Birte Pauls
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich erinnere mich sehr gut an eine ganz besondere Situation auf der Intensivstation, auf der ich einmal tätig war. Es war ein warmer Sommertag, und wir bekamen eine junge Frau eingeliefert. Sie hatte gerade Urlaub mit ihrer Familie, also mit ihrem Ehemann und ihren zwei Kindern, in Schleswig gemacht, brach mit einem plötzlichen Herztod zusammen und wurde auf der Intensivstation von uns zwar noch reanimiert, war aber aufgrund des anfänglichen Sauerstoffmangels hirntot. Da sie bis dahin vollkommen gesund war, kam sie als Organspenderin infrage. Auch das routinierteste Intensivpersonal, das wir damals waren, kommt dabei an seine Grenzen. Es war für uns alle eine sehr belastende Situation, ganz besonders aber natürlich für die Familie. Gestern waren sie noch Eis essen und (Birte Pauls) heute diese Situation. Der völlig aufgelöste Ehemann willigte nach den sehr intensiven, einfühlsamen Gesprächen in die Organspende ein, und zwar mit den Worten: Es wird mein einziger Trost sein, dass ihr Tod etwas Gutes bewirken konnte. Die Organspende ist ein hochsensibles Thema, und deshalb ist es auch von höchster Bedeutung, dass das Recht jeder Person, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, unverändert bleibt. (Beifall ganzes Haus) Mit unserer augenblicklichen Lösung sind wir in Europa in einer Minderheit. Die meisten Länder haben bereits eine Widerspruchslösung. Bislang braucht es in Deutschland eine aktive Handlung, zum Beispiel eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung. Wir wissen aber auch alle, dass sich sehr viele Menschen nicht mit dem Thema beschäftigen mögen. Wer will sich schon mit dem eigenen Tod auseinandersetzen? Je jünger, desto weniger ist der eigene Tod ein Thema. Gleichzeitig wären wir aber auch alle froh, wenn dann ein Organ da wäre, wenn wir es dringend bräuchten. Die aktuellen Spenderzahlen zeigen den Handlungsbedarf – ich wiederhole es gerne noch einmal, weil ich glaube, dass diese Zahlen ganz wichtig sind: Im Jahr 2025 haben in Deutschland insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Das sind 32 mehr als im Jahr 2024, und das entspricht 11,8 Organspenderinnen und Organspendern pro 1 Million Einwohner. Das ist zwar der höchste Stand seit 2012 – das ist gut –, aber es reicht eben immer noch nicht aus, denn gleichzeitig warteten Ende des vergangenen Jahres 8.199 Menschen mit einem Schicksal, das dahintersteht, in Deutschland auf ein Spenderorgan. In den 43 deutschen Transplantationszentren wurden 2025 insgesamt 3.256 Organe nach postmortaler Spende aus Deutschland sowie aus dem Eurotransplantverbund transplantiert. Bundesweit konnten damit 3.150 schwerkranken Patientinnen und Patienten durch die Transplantation von einem oder gleich mehreren Organen eine bessere Lebensqualität oder überhaupt ein Weiterleben ermöglicht werden. Die mit dem Gesetzentwurf diskutierte Widerspruchslösung birgt weiterhin das Recht, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bloß dass man eben automatisch Spender ist, wenn man nicht widerspricht. Ich persönlich finde das sehr richtig. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Erfahrungen aus den anderen Ländern zeigen die guten Möglichkeiten, die eine Widerspruchslösung mit sich bringt – da will ich jetzt die Zahlen nicht wiederholen –; Spanien zeigt es ganz deutlich. Aber ob die Zahlen der Organtransplantationen sofort steigen werden, wird man auch so einfach nicht beantworten können. Dazu gehören nämlich ganz viele Informationen und Transparenz, gut ausgebildete Transplantationsbeauftragte in den Krankenhäusern und eine gute soziale und psychologische Betreuung der trauernden Familien. Eine weitere Lücke zeigt unter anderem Dr. Friedrich von Samson-Himmelstjerna, Nephrologe bei uns im UKSH in Kiel, mit seinen Kollegen in einem Gastbeitrag im Ärzteblatt vom November 2024 auf, nämlich die große Lücke der Spendererkennung in den Kliniken. Da haben wir tatsächlich noch eine Baustelle. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, man kann in einem Fünfminutenbeitrag nicht all das formulieren, was sonst ganze Arztkongresse oder insgesamt Kongresse füllt. Aber eines möchte ich dann doch noch sagen: Holen Sie sich einen Spenderausweis, solange das neue Gesetz noch nicht verabschiedet ist, und verzichten Sie später auf eine Widerspruchsmöglichkeit. Das stärkt unsere Gesellschaft und unseren Zusammenhalt, und viele Menschen, die auf entsprechenden Wartelisten stehen, sowie Ihre Familien werden es Ihnen danken. – Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und SSW)
