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Jette Waldinger-Thiering

SSW 29.01.2026 Sitzungen 20/109

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt in Deutschland eine Kette von Problemen, was die Ahndung von Sexualstraftaten angeht. Je nach Studie, die man heranzieht, liegt der Anteil der Frauen, die eine erlebte Vergewaltigung nicht anzeigen, zwischen 95 und 84,5 Prozent. Es werden im Umkehrschluss also nur 5 bis 15,5 Prozent der Taten überhaupt angezeigt. Von diesen angezeigten Taten wiederum führt nur ein Bruchteil zur Verurteilung – etwa vier bis zehn Prozent. Die Verurteilungsquote für angezeigte Vergewaltigungen sinkt seit Jahren. Warum ist das so? In Deutschland gilt rechtlich seit 2016 Nein heißt Nein. Eine sexuelle Handlung ist dann ein strafbarer sexueller Übergriff, wenn die Tatperson diese gegen den erkennbaren entgegenstehenden Willen einer Person an ihr vornimmt oder von ihr vornehmen lässt. Im Strafverfahren muss das Opfer diese erkennbare Ablehnung dann nachweisen können. Wie ließe sich das ändern? Es gibt da verschiedene Möglichkeiten. In Griechenland, Norwegen oder Serbien wird zwischen Taten, die ohne Einwilligung erfolgen, und Taten, die mit Gewalt erfolgen, unterschieden. Letztere werden schärfer bestraft. Oder man schaut nach Dänemark, wo man seit dem 1. Januar 2021 das Samtykkelov hat. Übersetzt ist es so etwas wie ein Einverständnisgesetz, also eine „Nur-Ja-heißt-Ja“-Regelung. Hier steht bei der Strafverfolgung seitdem das freiwillig gegebene Einverständnis im Vordergrund. Ich persönlich gucke bei diesem Thema besonders gerne nach Schweden. Konsens in Gesetzesform gibt es in Schweden seit 2018. Seitdem sind die Verurteilungsraten dort um 48 Prozent gestiegen. Konsens ist hier übrigens das Schlüsselwort. Zustimmung, freiwillige Einwilligung, gegenseitiges Einverständnis, das ist es, worum es geht. Der Unterschied ist: Bei dem Prinzip „Nein heißt Nein“ geht man davon aus, dass alles, wozu keine Ablehnung ausgedrückt wird, in Ordnung ist. Nur beim (Jette Waldinger-Thiering) Prinzip „Ja heißt ja“ ist klar, dass alles, was geschieht, auch einvernehmlich sein muss. (Beifall ganzes Haus) Bei einer „Ja-heißt-Ja“-Regelung werden die gesamten Begleitumstände in Betracht gezogen. Betroffene müssen sich nicht mehr wie bisher deutlich erkennbar zur Wehr gesetzt haben und dies vor Gericht nachweisen, sondern es läge fortan am Angeklagten, klar zu stellen, warum er davon ausging, sein Gegenüber wäre einverstanden gewesen. Der Deutsche Juristinnenbund ist in dieser Frage extrem klar. Ich zitiere: „Die aktuelle Rechtslage im Sexualstrafrecht ist defizitär und wird den internationalen Vorgaben, insbesondere der Istanbul-Konvention (IK), nicht gerecht“. Statt für eine punktuelle Reform spricht sich der djb für eine Neuregelung in Form eines „Nur-Ja-heißtJa“-Modells aus. Wir führen hier aber eine Debatte, die nicht nur rechtlich zu betrachten ist, sondern auch gesellschaftlich. Deshalb möchte ich noch einmal ein paar Beispiele nennen. Was ist Konsent? Was ist ein Ja? – Ein aktives Handeln, eine zustimmende Äußerung, Worte, Mimik, Gestik. Was ist kein automatisches Ja? – Das sind die Ehe; ein Sich-nichtwehren-Können, weil man zu betrunken ist; ein Esgeschehen-Lassen, weil einem sonst Gewalt droht, ein Sich-nicht-mehr-rühren-Können, weil man unter Drogeneinfluss steht oder schläft; eine Schockstarre, die typischerweise in Bedrohungssituationen einsetzt; der Morgen nach dem Abend, an dem man Ja gesagt hat. Das sind im Übrigen alles Fälle, in denen Männer vor Gericht argumentiert haben, sie hätten nicht wissen können, dass sie sich über den Willen einer anderen Person hinweggesetzt haben. Das sind alles Fälle, in denen Täter bislang nicht bestraft werden. Deswegen müssen wir handeln. Ich gehe nicht davon aus, dass eine juristische „Jaheißt-Ja“-Regelung alle Schutzlücken schließt. Die Verfahren würden weiterhin sehr belastend sein, aber der Tenor wäre ein anderer. Die Fragen an die Beteiligten wären andere. Es muss rechtlich klar sein: Es reicht nicht, dass Widerstand fehlt, es braucht das gegenseitige, freiwillige Einverständnis. (Beifall ganzes Haus)

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