Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Es gibt keine weiteren Kurzbeiträge. Dann erteile ich nun für die Landesregierung der Finanzministerin Dr. Silke Schneider das Wort. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Fair erben – Es steckt das Wort fair darin. Das klingt gut. Aber Fairness, das Einhalten der Regeln, ist hier gar nicht das eigentliche Problem. Das Problem heißt Gerechtigkeit. Das ist hier immer wieder genannt worden. Denn auch wenn alle Spielregeln eingehalten werden, kann das Ergebnis von diesem Fair Play am Ende trotzdem ganz schön ungerecht sein. Ich finde die Diskussion hierüber wichtig und gut – und zwar ideologiefrei. Ja, man kann sich dem Thema von ganz unterschiedlichen Seiten nähern, wie wir hier sehen. Ich wähle als Finanzministerin den Einstieg über die Zahlen. Wir sehen es beim Vermögen glasklar: Die reichsten zehn Prozent besitzen mehr als alle anderen Haushalte in Deutschland zusammen. Das war auch schon vor über zehn Jahren so. Aber wenn man sich die Zahlen an den Rändern genauer anschaut, also dort, wo die Kluft zwischen Arm und Reich unmittelbar sichtbar wird, kann man sehen, dass der Abstand zwischen den reichsten zehn Prozent und den ärmsten zehn Prozent zwischen 2014 und 2023 inflationsbereinigt sogar um mehr als 30 Prozent gestiegen ist. Dieser Abstand wird immer größer. Unser aktuelles Erbschaftsteuerrecht verstärkt genau diese Entwicklung. Genau darum geht es jetzt hier. Das macht mir Sorgen. Denn wir wissen aus zahlreichen Studien, dass hohe ökonomische Ungleichheit Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährdet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW – Wortmeldung Annabell Krämer) – Ich würde gerne weitersprechen. Deshalb müssen wir nach meiner Überzeugung die Erbschaftsteuer dringend weiterentwickeln, auch wenn ich mit meinem geschätzten Koalitionspartner im Detail vielleicht nicht überall einer Meinung bin. Mit den heutigen Regelungen können sehr große Vermögen oft weitgehend steuerfrei weitergegeben werden. Viele Beispiele wurden hier heute schon genannt, daher kommen von mir nur drei wirklich pointierte Beispiele, die immer wieder öffentlich genannt werden und richtig sind. Das sind erstens die Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. So lassen sich auch sehr große Vermögen Stück für Stück steuerfrei übertragen. Zweitens Regeln, nach denen ein Besitz von über 300 Wohnungen auch ohne wirtschaftliche Tätigkeit als Betriebsvermögen gelten. Ergebnis: keine Erbschaftsteuer bei Weitergabe dieser Immobilien. Drittens. Verschonungsregeln und Sonderprivilegien, vor allem beim Betriebsvermögen, sorgen dafür, dass selbst sehr, sehr große Erwerbe – und nur darüber reden wir, wir reden nicht über das Haus von Oma – teilweise oder vollständig geschont werden. Unterm Strich entgehen dem Gemeinwohl dadurch bundesweit mehr als 6 Milliarden Euro an Steuereinnahmen, und ich glaube, der eine Fall ist durch die Presse gegangen, das ist das Knorr-Erbe, das ist ein Erbfall von 4 Milliarden Euro, wo man versehentlich nicht rechtzeitig die entsprechenden Vorsorgen getroffen hat, um verschont zu werden. 4 Milliarden Euro – ein Erbschaftsteueranfall! Ich möchte dabei eines klarstellen: Wir brauchen leistungsfähige Unternehmen, und Arbeitsplätze müssen gesichert werden, das sage ich ausdrücklich. Wir haben über die Wirtschaftskraft in Schleswig-Holstein gesprochen, deswegen sage ich das nicht einfach so, sondern meine das auch so, ge- (Ministerin Dr. Silke Schneider) rade als Finanzministerin. Aber die heutige Ausgestaltung der Verschonungsregeln ist nicht nur viel zu kompliziert, das ist hier auch genannt worden, sondern zu weitreichend und zu gestaltungsanfällig. Gerade für sehr große Erwerbsfälle sollte das angepasst werden. Umfangreiche Erlassmöglichkeiten und bekannte Gestaltungsmodelle müssen eingeschränkt werden, insbesondere die Einrichtung von Familienstiftungen, die offen als Steuersparmodell beworben werden. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Das hat aus meiner Sicht mit einer Verschonung im positiven Sinne des Wortes zum Sichern von Arbeitsplätzen irgendwann echt nichts mehr zu tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Noch ein Punkt, der hier in der Debatte jetzt nur einmal aufgetaucht ist, aber der auch öffentlich immer wieder genannt wird, auch darüber diskutiere ich gerne weiter: Die Erbschaftsteuer ist wirklich keine Doppelbesteuerung. Sie besteuert eben nicht das Vermögen oder die Leistung, sondern die Bereicherung der Erbinnen und Erben, also das, was diese ohne eigene Leistung erhalten. Mit einer gerechten Erbschaftsteuer sollte ein Teil dieses leistungslos erworbenen Vermögens – ich gönne es den Erbinnen und Erben – dem Gemeinwohl zugutekommen, aus Solidarität und zur Chancengleichheit aller. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Ich teile daher die Diagnose der SPD: Auch ich halte eine Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer gerade im Bereich des Betriebsvermögens für dringend erforderlich. Dafür werden sicher auch die in diesem Jahr zu erwartenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich sein. Keiner von uns weiß heute, wie das Gericht entscheiden wird, aber ich bin sicher, dass wir wichtige Leitplanken bekommen, davon hat auch der Abgeordnete Plambeck gesprochen, die werden uns den Weg schon weisen. Eine zentrale Frage beantwortet das SPD-Modell bisher noch nicht: die Ausgestaltung der Steuersätze. Davon hängt natürlich am Ende ab, wie sich das vorgeschlagene Modell auf das Steueraufkommen auswirkt. Die Idee eines Lebensfreibetrages klingt für mich smart, würde aber eine lebenslange Datenerhebung und Überwachung erfordern. Der Verwaltungsaufwand ist da, und das ist mit zu bedenken in der ganzen Diskussion um die Details, bitte. Es ist einfach ein Aspekt, die Administration.
