Werner Kalinka
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das bestehende Erbschaftsteuerrecht ist für viele ungerecht. Wer etwas zusammen aufgebaut hat aus versteuertem Geld, der wird nach dem Tod der Partnerin, des Partners erneut zur Kasse und zur Zahlung gebeten. Ich empfinde das nicht als gerecht. (Beifall CDU und FDP) Herr Kollege Dirschauer, ich hatte Ihnen übrigens mal angeboten, über das Thema genauer zu sprechen. Sie sind nicht darauf zurückgekommen. (Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) – Ja, ich merke mir so etwas. (Heiterkeit) Sie hatten drei Kriterien genannt. Sie haben ein entscheidendes vergessen, und das ist die Familie. Die Familie zählt für mich in der Frage, was man steuerpflichtig zu geben hat oder nicht, sehr wohl dazu. Wozu haben wir es sonst? In dem Antrag steht, die Regelungen knüpften zu stark an formale Verwandtschaftsgrade an. Ja, woran denn wohl sonst? Woran denn wohl sonst, meine Damen und Herren? (Beifall CDU und FDP) Sie wollen ja in den Ausschuss gehen, um sich noch sachkundiger zu machen. Ich kann Ihnen das nur empfehlen. Sie müssen mal nachschauen, was formale Verwandtschaftsgrade nach dem ersten Grad denn tatsächlich bedeuten. Wissen Sie, wo es anfängt? Bei Steuerklasse III und 30 Prozent. 30 Prozent sind schon eine ganze Menge, falls Sie das nicht richtig einschätzen können. Hier immer zu sagen: „Wir sprechen von großen Vermögen!“ Erstens wissen wir gar nicht, was ein großes Vermögen ist. Zweitens sagen Sie nicht, was es ist. Drittens sind die allermeisten nicht große Vermögen, sondern über ein langes, arbeitsreiches Leben redlich erwirtschaftet. Das ist die Wirklichkeit unserer Gesellschaft. (Beifall CDU und FDP) Ich muss mich an die Redezeit halten. Es gibt, kurz gesagt, vier Punkte zu berücksichtigen: Erstens – ich habe es gesagt – die Familie, zweitens – Kollege Plambeck hat es gesagt – die Bewertung, die von da bis da gehen kann, drittens die Frage, was der Staat der Familie, dem Einzelnen nehmen darf. Das ist für mich die Frage. Nicht die Frage, was ich kassieren kann, damit ich verteilen kann, sondern: Was darf ich nehmen von dem, was jemand (Werner Kalinka) erarbeitet und erwirtschaftet hat? Der vierte Punkt ist die Liquidität. Es muss genügend Liquidität da sein, egal, ob privat oder im Unternehmen, um das Ganze gestalten und bewältigen zu können. (Beifall CDU und FDP) Ich hätte gern noch mehr gesagt, aber ich muss schon den letzten Gedanken vortragen. Ihr Antrag verschlechtert für diverse – – (Zuruf) – Das ist selbstverständlich. Nach jetziger Regelung ist das eigengenutzte Haus – da sind Sie bei den jetzigen Immobilienpreisen schnell bei 600.000 Euro, das ist doch gar keine Größenordnung – –
