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Jan Kürschner

GRÜNE 29.01.2026 Sitzungen 20/109

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich spreche hier für meine erkrankte Kollegin Catharina Nies. – Das Sexualstrafrecht ist komplex, und es wird – wen wundert’s? – unterschiedlich beurteilt, ob mit der derzeitigen Regelung in § 177 StGB die Vorgaben der Istanbul-Konvention bereits vollständig umgesetzt sind und welche Schutzlücken möglicherweise bestehen. Fakt ist: Während Gewalt insgesamt zurückgeht, sind die Zahlen sexueller Gewalttaten laut der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2024 in Deutschland um weitere neun Prozent angestiegen. Wahrscheinlich geht das auf eine weitere Aufhellung des sogenannten Dunkelfeldes zurück. Aber wir können weiterhin davon ausgehen, dass das Dunkelfeld trotzdem noch in ganz erheblichem Umfang vorhanden ist. Die Zahlen sind einfach zu hoch, und deshalb muss sich auch etwas ändern. Wir wollen, dass es eine ernste Auseinandersetzung darüber gibt, welche Änderungen im Strafgesetzbuch und welche weiteren Schritte notwendig sind, um Sexualstraftaten strafrechtlich besser verfolgen zu können, Opfer im Strafprozess zu entlasten und Täter_innen konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen. Wir bitten die Landesregierung, diesen Prüfprozess auf Bundesebene anzustoßen. Ich bin sehr froh, dass es wieder einmal gelungen ist, zu diesem Punkt aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag heraus ein geeintes Zeichen nach Berlin zu senden und gemeinsam mit allen Fraktionen diesen wichtigen Antrag für eine Bundesratsinitiative einzubringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) Schockstarre, das haben wir eben gehört, passiert Menschen vor allem dann, wenn sie Angst haben. Das kann besonders diejenigen treffen, die in ihrem Leben bereits Traumatisches erlebt haben. Das passiert dann, wenn sie wieder in so einer Situation sind, in der ihre Grenzen überschritten werden, wie zum Beispiel bei einer Vergewaltigung. Es ist davon auszugehen, dass diese Passivität bei sexueller Gewalt nicht Zustimmung bedeutet, sondern eben das Gegenteil, nämlich Ausdruck überwältigender Hilflosigkeit und Angst. Deshalb müssen wir weg von dem rechtlichen Paradigma „Nein heißt Nein“ zu einem „Nur-ein-Ja-heißt-Ja“-Prinzip, also einer zustimmungsbasierten Definition im deutschen Sexualstrafrecht, wie es die Istanbul-Konvention aus unserer Sicht vorsieht. Frankreich hat nach dem Pelicot-Fall Reformen angestoßen, Schweden hat die Zustimmungslösung, (Jan Kürschner) und mehr als 13 europäische Staaten sind bereits auf diesem Weg. In der derzeitigen Regelung im Strafrecht von 2016 wird das noch nicht berücksichtigt. Denn hier heißt es – abseits der Ausnahmetatbestände –, dass jede sexuelle Handlung nur unter Strafe gestellt wird, die gegen den erkennbaren Willen des Opfers durchgeführt wurde. Was ist aber, wenn eine Gegenwehr eben nicht erkennbar für Dritte zum Ausdruck gebracht werden kann? Für uns Grüne ist wichtig: Strafrecht muss sich nicht nur mit den Gewaltdynamiken auseinandersetzen, sondern auch mit den körperlich-neurologischen Reaktionen auf Gewalt, und es muss diese erfassen. Von der derzeitigen Norm sind bestimmte Fälle eben noch nicht erfasst. Wir wollen hier heute anstoßen, dass sich das ändert und der § 177 StGB von der Bundesregierung, vom Bundestag im Sinne der Istanbul-Konvention überprüft wird. Es muss rechtlich unmissverständlich klar werden: Sexuelle Handlungen müssen einvernehmlich sein, und diese Einvernehmlichkeit soll nicht daran gemessen werden, ob aktiv widersprochen wurde, sondern ob zugestimmt wurde. Eine fehlende Gegenwehr bei sexueller Gewalt darf nicht mit Zustimmung gleichgesetzt werden. Ein letzter Punkt. Ich glaube, wir müssen uns ehrlich machen. Die grundsätzliche Beweissituation im Strafrecht berührt das alles nicht, aber die Hoffnung ist, hier Grenzfälle zu erwischen, die bisher noch strafrei ausgehen. – Ich danke. (Beifall ganzes Haus)

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