Anne Riecke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Solo sí es sí“ heißt es seit 2022, „Bara ja är ja“ heißt es bereits seit 2018. In vielen anderen europäischen Ländern gilt nämlich bereits „Nur Ja heißt Ja“. Es ist richtig und kann nur so sein, dass nur ein „Ja-heißt-jJa-Prinzip gelten darf und nicht ein „Nein-ist-Nein“-Prinzip. (Beifall ganzes Haus) Nach der aktuellen Rechtslage ist unerwünschter aufgedrängter Sexualkontakt, insbesondere bei passivem Verhalten des Opfers – meist handelt es sich hier um Frauen –, in Deutschland nicht strafbar. Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung sind nur dann strafbar, wenn sie durch Gewalt, Drohung oder Überraschung erzwungen wurden und wenn das Opfer seine Ablehnung klar äußert. Wenn im Falle einer Anklage die erkennbare Ablehnung nicht nachgewiesen werden kann, führt dies häufig zu einem Freispruch. Solche Urteile können den Eindruck erwecken, dass es an der Frau lag. Hätte sie sich doch deutlicher geäußert! Diese Szene spielt sich so und nicht anders weltweit täglich ab. Einer der weit verbreiteten Mythen besagt, dass Frauen von sexuell triebhaften Männern in dunklen Ecken überfallen und vergewaltigt werden. Oft wird dann gefragt: Was hat sie auch so spät dort getan, so freizügig gekleidet mit rotem Lippenstift, im Minirock, vielleicht sogar leicht angetrunken? Warum geht sie mitten in der Nacht in solche dunklen Ecken, nachdem sie zuvor fröhlich in einer Kneipe gefeiert und vielleicht noch den Männern den Kopf verdreht hat? (Beifall ganzes Haus) Die Realität ist jedoch eine andere. Vergewaltigungen geschehen häufig am Arbeitsplatz, im engsten Familien- und Verwandtenkreis und in Situationen, in denen man sich bei Freunden oder Bekannten eventuell sicher fühlt. Zudem kommen sie zunehmend an öffentlichen Orten vor. Lassen Sie uns zunächst die Fakten betrachten: Jährlich werden in Deutschland etwa 8.000 Vergewaltigungen angezeigt. Doch erschreckenderweise zeigen Studien, dass zwischen 84,5 und 95 Prozent der Frauen, die eine Vergewaltigung erleben, diese eben nicht zur Anzeige bringen. Die Verurteilungsquote für angezeigte Vergewaltigungen liegt seit Jahren unter zehn Prozent. Zudem zeigen Studien, dass der Anteil falscher Anschuldigungen bei Vergewaltigungen lediglich bei unter drei Prozent liegt. Diese Tatsachen verdeutlichen, wie dringend wir handeln müssen. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ hat uns bereits einen Schritt vorangebracht. Doch er reicht nicht aus, denn die gegenwärtige Rechtslage setzt die Obliegenheit für das Opfer voraus, seine Ablehnung des Sexualkontaktes in einer erkennbaren Weise zu äußern. Dies ist nicht nur ungerecht, sondern auch unrealistisch. In vielen Fällen sind Opfer aus unterschiedlichen Gründen nämlich nicht in der Lage, ihr Einverständnis oder ihre Ab- (Anne Riecke) lehnung klar zu kommunizieren. Hier müssen wir ansetzen. Mit der nun geforderten Bundesratsinitiative zur Auswertung des § 177 StGB wollen wir sicherstellen, dass sexuelle Handlungen ohne freiwillige und ausdrückliche Zustimmung der beteiligten Personen eine strafbare Handlung darstellen. (Beifall ganzes Haus) Jegliche Schutzlücken, die bei dieser Prüfung festgestellt werden, sollen alsbald geschlossen werden. In einer Gesellschaft, die sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen respektiert, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, sich der Zustimmung einer Person zu versichern, bevor es zu einer sexuellen Handlung kommt. Die Stimmen der Betroffenen müssen gehört werden. Eine Betroffene, die den Mut hatte, ihre Geschichte zu teilen, ist Jana Baumann. In ihrem Buch „Unsagbar“ beschreibt sie, wie sie während eines Arbeitskontextes Opfer einer Vergewaltigung wurde. Ich kann das Buch nur empfehlen. Ihre Erfahrung zeigt uns, dass solche Taten oft von Menschen ausgehen, denen man vertraut, die man kennt. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Sie hat es nicht angezeigt, weil sie sich nicht rechtfertigen wollte, dass diese Tat eine Vergewaltigung gewesen ist. Sie wollte nicht, dass der Staat darüber urteilt, ob sie vergewaltigt worden sei oder nicht: Sie muss es beweisen; sie muss es noch einmal über sich ergehen lassen. Diese Realität verdeutlicht, wie wichtig es ist, das Sexualstrafrecht zu reformieren. Wir müssen die Verantwortung übernehmen und ein System schaffen, das Frauen nicht nur als Opfer sieht, sondern sie als aktive Teilnehmerinnen in ihrem eigenen Heilungsprozess anerkennt. Der Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ ist ein notwendiger Schritt in diese Richtung. Es ist an der Zeit, dass wir uns wirklich gemeinsam für eine Kultur einsetzen, in der Respekt und Gleichberechtigung an erster Stelle stehen. (Beifall ganzes Haus) Lassen Sie uns diesen Wandel gemeinsam gestalten, weil es völkerrechtlich unsere Pflicht ist, zu handeln. Denn die Istanbul-Konvention, die Deutschland unterzeichnet hat, verpflichtet uns, ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht einzuführen. Sie verpflichtet uns auch, es nicht nur für Jugendliche einzuführen, wie Frau Hubig es zum Beispiel in der Vergangenheit vorgeschlagen hat. Schutz ist nicht teilbar; Sicherheit ist nicht teilbar. Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen, dass sexuelle Selbstbestimmung in unserem Rechtssystem verankert wird. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
