehr viel Luft nach oben, und das muss dringend besser werden. Dabei wollen wir unterstützen. Auch in den staatlichen Hochschulen muss die Forschung im elementar wichtigen Verteidigungsbereich möglich bleiben. Diese Diskussion gibt es ja. In der TH Lübeck gibt es eine Zivilklausel, in der Uni Kiel wird wieder einmal darüber diskutiert. Sie wären aus unserer Sicht ein verfassungswidriger Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit. Ich bin überrascht, Kollege Koch, dass Sie unseren Vorschlag zur Zivilklausel gegebenenfalls für verfassungswidrig halten. Andere Bundesländer haben diese Klarstellung im Hochschulgesetz, und ich finde, auch Schleswig-Holstein sollte das tun. Ich bin auf die Begründung der CDU-Fraktion sehr gespannt. Die jahrzehntelange Diskussion über Zivilklauseln kann ich zwar ethisch nachvollziehen, aber sie ist mit Blick auf unsere notwendige Verteidigungsfähigkeit weder zielführend noch gesellschaftlich mehrheitsfähig. (Beifall FDP) Mit Blick auf das Thema Dual Use ist das praktisch schwer zu trennen, und Zivilklauseln sind praktisch in Wahrheit gar nicht umsetzbar. Last, but not least, die Hochschulen brauchen aus unserer Sicht noch mehr Unterstützung des Landes im Kampf gegen den grassierenden Antisemitismus. Es geht um die Verteidigung unserer Freiheit und den Schutz des jüdischen Lebens, auch in Schleswig-Holstein. Jüdische Hochschulangehörige müssen angstfrei studieren und lernen können. (Beifall FDP, SPD und Jette WaldingerThiering [SSW]) Wir wollen hier keine Berliner Verhältnisse haben, und Antisemitismus darf an unseren Hochschulen nicht toleriert werden. Das ist kein Randthema, das will ich deutlich sagen. Die skandalösen antisemitischen Vorfälle während der Islamwoche an der Uni Kiel haben erneut gezeigt, dass es auch in Schleswig-Holstein ernsthafte Probleme gibt. Das Problem besteht aber nicht nur am rechten Rand und in muslimisch geprägten Milieus, sondern leider auch immer mehr am linken Rand. (Beifall FDP und Marion Schiefer [CDU]) Das mussten wir Anfang der Woche mit dem Vorfall am Samstag hier in Kiel leider erfahren. Das Hochschulgesetz muss deshalb zukünftig klare Vorgaben zur Prävention, zum Umgang mit antisemitischen Vorfällen machen. Wir schlagen Ihnen hierfür verschiedene Maßnahmen vor. Wir hoffen, dass wir zumindest an dem Punkt sehr schnell Konsens hinbekommen. Wir freuen uns auf die Aussprache und die weitere Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und Birgit Herdejürgen [SPD])
