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Jasper Balke

GRÜNE 29.01.2026 Sitzungen 20/109

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Organspende ist eines dieser Themen, über das viele Menschen zwar eine Meinung haben, aber viel zu wenige eine Entscheidung. Und genau darum geht es – nicht um Druck, nicht um Drängen oder Verurteilung, sondern um Aufmerksamkeit und um Aufklärung. Wie wichtig das ist, das zeigen die aktuellen Zahlen. Ja, es gibt Fortschritte. Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 985 postmortale Organspenden realisiert – ein Höchststand seit dem Jahr 2012. Das ist ein Plus von 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Doch so wichtig diese Entwicklung auch ist, sie reicht bei Weitem nicht aus. Denn gleichzeitig stehen mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste für ein lebensrettendes Spenderorgan. Hinter jeder dieser Zahlen steht ein Mensch, eine Familie mit Hoffnung und oft auch die bange Frage: Reicht die Zeit? Was dabei besonders nachdenklich macht: Die Bereitschaft zur Organspende ist in der Bevölkerung sehr hoch. Rund 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sagen, dass sie grundsätzlich zur Organspende bereit wären. Dennoch liegt die tatsächliche Spenderquote in Deutschland bei nur 11,8 Spenderinnen und Spendern pro 1 Million Einwohner. Der EU-Durchschnitt liegt bei etwa 20. Länder wie Spanien, Belgien, Kroatien oder Österreich erreichen teils über 40 – alle mit der sogenannten Widerspruchslösung. Zwar ist es so, dass in Deutschland eine überwiegende Mehrheit der Bevölkerung der Organspen- (Jasper Balke) de grundsätzlich positiv gegenübersteht; diese hat aber ihre persönliche Entscheidung größtenteils nicht festgehalten. Das führt nicht nur zu dem Problem, dass wir zu wenige Spenderinnen und Spender finden, sondern verlagert diese Entscheidung meist unter hohem zeitlichen und auch emotionalen Druck auf Angehörige, die dann stellvertretend entscheiden müssen. Deshalb hat Schleswig-Holstein richtigerweise die Bundesratsinitiative zur Einführung der Widerspruchslösung unterstützt. Diese fördert die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema und führt zu einer Entlastung derer, die ansonsten für andere entscheiden müssen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Trotzdem möchte ich ganz klar sagen: Das Recht jedes einzelnen Menschen, sich ohne Begründung für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt davon vollständig unangetastet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Es ist enorm wichtig, dass bei einer höchst individuellen Entscheidung kein Druck und auch keine Begründung für die eine oder andere Richtung gebraucht wird. Die Widerspruchslösung bedeutet nicht Zwang – sie bedeutet eine Einladung. Sie bringt die Entscheidung zu den Menschen, statt sie aufzuschieben oder sie anderen zu überlassen. Es gehört zur Gesamtverantwortung eines jeden Einzelnen als Teil unserer solidarischen Gesellschaft dazu, dass jede und jeder sich mindestens einmal im Leben mit dem Thema Organspende auseinandersetzt und eine Entscheidung trifft. Diese Entscheidung soll und muss begleitet werden: durch verständliche Informationen, durch Aufklärung, durch Gespräche – etwa mit der Hausärztin oder dem Hausarzt. Genau das ist vorgesehen. Ein Punkt, der mir immer wieder in Gesprächen begegnet – das hat der Kollege Hansen vorhin angesprochen –, ist die Sorge, man könnte im Ernstfall weniger medizinische Hilfe bekommen, wenn man als Organspenderin oder Organspender registriert ist. Diese Angst, die zwar absolut menschlich ist und die ich auch nachvollziehen kann, ist aber zum Glück genauso unbegründet. In Deutschland gilt ohne jede Einschränkung: Jede medizinische Behandlung hat immer das Ziel, Leben zu retten – völlig unabhängig davon, ob eine Organspendebereitschaft da ist. Erst wenn der Tod zweifelsfrei und nach strengsten medizinischen Kriterien festgestellt wurde, kann das Thema Organspende überhaupt relevant werden. Das sind zwei strikt getrennte Prozesse mit unterschiedlichen Ärzteteams und aufwendigen Prozessen, in denen unabhängig voneinander ein Hirntod festgestellt werden muss. Niemand wird schlechter oder anders behandelt, weil er oder sie die eine oder die andere Entscheidung getroffen hat; im Gegenteil: Organspende setzt immer voraus, dass zuvor alles medizinisch Mögliche getan wurde. Neben gesetzlichen Rahmenbedingungen braucht es aber auch gesellschaftliche Sichtbarkeit, wie zum Beispiel eine Debatte im Landtag. Der Verein Junge Helden hat die OPT.INK-Aktion ins Leben gerufen, die ich in meinem Wahlkreis in Lübeck und zuletzt auch hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag zum „Tag des offenen Landtags“ mitgestaltet habe. Dieses OPT.INK-Tattoo – zwei Kreise geteilt und verbunden – steht für die unverbindliche Bereitschaft zur Spende, ist aber vor allem eine schöne niedrigschwellige Möglichkeit, Aufmerksamkeit zu erlangen und Gespräche und vielleicht sogar Entscheidungen anzustoßen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Organspende ist kein Randthema. Sie ist ein Ausdruck von Solidarität, auch über den eigenen Tod hinaus. Eine Organspende rettet Leben, und sie beginnt mit einer einfachen Frage an sich selbst: Habe ich mich entschieden? – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und FDP)

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